Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe«
Daten und Fakten zum Thema »Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe
Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes – BTHG am 1. Januar 2018 wurde die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel aus dem SGB XII herausgelöst und in das SGB IX überführt. Ab dem Berichtsjahr 2020 werden die Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in einer separaten Statistik erfasst.
Die Erhebung zu den Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX wird jährlich über das jeweils abgelaufene Kalenderjahr als Totalerhebung durchgeführt.
Auskunftspflichtig sind die Landkreise und Kreisfreien Städte als örtliche Träger sowie der Kommunale Sozialverband als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe.
In der jährlichen Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX werden folgende Sachverhalte nicht berücksichtigt:
- die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (bis 2019: einschließlich Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII);
- die Erstattungen von Aufwendungen der Träger der Eingliederungshilfe untereinander – beispielsweise Erstattungen im Rahmen von Delegationsleistungen;
- die Erstattungen (Zuweisungen) von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden;
- der Zuschussbedarf der eigenen Einrichtungen und die Zuweisungen/Zuschüsse an fremde Einrichtungen der Eingliederungshilfe und an Verbände und Organisationen sowie allgemeine Kosten der Schaffung, Förderung und Erhaltung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe;
- die Verwaltungskosten der Träger der Eingliederungshilfe und sonstigen Stellen; nur soweit Verwaltungskosten in den Leistungen der Eingliederungshilfe enthalten sind, werden sie unter den betreffenden Leistungen mit nachgewiesen;
Damit ist für die statistische Erfassung der Aufwand des jeweiligen Trägers maßgebend, der direkt für Leistungen an den Letztempfänger erbracht wird.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de