Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Beherbergungsgewerbe«
Daten und Fakten zum Thema »Beherbergungsgewerbe«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Monatserhebung im Tourismus
Der Erhebungsbereich der Monatserhebung im Tourismus erstreckt sich auf alle Betriebe und fachlichen Betriebsteile, die nach Zweck und Einrichtung dazu dienen, mindestens zehn Gäste gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen. Für Campingplätze gilt die Berichtspflicht, wenn sie mindestens zehn Stellplätze im Touristikcamping anbieten. Einbezogen sind danach die Gruppen 55.1 »Hotellerie«, 55.2 »Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten« und 55.3 »Campingplätze im Abschnitt I »Gastgewerbe«, Schulungsheime in der Abteilung 85 sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken (WZ 86103) der aktuellen EU-einheitlichen Wirtschaftszweigsystematik NACE Rev 2.
Es handelt sich damit um eine Totalerhebung mit Abschneidegrenze (neu ab dem Jahr 2012 - zehn oder mehr Betten für Beherbergungsstätten bzw. mindestens zehn Stellplätze im Touristikcamping bei Campingplätzen). Auskunftspflichtig sind die Inhaber/-innen oder Leiter/-innen der Betriebe.
Erhebungsmerkmale der Monatserhebung im Tourismus sind die Zahl der Ankünfte und Übernachtungen von Gästen; bei Gästen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb Deutschlands liegt, werden diese Angaben auch in der Unterteilung nach Herkunftsländern erfasst. Erhoben werden auch die Zahl der angebotenen Gästebetten oder bei Campingplätzen der Stellplätze sowie bei Betrieben der Hotellerie jeweils zum 31. Juli zusätzlich die Zahl der Gästezimmer. Ab Januar 2012 wird bei Betrieben der Hotellerie mit 25 und mehr Gästezimmern im letzten Juli zusätzlich monatlich die Zahl der angebotenen sowie der belegten Gästezimmer ersatzweise auch die Zimmerauslastung im Monat erfragt.
Erste vorläufige Ergebnisse der Statistik stehen rund 45 Tage nach Ende des Berichtszeitraumes zur Verfügung. Es liegen vorläufige Daten für Sachsen, für die sächsischen Reisegebiete, für Kreisfreie Städte und Landkreise sowie für ausgewählte Gemeinden vor. Endgültige Ergebnisse stehen Ende Februar des Folgejahres für das abgelaufene Kalenderjahr zur Verfügung. Neben ausgewählten Tabellen im Internet steht unseren Nutzern auch unsere Datenbank Genesis online mit umfangreichem Datenmaterial zur Verfügung.
- Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Monatserhebung im Tourismus Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbstatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de