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Binnenhandel

Eckdaten für Sachsen

Ergebnisse aus der Jahreserhebung 2021 im Binnenhandel für rechtliche Einheiten mit Sitz in Sachsen
Umsatz in den jeweiligen Preisen im Einheit Wert Veränderung zum Vorjahr in %
Einzelhandel Mio. EUR 17.351 -0,6
Kraftfahrzeughandel Mio. EUR 9.561 -0,7
Großhandel einschließlich Handelsvermittlung Mio. EUR 16.029 6,1
Beschäftigte im Einheit Wert Veränderung zum Vorjahr in %
Einzelhandel insgesamt Anzahl 91.348 -10,6
Einzelhandel teilzeitbeschäftigt1) Anzahl 35.065 nicht sinnvoll
Kraftfahrzeughandel insgesamt Anzahl 40.579 2,4
Großhandel einschließlich Handelsvermittlung insgesamt Anzahl 38.135 -0,6
Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten Binnenhandel Mio. EUR 8.236 17,8

1) ab 2021 inklusive geringfügig Beschäftigte - bei Einheiten mit einem Jahresumsatz von 300 Tausend Euro und mehr
      
Letzte Aktualisierung: 09.01.2024

Unterjährige Ergebnisse

Aktuelle Monatsdaten

Aktueller Berichtsstand: November 2023
Nächster Berichtsstand: Dezember 2023, voraussichtlich verfügbar: März 2024

Aktueller Berichtsstand: Dezember 2023
Nächster Berichtsstand: Januar 2024, voraussichtlich verfügbar: März 2024

Monatsdaten für 2022 und 2023

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Binnenhandel (G I 3)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: August 2024

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Handelsstatistiken

Der Erhebungsbereich der monatlichen und jährlichen Binnenhandelsstatistiken ist die Gesamtheit aller Unternehmen, die schwerpunktmäßig Handelstätigkeiten ausüben. Diese sind im Abschnitt G der Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 zusammengefasst.

Die Erhebungen im Einzelhandel sind Stichprobenerhebungen, bei denen die auskunftspflichtigen Unternehmen durch eine geschichtete Zufallsauswahl aus der im Unternehmensregister vorhandenen Grundgesamtheit gezogen werden. Dabei gelangen im Einzelhandel nur Einheiten mit einem Jahresumsatz von mindestens 450 Tausend Euro in die Auswahlgesamtheit. Im Kfz-Handel und Großhandel erfolgt die Erhebung in Form eines Mixmodells. Für Einheiten unterhalb einer Abschneidegrenze (Kfz-Handel 11 Mio.€ Jahresumsatz, Großhandel 20 Mio.€) werden Verwaltungsdaten ausgewertet, für die darüber liegenden Einheiten gibt es eine Stichprobenerhebung.

Monatliche Konjunkturerhebung

Für die monatliche Konjunkturerhebung beträgt der Stichprobenumfang lt. Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz maximal 45 Prozent der Handelsunternehmen in der Auswahlgesamtheit. Jährlich findet eine Rotation dieser Stichprobe statt, ein Teil wird entlastet und dafür aus den bisher nicht berichtspflichtigen Einheiten einschließlich der Neuzugänge in die Grundgesamtheit ein neuer Teil in die Berichtspflicht einbezogen. Diese Stichprobenrotation dient der gleichmäßigen Belastung der Unternehmen.

Zum Erhebungsprogramm gehören die Erfassung des Monatsumsatzes sowie die Anzahl der tätigen Personen am Monatsende. Einheiten mit Arbeitsstätten in mehreren Bundesländern gliedern den Umsatz monatlich auf die Bundesländer auf, die tätigen Personen nur im Januar. So können die Ergebnisse dem jeweiligen Bundesland der Niederlassung zugerechnet werden. Damit verfügt auch Sachsen über bereinigte Landesergebnisse, die alle in Sachsen erbrachten Leistungen unabhängig vom Sitz des Unternehmens nachweisen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 250 Millionen Euro und mit mindestens zwei unterschiedlichen Geschäftsfeldern teilen die Merkmale zusätzlich auf die Geschäftsfelder auf. Das dient der genaueren Ermittlung der Leistungen in den jeweiligen Wirtschaftsbereichen.

Wirtschaftlich tief gegliederte vorläufige Ergebnisse stehen für den Einzelhandel rund 45 Tage nach Ende des Berichtsmonats zur Verfügung. Da Verwaltungsdaten erst ca. 55 Tage nach Ende des Berichtsmonats verfügbar sind, erfolgt die Veröffentlichung für den Kfz-Handel und den Großhandel ca. 60 Tage nach Ende des Berichtsmonats. Die Ergebnisse gibt es in Form von Messzahlen und Veränderungsraten, aber nicht als absolute Werte. Die Messzahlen beziehen sich ab dem Berichtsjahr 2018 auf die Basis 2015. Die realen, preisbereinigten Messzahlen werden auf der Basis der Preise des Jahres 2015 berechnet.

