Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Einheit | Wert | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
Bruttoausgaben nach AsylbLG im Berichtsjahr | 1.000 EUR | 526.457 | 13,2 |
Einnahmen nach AsylbLG im Berichtsjahr | 1.000 EUR | 14.768 | 0,3 |
Nettoausgaben nach AsylbLG im Berichtsjahr | 1.000 EUR | 511.689 | 13,6 |
Nettoausgaben nach AsylbLG im Berichtsjahr je Einwohner/-in | EUR | 125 | 13,4 |
Letzte Aktualisierung: 10.12.2024
Jahresergebnisse
Nächste Aktualisierung voraussichtlich: September 2025
- Auszahlungen und Einzahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2023 (*.xlsx, 17,68 KB) Letzte Aktualisierung: 10.12.2024
- Auszahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2018 bis 2023 nach Art und Form der Leistung (*.xlsx, 15,89 KB) Letzte Aktualisierung: 10.12.2024
- Auszahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2018 bis 2023 nach Trägern (*.xlsx, 16,52 KB) Letzte Aktualisierung: 10.12.2024
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Daten zur Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Weiterleitung zur Datenbank GENESIS Online des Statistischen Bundesamtes
- Informationen zur Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Erhebung zu den Auszahlungen und Einzahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr durchgeführt. Auskunftspflichtig sind die Landkreise und Kreisfreien Städte als örtliche Träger sowie die Landesdirektion Sachsen als überörtlicher Träger der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates. Erfasst werden die Aufwendungen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hierzu zählen auch die Leistungen nach § 2 AsylbLG, die in Anwendung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt werden.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Qualitätsbericht Statistik der Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerberleistungen (destatis.de) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Bruttoausgaben, Bruttoauszahlungen, Ausgaben, Auszahlungen
In der jährlichen Statistik der Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerber werden die Aufwendungen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfasst. Hierzu zählen auch die Leistungen nach § 2 AsylbLG, die in Anwendung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt werden. Die Bruttoausgaben werden auf Basis der Auszahlungen der Leistungsträger ermittelt.
Es sind die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen für die Leistungen nach dem AsylbLG aus dem jeweiligen Berichtsjahr zu erfassen. Grundlage hierfür ist der Finanzhaushalt, nicht der Ergebnishaushalt. Für die zeitliche Abgrenzung der Ausgaben (Auszahlungen) und Einnahmen (Einzahlungen) ist der Buchungszeitpunkt ausschlaggebend.
Nicht erfasst werden:
- die Erstattungen von Aufwendungen der Träger untereinander (z.B. § 10b AsylbLG);
- die Erstattungen (Zuweisungen) von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden;
- die Verwaltungskosten der Träger und sonstigen Stellen;
- die Kosten der erzieherischen Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VII), auch wenn Leistungen nach den Vorschriften des SGB XII auf der Rechtsgrundlage des § 35a SGB VII erbracht werden.
Die Bezeichnung »Bruttoausgaben/-auszahlungen« dient der Unterscheidung zu den so genannten »Nettoausgaben/-auszahlungen«.
Einnahmen, Einzahlungen der Asylbewerberleistungen
Die Einnahmen werden auf Basis der Einzahlungen der Leistungsträger ermittelt. Erstattungen von Aufwendungen der Träger untereinander und Erstattungen (Zuweisungen) von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden werden nicht erfasst.
Nettoausgaben, Nettoauszahlungen, Reine Ausgaben
Die Nettoausgaben sind die um die Einnahmen bereinigten Ausgaben der Leistungsträger (frühere, heut seltener gebrauchte Bezeichnung »Reine Ausgaben«). Sie sind die rechnerisch ermittelte Differenz aus Auszahlungen und den entsprechenden Einzahlungen. Die Bezeichnung »Nettoausgaben/-auszahlungen« dient der Unterscheidung zu den so genannten »Bruttoausgaben/-auszahlungen«.
Sie melden zu dieser Statistik?
- Teil I – Auszahlungen und Einzahlungen Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren IDEV-Zugangsdaten
Was wird gemeldet?
- Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Mustererhebungsbogen) (*.pdf, 0,55 MB)
- Statistik der Ausgaben und Einnahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes - Fachinformation (*.pdf, 0,27 MB)