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Außenhandel

Eckdaten für Sachsen

2022
Ausfuhr (Spezialhandel) Einheit Wert Veränderung zum
Vorjahr in %
Insgesamt Mio. EUR 52 745,0 17,3
Fertigwaren-Enderzeugnisse Mio. EUR 41 644,4 13,3
Fertigwaren-Vorerzeugnisse Mio. EUR 4 054,4 16,1
Halbwaren Mio. EUR 4 174,6 75,2
Rohstoffe Mio. EUR 205,6 36,7
Ernährungswirtschaft Mio. EUR 1 960,4 14,8
2022
Einfuhr (Generalhandel) Einheit Wert Veränderung zum
Vorjahr in %
Insgesamt Mio. EUR 34 880,5 7,5
Fertigwaren-Enderzeugnisse Mio. EUR 23 732,0 2,6
Fertigwaren-Vorerzeugnisse Mio. EUR 3 646,1 29,7
Halbwaren Mio. EUR 2 393,4 22,7
Rohstoffe Mio. EUR 1 072,5 -16,6
Ernährungswirtschaft Mio. EUR 2 267,0 20,3

Letzte Aktualisierung: 13.03.2023

Unterjährige Ergebnisse

Aktuelle Monatsdaten

Aktueller Berichtsstand: Dezember 2022
Nächster Berichtsstand: Januar 2023, voraussichtlich verfügbar: April 2023

Aktuelle Quartalsdaten

Aktueller Berichtsstand: 4. Quartal 2022
Nächster Berichtsstand: 1. Quartal 2023, voraussichtlich verfügbar: Mai 2023

Monatsdaten für 2021 und 2022

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Außenhandel - Vorläufige Ergebnisse (G III 1)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: März 2024

Außenhandel - Endgültige Ergebnisse (G III 2)

Aktueller Berichtsstand: 2021
Nächster Berichtsstand: 2022, voraussichtlich verfügbar: Januar 2024

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Außenhandelsstatistik

Die Außenhandelsstatistik wird monatlich als zentrale Statistik im Statistischen Bundesamt durchgeführt. Die Statistischen Landesämter erhalten die Daten vom Statistischen Bundesamt zur Weiterverarbeitung und Veröffentlichung.

Die Aufgabe des Statistischen Landesamtes besteht in der Zusammenstellung und Veröffentlichung der sächsischen Ergebnisse. Zwischen den einzelnen Bundesländern sind die Ergebnisse jederzeit vergleichbar. Aufgrund der EU-weit gültigen Rechtsgrundlagen ist auch ein Vergleich der Außenhandelsdaten der Bundesrepublik mit den anderen EU-Staaten möglich.

In den Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes Sachsen erfolgt die Gruppierung der Waren nach der »Systematik der Ernährungswirtschaft und Gewerblichen Wirtschaft« (EGW).

Die Ergebnisse der Außenhandelsstatistik stehen auch in den Warenklassifikationen »Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken« sowie »Internationales Warenverzeichnis für den Außenhandel« zur Verfügung. 

Das »Länderverzeichnis der Außenhandelsstatistik« unterscheidet mehr als 200 Länder bzw. Gebiete. Die Ländergruppe EU wird bereits ab Berichtsmonat Januar 2004 einschließlich der im Mai 2004 beigetretenen zehn Länder dargestellt und jeweils aktuell um neue Mitgliedsstaaten erweitert.

Das Vereinigte Königreich war bis Januar 2020 noch den EU-Mitgliedstaaten zugeordnet. Ab Berichtsmonat Februar 2020 wird das Vereinigte Königreich dann zu der Ländergruppe »nicht EU-Länder« gehören. In kumulierten Jahresteilen sowie dem Jahresergebnis für das Jahr 2020 wird das Vereinigte Königreich komplett den nicht EU-Ländern zugeordnet.

Ab Januar 1993 – mit Beginn des EU-Binnenmarktes – gliedert sich die Außenhandelsstatistik in die Intrahandelsstatistik (Handel mit EU-Ländern) und die Extrahandelsstatistik (Handel mit Drittländern).

Die Daten des Intrahandels werden in einer direkten Befragung der aus- bzw. einführenden Unternehmen durch das Statistische Bundesamt ermittelt. In der Intrahandelsstatistik sind grundsätzlich alle Privatpersonen von der Auskunftspflicht befreit. Die Befreiung betrifft auch Unternehmen, deren jährliche Warensendungen in EU-Mitgliedstaaten den statistischen Wert von 500 000 Euro und aus EU-Mitgliedsstaaten den statistischen Wert von 800 000 Euro im Vorjahr oder im laufenden Jahr nicht überschritten haben.

Der Extrahandel wird wie bisher auf Grundlage der Warenbegleitpapiere über die Zollämter vom Statistischen Bundesamt erhoben. In der Extrahandelsstatistik sind Warensendungen im Wert von weniger als 1 000 Euro von der Anmeldung befreit. Sendungen mit einem geringeren Wert müssen allerdings angemeldet werden, wenn das Gesamtgewicht der Sendung 1 000 Kilogramm übersteigt.

Der grenzüberschreitende Warenverkehr wird in der Außenhandelsstatistik als Spezialhandel und Generalhandel dargestellt. Die für die Bundesländer vorliegenden Ergebnisse über die Ausfuhr sind als Spezialhandel und über die Einfuhr als Generalhandel nachgewiesen. Aus erhebungstechnischen Gründen ist eine Aufgliederung der Einfuhrergebnisse nach Bundesländern nur als Generalhandel möglich.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Export bzw. Ausfuhr

Die Ausfuhr als Spezialhandel erfasst die Ausfuhr von Waren aus dem freien Verkehr, nach zollamtlich bewilligter aktiver und zur passiven Veredlung (Eigen- und Lohnveredlung bzw. Ausbesserung) ohne die Wiederausfuhr eingelagerter ausländischer Waren. In der Ausfuhr wird als Bestimmungsland das Land nachgewiesen, in dem die Waren gebraucht oder verbraucht, bearbeitet oder verarbeitet werden sollen. Ist das Bestimmungsland nicht bekannt, so gilt das letzte bekannte Land, in das die Waren ausgeführt werden sollen, als Bestimmungsland.

Import bzw. Einfuhr

Die Ergebnisse der Einfuhr als Generalhandel beinhalten die Einfuhr von Waren in den freien Verkehr, zur zollamtlich bewilligten aktiven und nach passiver Veredlung (Eigen- und Lohnveredlung bzw. Ausbesserung) sowie die Einfuhr ausländischer Waren auf Lager zum Zeitpunkt ihrer Einlagerung. In der Einfuhr wird als Ursprungsland das Land nachgewiesen, in dem die Waren vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind oder ihre letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Ist das Ursprungsland nicht bekannt, so tritt an diese Stelle das Versendungsland.

Wegen der unterschiedlichen Abgrenzung von Generalhandel und Spezialhandel ist eine Saldierung der Daten der Ausfuhr und Einfuhr Sachsens nicht möglich.

Unternehmen (Statistisches Unternehmen)

Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere hinsichtlich der Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Es kann einer einzigen rechtlichen Einheit entsprechen.

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