Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Bau- und Abbruchabfälle«
Daten und Fakten zum Thema »Bau- und Abbruchabfälle«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Erhebung zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen
Alle zwei Jahre wird die Erhebung zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (in Bauschuttaufbereitungs- und Asphaltmischanlagen) nach § 5 Abs. 1 UStatG durchgeführt. Daten zu Abfällen in übertägigen Abbaustätten und naturbelassener Stoffe im Bergbau sowie zum Versatz bergbaufremder Stoffe im Untertagebergbau werden jährlich nach § 3 Abs. 1 UStatG erhoben.
Bauabfälle sind Massenabfälle und stellen im Abfallaufkommen einen beträchtlichen Mengenanteil dar. Hauptaugenmerk bei der Entsorgung kommt deshalb im Sinne der Kreislaufwirtschaft ihrer umweltschonenden Verwertung und dem Recycling zu. Durch eine erneute Verwendung als Recyclingbaustoffe soll die Entnahme natürlicher Ressourcen aus dem Stoffkreislauf vermindert und die Umweltbelastung verringert werden.
Die Verwertung von Bauabfällen erfolgt
- in Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen, in denen Ausbauasphalt eingesetzt wird
- durch den Versatz geeigneter Bauabfälle in übertägigen Abbaustätten (Gruben für Kies, Sand, Kaolin und Braunkohle) sowie
- beim Einsatz von Bauabfällen in Deponien als Baumaterial für deponietechnische Maßnahmen.
Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Das EAV – Europäisches Abfallverzeichnis (nach der Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) ist ein Verzeichnis von Abfällen, das eine Bezugsnomenklatur darstellt, mit der eine gemeinsame Terminologie für die Europäische Union festgelegt wird. Das Europäische Abfallverzeichnis gliedert die Abfallarten in 20 Gruppen nach ihrer Herkunft aus bestimmten Wirtschaftszweigen oder Anfallbereichen. Diese Struktur bedingt, dass bestimmte Abfallarten im Verzeichnis mehrfach genannt werden. Die Umstellung auf das EAV erfolgte bis zum 1. Januar 2002. Nach der Einführung des EAV sind Vergleiche der Ergebnisse mit denen aus Erhebungen der Jahre davor nur bedingt möglich. Mit Einführung des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) wurde europäisches Recht in deutsches Recht umgesetzt.
- Abfallkatalog auf Basis des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) 2021 (*.pdf, 0,91 MB) Berichtsjahr 2021
- Abfallkatalog auf Basis des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) 2002 (*.pdf, 0,19 MB) Berichtsjahr 2025
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Umweltstatistiken Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Umweltstatistikgesetz (UStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de