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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Außenhandel«

Daten und Fakten zum Thema »Außenhandel«

Statistikerläuterungen

Außenhandelsstatistik

Die monatliche Außenhandelsstatistik wird vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Die Aufgabe des Statistischen Landesamtes besteht in der Zusammenstellung und Veröffentlichung der sächsischen Ergebnisse. Zwischen den einzelnen Bundesländern sind die Ergebnisse jederzeit vergleichbar. Aufgrund der EU-weit gültigen Rechtsgrundlagen ist auch ein Vergleich der Außenhandelsdaten der Bundesrepublik mit den anderen EU-Staaten möglich. In den Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes Sachsen erfolgt die Gruppierung der Waren nach der »Systematik der Ernährungswirtschaft und Gewerblichen Wirtschaft« (EGW). Die Ergebnisse der Außenhandelsstatistik stehen auch in den Warenklassifikationen »Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken« sowie »Internationales Warenverzeichnis für den Außenhandel« zur Verfügung. Das »Länderverzeichnis der Außenhandelsstatistik« unterscheidet mehr als 200 Länder bzw. Gebiete. Die Ländergruppe EU wird ab Berichtsmonat Januar 2020 ohne das Vereinigte Königreich dargestellt und jeweils aktuell um neue Mitgliedsstaaten erweitert. Alle Änderungen in den Verzeichnissen und Systematiken finden Sie auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes www.destatis.de unter Klassifikationen.

Ab Januar 2003 sind im Außenhandelsergebnis Zuschätzungen für diverse Befreiungen (z.B. Intrahandelsstatistik: alle Privatpersonen sowie Unternehmen mit Warensendungen in andere EU-Länder unter 500 000 €, bzw. aus anderen EU-Ländern unter 800 000 € pro Jahr (ab 2016); Extrahandelsstatistik: alle Warensendungen unter 1 000 €), sowie Zuschätzungen für Antwortausfälle bei der Intrahandelsstatistik enthalten. Letztere werden durch echte, nachträglich eingegangene Meldungen im Rahmen der Jahreskorrektur ersetzt. Vorläufige Ergebnisse stehen ca. 45 Tage nach Ende des Berichtsmonats auch über genesis-online des Statistischen Landesamtes Sachsen zur Verfügung, endgültige Ergebnisse werden knapp ein Jahr nach Abschluss des Berichtsjahres veröffentlicht.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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