Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe«
Daten und Fakten zum Thema »Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe
Die Erhebung zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe wird jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr durchgeführt. Auskunftspflichtig sind die Landkreise und Kreisfreien Städte als örtliche Träger sowie der Kommunale Sozialverband als überörtlicher Träger der Sozialhilfe.
Bis 2004 umfasste diese Statistik die Ausgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), seit 2005 die Ausgaben nach dem 3.bis 9. Kapitel SGB XII. Ab 2017 entfiel die Erhebung der Aus- bzw. Einzahlungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII, weil die Nettoausgaben für diese Leistungen seitdem vollständig vom Bund erstattet werden.Ab 2020 wurde die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in das SGB IX überführt, seitdem werden die Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in einer separaten Statistik erfasst.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de