Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz«
Daten und Fakten zum Thema »Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Erhebung zu den Auszahlungen und Einzahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr durchgeführt. Auskunftspflichtig sind die Landkreise und Kreisfreien Städte als örtliche Träger sowie die Landesdirektion Sachsen als überörtlicher Träger der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates. Erfasst werden die Aufwendungen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hierzu zählen auch die Leistungen nach § 2 AsylbLG, die in Anwendung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt werden.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Qualitätsbericht Statistik der Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerberleistungen (destatis.de) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de