Asylbewerberleistungen
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Einheit | Wert | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
Empfänger/-innen von Regelleistungen nach dem AsylbLG am 31. Dezember | Anzahl | 21 197 | -8,0 |
Haushalte von Regelleistungsempfängern/innen am 31. Dezember | Anzahl | 12 765 | -8,7 |
Empfänger/innen von besonderen Leistungen nach §§ 4 bis 6 AsylbLG im Laufe des Jahres | Anzahl | 9 873 | -20,1 |
Empfänger/innen von Bildungs- und Teilhabeleistungen im 3. Quartal1) | Anzahl | 3 020 | -11,3 |
Bruttoausgaben nach AsylbLG im Berichtsjahr | 1 000 EUR | 306 510 | -10,5 |
Einnahmen nach AsylbLG im Berichtsjahr | 1 000 EUR | 4 694 | -31,9 |
Nettoausgaben nach AsylbLG im Berichtsjahr | 1 000 EUR | 301 816 | -10,0 |
Nettoausgaben nach AsylbLG im Berichtsjahr je Einwohner/-in | EUR | 74 | -10,0 |
1) Das 3. Quartal ist das Quartal mit den meisten Leistungsfällen (Schulbedarf zu Schuljahresbeginn).
Jahresergebnisse
Nächste Aktualisierung voraussichtlich: Oktober 2020
- Regelleistungsempfänger/-innen nach Wohnsitz und zuständigem Träger, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 13,59 KB)
- Regelleistungsempfänger/-innen nach ausgewählten Herkunftsländern, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 13,16 KB)
Zeitreihen
- Empfänger/-innen von Asylbewerberleistungen, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 18,43 KB)
- Empfänger/-innen von Leistungen für Bildung und Teilhabe, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 27,17 KB)
- Regelleistungsempfänger/-innen nach ausgewählten Herkunftsländern, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 13,42 KB)
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Asylbewerberleistungen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Statistik der Empfänger von Asylbewerberregelleistungen
Diese Erhebung wird jährlich zum Stichtag 31. Dezember als Vollerhebung durchgeführt. Der Bestand an Regelleistungsempfängerinnen bzw. -empfängern zum Jahresende ergibt sich als Summe der erfassten Personen mit Grundleistungen nach § 3 AsylbLG sowie mit Leistungen nach § 2 AsylbLG in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt am Jahresende. Für diesen Personenkreis wird zusätzlich erfasst, ob sie im Laufe des Jahres oder am Jahresende besondere Leistungen erhielten.
Statistik der Empfänger von besonderen Asylbewerberleistungen
Diese Vollerhebung zum Stichtag 31. Dezember gilt leistungsberechtigten Personen nach AsylbLG, die im Laufe des Berichtsjahres bzw. am Jahresende ausschließlich besondere Leistungen erhielten. Das sind Leistungen nach §§ 4 bis 6 AsylbLG und Leistungen nach § 2 AsylbLG in Form von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII.
Asylbewerberleistungsstatistik - Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe
Diese Erhebung umfasst Daten zu leistungsberechtigten Personen nach §§ 2 und 3 Absatz 3 AsylbLG mit Bedarfen für Bildung und Teilhabe. Diese Leistungen werden neben den maßgebenden Regelbedarfsstufen entsprechend den §§ 34, 34a und 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gesondert berücksichtigt und erbracht. Die Daten werden ab 1. Quartal 2016 quartalsweise mit Monatsangaben zu den einzelnen Bedarfen pro Leistungsberechtigtem/-berechtigter erfasst.
Statistik der Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerberleistungen
Die Erhebung zu den Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerberleistungen wird jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr durchgeführt. Auskunftspflichtig sind die Leistungsträger (örtliche Träger sowie zentrale Erstaufnahmeeinrichtung als überörtlicher Träger). Erfasst werden die Aufwendungen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hierzu zählen auch die Leistungen nach § 2 AsylbLG, die in Anwendung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt werden. Durch Anwendung des doppischen Rechnungswesens wird seit 2013 vollständig auf Basis von Auszahlungen und Einzahlungen erhoben.
Hinweis zur Regionalisierung
Eine Regionalisierung kann nach Sitz des Trägers und bei den Empfängerstatistiken auch nach dem Wohnsitz bis auf Gemeindeebene erfolgen. Für Empfänger in Erstaufnahme wird jedoch erst seit 2016 der Standort der Unterkunft als Wohnort erfasst, zuvor kann nur der Standort der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung als Wohnort ausgewiesen werden.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Asylbewerberleistungen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Besondere Leistungen
Besondere Leistungen werden in speziellen Bedarfssituationen gewährt. Dazu gehören die Leistungen nach den §§ 4 bis 6 AsylbLG sowie die Leistungen nach § 2 AsylbLG entsprechend dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. In die Ergebnisdarstellung der Empfänger bzw. Empfängerinnen von besonderen Leistungen fließen dabei die Personen ein, die in der Erhebung über den Empfang ausschließlich besonderer Leistungen erfasst wurden und die Personen, die in der Erhebung zum Regelleistungsempfang zusätzlich als Empfänger besonderer Leistungen ausgewiesen wurden.
In beiden Statistiken werden die Empfänger, die besondere Leistungen in Form von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII erhalten, nur am Jahresende erfasst. Deshalb können im Laufe des Jahres nur Empfänger von besonderen Leistungen nach den §§ 4 bis 6 AsylbLG dargestellt werden.
