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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz«

Statistikerläuterungen

Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Erhebung zu den Auszahlungen und Einzahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr durchgeführt. Auskunftspflichtig sind die Landkreise und Kreisfreien Städte als örtliche Träger sowie die Landesdirektion Sachsen als überörtlicher Träger der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates. Erfasst werden die Aufwendungen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hierzu zählen auch die Leistungen nach § 2 AsylbLG, die in Anwendung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt werden.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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