Jährliche Strukturerhebung

Mit Inkrafttreten des Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetzes im Jahr 2021 wurde für die jährliche Strukturerhebung eine eigene, von der Konjunkturerhebung unabhängige Stichprobe ermittelt, deren Umfang maximal zehn Prozent der Grundgesamtheit beträgt. Diese Statistik erhebt zahlreiche Merkmale, die über die Struktur, die Rentabilität sowie die Produktivität im Binnenhandel informieren. Ein Austausch der Daten für Mehrländerunternehmen findet nur für die Merkmale Umsatz, tätige Personen, Bruttolöhne/-gehälter und Investitionen statt, alle anderen Merkmale beinhalten in den Ergebnissen die Daten der Unternehmen mit Sitz in Sachsen einschließlich deren Niederlassungen.

Die Binnenhandelsstatistik unterliegt nicht zuletzt wegen der vielen Veränderungen innerhalb des Berichtsfirmenkreises einer gewissen Dynamik. Abweichungen in den Ergebnissen der monatlichen Erhebungen und der Jahreserhebungen hinsichtlich der Höhe des getätigten Umsatzes in einem Jahr und damit auch dessen Veränderung zum Vorjahr sowie hinsichtlich des Beschäftigtenstandes und dessen Veränderung sind durch die unterschiedlichen Erhebungskonzepte bedingt. So ermittelt die Jahreserhebung Daten aus dem Jahresabschluss, während die Monatserhebung kurzfristige Konjunkturdaten erfasst. Auch die fehlende Abschneidegrenze bei der Jahreserhebung ist eine Erklärung. Ergebnisse der Jahreserhebungen können im Statistischen Landesamt angefordert werden. 

Der geringe Stichprobenumfang erlaubt keine räumliche Schichtung der Stichprobe auf eine tiefere regionale Ebene als die Bundesländer. Deshalb stehen die Ergebnisse ausschließlich für Bundesländer zur Verfügung.

Für den Großhandel werden sowohl die Konjunkturstatistik, als auch die Strukturstatistik im Statistischen Bundesamt durchgeführt.

Wirtschaftszweigklassifikation (WZ)

Wirtschaftszweigklassifikation ist die verbindliche Systematik zur Ordnung der Betriebe und Unternehmen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigte

Beschäftigte sind tätige Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie sämtliche Arbeitnehmer einschl. der Auszubildenden und Praktikanten. Dazu gehören auch vorübergehend Abwesende (z. B. Kranke, Urlauber) und alle Teilzeitbeschäftigten – ohne eine Umrechnung auf Vollbeschäftigte. Bei Vollbeschäftigten entspricht die durchschnittliche Arbeitszeit der orts-, branchen- oder betriebsüblichen Wochenarbeitszeit. Bei Teilzeitbeschäftigten ist die durchschnittliche Arbeitszeit kürzer als die orts-, branchen- oder betriebsübliche  Arbeitszeit; hierunter sind auch die geringfügig Beschäftigten (»450 Euro-Kräfte«, Tätigkeiten mit einer Arbeitszeit von unter 15 Stunden pro Woche) nachzuweisen. Bei der Verwaltungsdatenverwendung stehen nur Informationen zu SV-pflichtig Beschäftigten und zu geringfügig Beschäftigten zur Verfügung. Deshalb können bei diesen Einheiten die tätigen Inhaber und unbezahlt mithelfende Familienangehörige nicht mit ausgewertet werden.

Einzelhandel

Einzelhandel betreibt, wer Neu- und Gebrauchtwaren in eigenem Namen für eigene Rechnung oder für fremde Rechnung (Kommissionshandel) überwiegend an private Haushalte für den privaten Ge- und Verbrauch absetzt. Handelswaren sind bewegliche Sachgüter, die fertig bezogen und ohne wesentliche, d. h. nicht mehr als handelsübliche Be- und Verarbeitung weiterveräußert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Handelsware in Verkaufsräumen, an Ständen, durch Haustürverkauf, als Versandhandel oder über das Internet verkauft wird. Der Verkauf in Apotheken ist Einzelhandel, auch wenn über eine gesetzliche Krankenkasse oder Ersatzkasse abgerechnet wird. Das betrifft auch Augenoptiker und Hörgeräteakustiker. In der WZ 2008 wird auch der Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen an Tankstellen dem Einzelhandel zugerechnet.

Großhandel

Großhandel umfasst den Wiederverkauf (ohne über die handelsübliche Manipulation hinausgehende Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren an Einzelhändler, Unternehmen, kommerzielle Nutzer, Körperschaften und berufliche Nutzer oder andere Großhändler sowie die Handelsvermittlung bzw. den Kaufabschluss auf Rechnung solcher Auftraggeber, auch über das Internet. Zu den Großhändlern zählen beispielsweise Industriezulieferer, Export-, Importfirmen und Einkaufsgenossenschaften sowie Verkaufsniederlassungen von Herstellern zur Vermarktung ihrer Produkte. Ferner zählen dazu auch Waren- und Rohstoffmakler, Kommissionäre und Handelsvertreter, die im Namen und auf Rechnung anderer Handel betreiben, sowie landwirtschaftliche Einkaufs- und Absatzgenossenschaften.