Bruttoausgaben, Bruttoauszahlungen, Ausgaben, Auszahlungen
Die Bruttoausgaben werden auf Basis der Auszahlungen der Leistungsträger ermittelt. Nicht erfasst werden die Verwaltungskosten der Träger und sonstigen Stellen sowie die Kosten der erzieherischen Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VII), auch wenn Leistungen nach den Vorschriften des SGB XII auf der Rechtsgrundlage des § 35a SGB VII erbracht werden.
Die Bezeichnung »Bruttoausgaben/-auszahlungen« dient der Unterscheidung zu den so genannten »Nettoausgaben/-auszahlungen«.
Einnahmen, Einzahlungen der Asylbewerberleistungen
Die Einnahmen werden auf Basis der Einzahlungen der Leistungsträger ermittelt. Erstattungen von Aufwendungen der Träger untereinander und Erstattungen (Zuweisungen) von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden werden nicht erfasst.
Erstaufnahme (Aufnahmeeinrichtungen)
Die zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen befindet sich in Chemnitz. Nachdem in der Vergangenheit sinkende Asylbewerberzahlen eine Schließung der zwei weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen in den früheren Regierungsbezirken Dresden und Leipzig bewirkt hatten, wurde 2013 eine Außenstelle für die Erstaufnahme in Schneeberg (Erzgebirgskreis) eingerichtet. 2015 wurden weitere Außenstellen eröffnet, von denen nur ein Teil noch aktiv ist.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben den Regelleistungen entsprechend den §§ 34 bis 34 b SGB XII gesondert erbracht.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bedürftige Personen aus dem Ausland, wenn sie sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 AsylbLG erfüllen. Die Leistungen werden unter inhaltlichen Gesichtspunkten in Regelleistungen und besondere Leistungen unterteilt.
Nettoausgaben, Nettoauszahlungen, Reine Ausgaben
Die Nettoausgaben sind die um die Einnahmen bereinigten Ausgaben der Leistungsträger (frühere, heut seltener gebrauchte Bezeichnung »Reine Ausgaben«). Sie sind die rechnerisch ermittelte Differenz aus Auszahlungen und den entsprechenden Einzahlungen. Die Bezeichnung »Nettoausgaben/-auszahlungen« dient der Unterscheidung zu den so genannten »Bruttoausgaben/-auszahlungen«.
Regelleistungen
Regelleistungen dienen der Deckung des täglichen Bedarfs der Leistungsberechtigten. Sie werden nach dem § 3 AsylbLG als Grundleistungen oder nach § 2 AsylbLG als Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend dem 3. Kapitel SGB XII gewährt.
Träger (Leistungsträger)
Leistungsträger für die Erstaufnahme ist der Freistaat Sachsen als überörtlicher Träger. Als örtliche Träger fungieren die Kreisfreien Städte und Landkreise.
Trägerprinzip
Eine Auswertung nach Trägerprinzip erfolgt nach Art und Sitz des Trägers. Die Daten der örtlichen Träger können dabei für die einzelnen Landkreise und Kreisfreien Städte dargestellt werden. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Bezug zu Leistungsdaten (Aus- und Einzahlungen der Träger) hergestellt werden soll. Als Sachsensumme werden für gewöhnlich alle Empfänger mit einem sächsischem Leistungsträger ausgewiesen (auch mit Wohnort außerhalb Sachsens).
Wohnortprinzip
Eine Auswertung nach Wohnortprinzip erfolgt auf Gemeinde- oder Kreisebene nach dem erfassten Hauptwohnsitz der Leistungsberechtigten bzw. dem Standort der Aufnahmeeinrichtung. Diese Auswertungsform ist insbesondere im Bezug zu Bevölkerungsdaten sinnvoll. Der Bezug zum Leistungsträger geht dabei verloren. Ein Unterschied zum Trägerprinzip besteht hauptsächlich durch die Zuordnung der Empfänger/-innen in der Erstaufnahme. Ein Wohnortwechsel in einen anderen Kreis oder ein anderes Bundesland bei Erhalt der Zuständigkeit ist im Gegensatz zum SGB XII durch die Residenzpflicht bzw. Wohnsitzauflage hier äußerst selten.
Empfänger in Außenstellen der Erstaufnahmeeinrichtung können erst mit Erfassung des Unterkunftsortes der Aufnahmeeinrichtung ab 2016 zuverlässig nach Wohnort zugeordnet werden.
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Broschüre »Statistisch betrachtet - Öffentliche Sozialleistungen in Sachsen«
Ausgabe 2018
Statistische Jahreszahlen - Kapitel 6
»Sozialleistungen«
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Asylbewerberleistungsstatistik
- Teil I – Auszahlungen und Einzahlungen Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren IDEV-Zugangsdaten
- Teil II – Empfänger besonderer Leistungen Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren IDEV-Zugangsdaten
- Teil II – Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren IDEV-Zugangsdaten
- Teil II – Empfänger von Regelleistungen Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren IDEV-Zugangsdaten
Was wird gemeldet?
Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.
Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.
- Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Mustererhebungsbogen) (*.pdf, 0,24 MB)
- Statistik der Ausgaben und Einnahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes - Fachinformation (*.pdf, 0,16 MB)