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Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Eckdaten für Sachsen

2022
Merkmal Einheit Wert Veränderung zum
Vorjahr in %
Bruttoausgaben nach AsylbLG im Berichtsjahr 1.000 EUR 465.083 63,3
Einnahmen nach AsylbLG im Berichtsjahr 1.000 EUR 14.718 127,8
Nettoausgaben nach AsylbLG im Berichtsjahr 1.000 EUR 450.365 61,8
Nettoausgaben nach AsylbLG im Berichtsjahr je Einwohner/-in 1.000 EUR 110 60,4

Letzte Aktualisierung: 05.09.2023

 

Über den nachfolgenden Link erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Erhebung zu den Auszahlungen und Einzahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr durchgeführt. Auskunftspflichtig sind die Landkreise und Kreisfreien Städte als örtliche Träger sowie die Landesdirektion Sachsen als überörtlicher Träger der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates. Erfasst werden die Aufwendungen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hierzu zählen auch die Leistungen nach § 2 AsylbLG, die in Anwendung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt werden.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Bruttoausgaben, Bruttoauszahlungen, Ausgaben, Auszahlungen

In der jährlichen Statistik der Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerber werden die Aufwendungen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfasst. Hierzu zählen auch die Leistungen nach § 2 AsylbLG, die in Anwendung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt werden. Die Bruttoausgaben werden auf Basis der Auszahlungen der Leistungsträger ermittelt.

Es sind die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen für die Leistungen nach dem AsylbLG aus dem jeweiligen Berichtsjahr zu erfassen. Grundlage hierfür ist der Finanzhaushalt, nicht der Ergebnishaushalt. Für die zeitliche Abgrenzung der Ausgaben (Auszahlungen) und Einnahmen (Einzahlungen) ist der Buchungszeitpunkt ausschlaggebend.

Nicht erfasst werden:

  • die Erstattungen von Aufwendungen der Träger untereinander (z.B. § 10b AsylbLG);
  • die Erstattungen (Zuweisungen) von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden;
  • die Verwaltungskosten der Träger und sonstigen Stellen;
  • die Kosten der erzieherischen Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VII), auch wenn Leistungen nach den Vorschriften des SGB XII auf der Rechtsgrundlage des § 35a SGB VII erbracht werden.

Die Bezeichnung »Bruttoausgaben/-auszahlungen« dient der Unterscheidung zu den so genannten »Nettoausgaben/-auszahlungen«.

Einnahmen, Einzahlungen der Asylbewerberleistungen

Die Einnahmen werden auf Basis der Einzahlungen der Leistungsträger ermittelt. Erstattungen von Aufwendungen der Träger untereinander und Erstattungen (Zuweisungen) von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden werden nicht erfasst.

Nettoausgaben, Nettoauszahlungen, Reine Ausgaben

Die Nettoausgaben sind die um die Einnahmen bereinigten Ausgaben der Leistungsträger (frühere, heut seltener gebrauchte Bezeichnung »Reine Ausgaben«). Sie sind die rechnerisch ermittelte Differenz aus Auszahlungen und den entsprechenden Einzahlungen. Die Bezeichnung »Nettoausgaben/-auszahlungen« dient der Unterscheidung zu den so genannten »Bruttoausgaben/-auszahlungen«.

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