Handel mit Kraftfahrzeugen, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Dieser Bereich umfasst alle Tätigkeiten, die sich auf Kraftfahrzeuge einschließlich Lastkraftwagen, Anhänger und Krafträder beziehen, außer deren Herstellung und Vermietung. Dazu zählen der Groß- und Einzelhandel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen sowie Groß- und Einzelhandel mit Teilen und Zubehör für Kraftfahrzeuge. Ebenfalls eingeschlossen sind die Handelsvermittlung, der Versandhandel sowie der Handel über das Internet sowie das Waschen, Polieren usw. von Kraftfahrzeugen.

Rechtliche Einheiten und Arbeitsstätten

Die Datenerhebung erfolgt bei rechtlichen Einheiten, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führen oder ähnliche Geschäftsaufzeichnungen mit dem Ziel einer jährlichen Feststellung des Vermögensbestandes und/oder des Erfolgs ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen müssen. Eine rechtliche Einheit kann aus einer oder mehreren Arbeitsstätten bestehen. Eine Arbeitsstätte (örtliche Einheit) ist ein an einem räumlich festgelegten Ort gelegenes Unternehmen oder Teil eines Unternehmens (Werkstätte, Verkaufsladen, Büro, Lagerhaus), wo üblicherweise eine oder mehrere Personen (unter Umständen auch zeitweise) im Auftrag ein und derselben rechtlichen Einheit arbeiten.

Sondersummen

Sondersummen werden aufgrund bestehender Lieferverpflichtungen an Hauptnutzer bzw. wegen des besonderen öffentlichen Interesses ausgewiesen. Sie entsprechen nur Teilen von Wirtschaftsgruppen oder sind wirtschaftsgruppenübergreifend. Nachfolgend wird der Bezug zur Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008) hergestellt und die einfließenden Wirtschaftsunterklassen benannt:

  • 462-01 beinhaltet Großhandel ohne Handelsvermittlung
  • 474-01 beinhaltet Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik; Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmittel, Bau- und Heimwerkerbedarf; Einzelhandel mit Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten; Einzelhandel mit elektrischen Haushaltgeräten; Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat; Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern
  • 4751-02 beinhaltet Einzelhandel mit Textilien; Einzelhandel mit Bekleidung; Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren
  • 4773-01 beinhaltet Apotheken; Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln; Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln

Umsatz (ohne Umsatzsteuer)

Der Umsatz im Handel ist der Gesamtbetrag der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen (ohne Umsatzsteuer) einschließlich Eigenverbrauch, Verkäufe an Betriebsangehörige sowie gesondert in Rechnung gestellter Kosten für Fracht, Porto, Verpackung usw. ohne Rücksicht auf den Zahlungseingang und die Steuerpflicht. Zum Umsatz zählen auch Erlöse aus Kommissions- und Streckengeschäften, Provisionen, Kostenvergütungen aus der Vermittlung von Waren (nicht der Wert der vermittelten Waren), (nicht gewerblich besteuerte) Erlöse aus Land- und Forstwirtschaft und betriebsfremde Erträge (z. B. Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung von betriebsfremd genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen). Nicht zum Umsatz gehören außerordentliche Erträge (z. B. aus dem Verkauf von Anlagevermögen) sowie Zinserträge aus nicht betriebsnotwendigem Kapital oder Erträge aus Beteiligungen. An die Kundschaft gewährte Skonti und Erlösschmälerungen (z. B. Preisnachlässe, Rabatte, Jahresrückvergütungen, Boni) sind bei der Ermittlung des Umsatzes abzusetzen. Bei Tankstellen in fremdem Namen (Agenturtankstellen) ist der Umsatz aus Mineralölprodukten nur die daraus erzielten Provisionen und Kostenvergütungen. Bei Zugehörigkeit zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft sind sowohl der auf die rechtliche Einheit entfallende Umsatz mit Dritten als auch die mit den übrigen Tochtergesellschaften bzw. der Muttergesellschaft getätigten Innenumsätze anzugeben. Bei den Verwaltungsdaten liegen für den Organträger Umsätze der gesamten Organschaft vor, für die Organgesellschaften dagegen keine. Deshalb werden bei der Verwaltungsdatenverwendung (im Mixmodell im Kfz-Handel und Großhandel für rechtliche Einheiten unterhalb der Umsatzgrenzen) für alle Mitglieder einer umsatzsteuerlichen Organschaft Umsatzschätzungen vorgenommen.

Unternehmen (Statistisches Unternehmen)

Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere hinsichtlich der Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Es kann einer einzigen rechtlichen Einheit entsprechen.

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Handelsstatistiken

 

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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