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Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe

Eckdaten für Sachsen

2022
Merkmal 1.000 EUR Veränderung zum
Vorjahr in %
Bruttoausgaben für Leistungen nach dem 3., 5. und 7. bis 9. Kapitel SGB XII 200.150 -10,1
Einnahmen für Leistungen nach dem 3., 5. und 7. bis 9. Kapitel SGB XII 13.716 2,4
Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe nach dem 3., 5. und 7. bis 9. Kapitel SGB XII 186.434 -10,9
Nettoausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 40.620 15,8
Nettoausgaben für Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) 13.917 6,2
Nettoausgaben für Hilfen zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) 118.303 -19,6
Nettoausgaben für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (8. und 9. Kapitel SGB XII) 13.594 -2,5

      
Hilfen zur Gesundheit einschließlich Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung (gem. § 264 Abs. 7 SGB V).
Ausgaben und Einnahmen nach dem 4. und dem 6. Kapitel SGB XII werden im Rahmen dieser Statistik nicht mehr erhoben.

Letzte Aktualisierung: 27.11.2023

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe

Die Erhebung zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe wird jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr durchgeführt. Auskunftspflichtig sind die Landkreise und Kreisfreien Städte als örtliche Träger sowie der Kommunale Sozialverband als überörtlicher Träger der Sozialhilfe.

Bis 2004 umfasste diese Statistik die Ausgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), seit 2005 die Ausgaben nach dem 3.bis 9. Kapitel SGB XII. Ab 2017 entfiel die Erhebung der Aus- bzw. Einzahlungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII, weil die Nettoausgaben für diese Leistungen seitdem vollständig vom Bund erstattet werden.Ab 2020 wurde die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in das SGB IX überführt, seitdem werden die Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in einer separaten Statistik erfasst.

 

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Bruttoausgaben, Bruttoauszahlungen, Ausgaben, Auszahlungen der Sozialhilfe

Gesamtheit aller Ausgaben, die im Rahmen der Hilfegewährung an Bedürftige getätigt werden. Bei Anwendung der kameralistischen Buchführung werden sie auf Basis der Ausgaben der Sozialhilfeträger, bei Anwendung des doppischen Rechnungswesens auf Basis der Auszahlungen der Sozialhilfeträger erhoben. Die Bezeichnung »Bruttoausgaben/-auszahlungen« dient der Unterscheidung zu den so genannten »Nettoausgaben/-auszahlungen«.

Doppik, Kameralistik

Die kameralistische Buchführung; als klassische Buchführungsmethode der öffentlichen Verwaltung wurde und wird zunehmend von der in der Wirtschaft üblichen Doppik (Buchung auf zweiseitigen Konten - Soll- und Habenseite) abgelöst, da mit der traditionellen, formalen Buchführungsmethode z. B. der für modernes Verwaltungshandeln notwendige Ressourcenverbrauch nicht abgebildet werden kann.

Einnahmen, Einzahlungen der Sozialhilfe

Zu den Einnahmen gehören außer den Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern auch eigene Kostenbeiträge der Empfänger, übergeleitete Unterhaltsansprüche von zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen und Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Darlehen. Bei Anwendung der kameralistischen Buchführung werden sie auf Basis der Einnahmen der Sozialhilfeträger, bei Anwendung des doppischen Rechnungswesens auf Basis der Einzahlungen der Sozialhilfeträger erhoben.

Leistungen innerhalb/außerhalb von Einrichtungen

Für die meisten Leistungen wird erfasst, ob es sich um Ausgaben und Einnahmen (Auszahlungen/Einzahlungen) für  Empfänger bzw. Hilfeleistungen in oder außerhalb von Einrichtungen handelt. Bei den Erstattungsleistungen an Krankenkassen kann diese Trennung durch die verwendete Abrechnungspraxis nicht erfolgen. Stellt man die Hilfen zur Gesundheit einschließlich der Erstattung an die Krankenklassen dar, kann man dementsprechend keine Angabe zum Ort der Leistungsgewährung machen. Die Gesamtausgaben der Sozialhilfe nach SGB XII werden deshalb und im Zusammenhang mit den seit 2017 vom BMAS bereitgestellten Erstattungsleistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht mehr in Leistungen außerhalb und in Einrichtungen getrennt. Für einzelne Hilfearten ist diese Trennung möglich.

Nettoausgaben, Nettoauszahlungen, Reine Ausgaben

Die Nettoausgaben der Sozialhilfe sind die um die Einnahmen bereinigten Ausgaben der Sozialhilfe (frühere, heute seltener gebrauchte Bezeichnung »Reine Ausgaben«). Sie sind die rechnerisch ermittelte Differenz aus Ausgaben (Kameralistik) bzw. Auszahlungen (Doppik) der Sozialhilfeträger und den entsprechenden Einnahmen/Einzahlungen. Die Bezeichnung »Nettoausgaben/-auszahlungen« dient der Unterscheidung zu den so genannten »Bruttoausgaben/-auszahlungen«.

Träger der Sozialhilfe (örtlich und überörtlich)

Die Aufgaben der Sozialhilfe obliegen je nach Umfang und Bedeutung dem örtlichen oder dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe:

  • Örtliche Träger sind die Landkreise und Kreisfreien Städte, die bis 2005 laut Delegationsverordnung auch dem überörtlichen Träger obliegende Aufgaben durchführten.
  • Überörtlicher Träger der Sozialhilfe ist in Sachsen der Kommunale Sozialverband (KSV), zuvor Landeswohlfahrtsverband (LWV, Umbenennung zum 31. Juli 2005).

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Broschüre »Statistisch betrachtet - Öffentliche Sozialleistungen in Sachsen«

Das Bild zeigt eine Vorschau der Broschüre Statistisch betrachtet »Öffentliche Sozialleistungen in Sachsen, Ausgabe 2018«.

Ausgabe 2018

 

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Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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