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Außenhandel

Eckdaten für Sachsen

2022
Ausfuhr (Spezialhandel) Einheit Wert Veränderung zum
Vorjahr in %
Insgesamt Mio. EUR 52.745,0 17,3
Fertigwaren-Enderzeugnisse Mio. EUR 41.644,4 13,3
Fertigwaren-Vorerzeugnisse Mio. EUR 4.054,4 16,1
Halbwaren Mio. EUR 4.174,6 75,2
Rohstoffe Mio. EUR 205,6 36,7
Ernährungswirtschaft Mio. EUR 1.960,4 14,8
2022
Einfuhr (Generalhandel) Einheit Wert Veränderung zum
Vorjahr in %
Insgesamt Mio. EUR 34.880,5 7,5
Fertigwaren-Enderzeugnisse Mio. EUR 23.732,0 2,6
Fertigwaren-Vorerzeugnisse Mio. EUR 3.646,1 29,7
Halbwaren Mio. EUR 2.393,4 22,7
Rohstoffe Mio. EUR 1.072,5 -16,6
Ernährungswirtschaft Mio. EUR 2.267,0 20,3

Letzte Aktualisierung: 13.03.2023

Unterjährige Ergebnisse

Aktuelle Monatsdaten

Aktueller Berichtsstand: November 2023
Nächster Berichtsstand: Dezember 2023, voraussichtlich verfügbar: März 2024

Aktuelle Quartalsdaten

Aktueller Berichtsstand: 4. Quartal 2023
Nächster Berichtsstand: 1. Quartal 2024, voraussichtlich verfügbar: Mai 2024

Monatsdaten für 2022 und 2023

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Außenhandel - Vorläufige Ergebnisse (G III 1)

Aktueller Berichtsstand: 2023
Nächster Berichtsstand: 2024, voraussichtlich verfügbar: März 2025

Außenhandel - Endgültige Ergebnisse (G III 2)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: Januar 2025

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Außenhandelsstatistik

Die monatliche Außenhandelsstatistik wird vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Die Aufgabe des Statistischen Landesamtes besteht in der Zusammenstellung und Veröffentlichung der sächsischen Ergebnisse. Zwischen den einzelnen Bundesländern sind die Ergebnisse jederzeit vergleichbar. Aufgrund der EU-weit gültigen Rechtsgrundlagen ist auch ein Vergleich der Außenhandelsdaten der Bundesrepublik mit den anderen EU-Staaten möglich. In den Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes Sachsen erfolgt die Gruppierung der Waren nach der »Systematik der Ernährungswirtschaft und Gewerblichen Wirtschaft« (EGW). Die Ergebnisse der Außenhandelsstatistik stehen auch in den Warenklassifikationen »Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken« sowie »Internationales Warenverzeichnis für den Außenhandel« zur Verfügung. Das »Länderverzeichnis der Außenhandelsstatistik« unterscheidet mehr als 200 Länder bzw. Gebiete. Die Ländergruppe EU wird ab Berichtsmonat Januar 2020 ohne das Vereinigte Königreich dargestellt und jeweils aktuell um neue Mitgliedsstaaten erweitert. Alle Änderungen in den Verzeichnissen und Systematiken finden Sie auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes www.destatis.de unter Klassifikationen.

Ab Januar 2003 sind im Außenhandelsergebnis Zuschätzungen für diverse Befreiungen (z.B. Intrahandelsstatistik: alle Privatpersonen sowie Unternehmen mit Warensendungen in andere EU-Länder unter 500 000 €, bzw. aus anderen EU-Ländern unter 800 000 € pro Jahr (ab 2016); Extrahandelsstatistik: alle Warensendungen unter 1 000 €), sowie Zuschätzungen für Antwortausfälle bei der Intrahandelsstatistik enthalten. Letztere werden durch echte, nachträglich eingegangene Meldungen im Rahmen der Jahreskorrektur ersetzt. Vorläufige Ergebnisse stehen ca. 45 Tage nach Ende des Berichtsmonats auch über genesis-online des Statistischen Landesamtes Sachsen zur Verfügung, endgültige Ergebnisse werden knapp ein Jahr nach Abschluss des Berichtsjahres veröffentlicht.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Export bzw. Ausfuhr

Die Ausfuhr als Spezialhandel erfasst die Ausfuhr von Waren aus dem freien Verkehr, nach zollamtlich bewilligter aktiver und zur passiven Veredlung (Eigen- und Lohnveredlung bzw. Ausbesserung) ohne die Wiederausfuhr eingelagerter ausländischer Waren. In der Ausfuhr wird als Bestimmungsland das Land nachgewiesen, in dem die Waren gebraucht oder verbraucht, bearbeitet oder verarbeitet werden sollen. Ist das Bestimmungsland nicht bekannt, so gilt das letzte bekannte Land, in das die Waren ausgeführt werden sollen, als Bestimmungsland.

Import bzw. Einfuhr

Die Ergebnisse der Einfuhr als Generalhandel beinhalten die Einfuhr von Waren in den freien Verkehr, zur zollamtlich bewilligten aktiven und nach passiver Veredlung (Eigen- und Lohnveredlung bzw. Ausbesserung) sowie die Einfuhr ausländischer Waren auf Lager zum Zeitpunkt ihrer Einlagerung. In der Einfuhr wird als Ursprungsland das Land nachgewiesen, in dem die Waren vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind oder ihre letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Ist das Ursprungsland nicht bekannt, so tritt an diese Stelle das Versendungsland.

Wegen der unterschiedlichen Abgrenzung von Generalhandel und Spezialhandel ist eine Saldierung der Daten der Ausfuhr und Einfuhr Sachsens nicht möglich.

Unternehmen (Statistisches Unternehmen)

Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere hinsichtlich der Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Es kann einer einzigen rechtlichen Einheit entsprechen.

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