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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe«

Daten und Fakten zum Thema »Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe«

Statistikerläuterungen

Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe

Die Erhebung zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe wird jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr durchgeführt. Auskunftspflichtig sind die Landkreise und Kreisfreien Städte als örtliche Träger sowie der Kommunale Sozialverband als überörtlicher Träger der Sozialhilfe.

Bis 2004 umfasste diese Statistik die Ausgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), seit 2005 die Ausgaben nach dem 3.bis 9. Kapitel SGB XII. Ab 2017 entfiel die Erhebung der Aus- bzw. Einzahlungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII, weil die Nettoausgaben für diese Leistungen seitdem vollständig vom Bund erstattet werden.Ab 2020 wurde die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in das SGB IX überführt, seitdem werden die Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in einer separaten Statistik erfasst.

 

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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