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Beherbergungsgewerbe

Eckdaten für Sachsen

2023
Merkmal Einheit   Veränderung zum
Vorjahr in %
Geöffnete Beherbergungsbetriebe im Juli Anzahl 1.972 1,3
Angebotene Betten im Juli des Jahres Anzahl 127.302 1,9 
Durchschnittliche Bettenauslastung % 41,9 2,8 %-Punkte
Ankünfte Mio. 7,9 13,0
Übernachtungen Mio. 19,9 10,9
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer Tage 2,5 -3,8

Letzte Aktualisierung: 17.09.2024

Unterjährige Ergebnisse

Aktuelle Monatsdaten

Aktueller Berichtsstand: September 2024
Nächster Berichtsstand: Oktober 2024 voraussichtlich verfügbar: Dezember 2024

Monatsdaten für 2023 und 2024

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Zeitreihen

Beherbergungsgewerbe - Jahresbericht (G IV 1)

Aktueller Berichtsstand: 2023
Nächster Berichtsstand: 2024, voraussichtlich verfügbar: April 2025

Beherbergungsgewerbe - Winterhalbjahr (G IV 4)

Aktueller Berichtsstand: Winterhalbjahr 2023/24
Nächster Berichtsstand: Winterhalbjahr 2024/25, voraussichtlich verfügbar: Juli 2025

Beherbergungsgewerbe - Sommerhalbjahr (G IV 5)

Aktueller Berichtsstand: Sommer 2023
Nächster Berichtsstand: Sommer 2024, voraussichtlich verfügbar: Januar 2025

Branchenreport Tourismus (G IV 6)

Aktueller Berichtsstand: 2023
Nächster Berichtsstand: 2024, voraussichtlich verfügbar: Juni 2025

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Monatserhebung im Tourismus

Der Erhebungsbereich der Monatserhebung im Tourismus erstreckt sich auf alle Betriebe und fachlichen Betriebsteile, die nach Zweck und Einrichtung dazu dienen, mindestens zehn Gäste gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen. Für Campingplätze gilt die Berichtspflicht, wenn sie mindestens zehn Stellplätze im Touristikcamping anbieten. Einbezogen sind danach die Gruppen 55.1 »Hotellerie«, 55.2 »Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten« und 55.3 »Campingplätze im Abschnitt I »Gastgewerbe«, Schulungsheime in der Abteilung 85 sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken (WZ 86103) der aktuellen EU-einheitlichen Wirtschaftszweigsystematik NACE Rev 2.
 
Es handelt sich damit um eine Totalerhebung mit Abschneidegrenze (neu ab dem Jahr 2012 - zehn oder mehr Betten für Beherbergungsstätten bzw. mindestens zehn Stellplätze im Touristikcamping bei Campingplätzen). Auskunftspflichtig sind die Inhaber/-innen oder Leiter/-innen der Betriebe.
 
Erhebungsmerkmale der Monatserhebung im Tourismus sind die Zahl der Ankünfte und Übernachtungen von Gästen; bei Gästen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb Deutschlands liegt, werden diese Angaben auch in der Unterteilung nach Herkunftsländern erfasst. Erhoben werden auch die Zahl der angebotenen Gästebetten oder bei Campingplätzen der Stellplätze sowie bei Betrieben der Hotellerie jeweils zum 31. Juli zusätzlich die Zahl der Gästezimmer. Ab Januar 2012 wird bei Betrieben der Hotellerie mit 25 und mehr Gästezimmern im letzten Juli zusätzlich monatlich die Zahl der angebotenen sowie der belegten Gästezimmer ersatzweise auch die Zimmerauslastung im Monat erfragt.
 
Erste vorläufige Ergebnisse der Statistik stehen rund 45 Tage nach Ende des Berichtszeitraumes zur Verfügung. Es liegen vorläufige Daten für Sachsen, für die sächsischen Reisegebiete, für Kreisfreie Städte und Landkreise sowie für ausgewählte Gemeinden vor. Endgültige Ergebnisse stehen Ende Februar des Folgejahres für das abgelaufene Kalenderjahr zur Verfügung. Neben ausgewählten Tabellen im Internet steht unseren Nutzern auch unsere Datenbank Genesis online mit umfangreichem Datenmaterial zur Verfügung.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Beherbergungsbetriebe

Örtliche Einheiten, die dazu dienen Gäste im privaten oder geschäftlichen Reiseverkehr eine Übernachtungsmöglichkeit bereitzustellen. Man unterscheidet dabei zwischen Beherbergungsstätten mit einem Angebot an Gästebetten (z. B. Hotels und Pensionen) und Campingplätzen, die Stellplätze für Übernachtungsgäste bereitstellen. Zu den Beherbergungsbetrieben zählen auch Unterkünfte, die die Gästebeherbergung nur als Nebenerwerb betreiben. Ausgewiesen werden die im Juli geöffneten Beherbergungsbetriebe, sofern nichts anderes angegeben wird.

Durchschnittliche Aufenthaltsdauer

Verhältnis der Übernachtungen zur Anzahl der Ankünfte (Übernachtungen/Ankünfte). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer kann zum Beispiel in Orten mit Vorsorge- und Rehabilitationskliniken rechnerisch höher sein als die Zahl der Kalendertage des Berichtszeitraums, da sich in solchen Beherbergungsstätten manche Gäste und Patienten mehr als einen Kalendermonat aufhalten.

Die durchschnittliche Bettenauslastung bzw. durchschnittliche Auslastung der Schlafangelegenheiten ist ein rechnerischer Wert, der die Inanspruchnahme der Schlafgelegenheiten in einem Berichtszeitraum ausdrückt. Die prozentuale Angabe wird ermittelt, indem die Zahl der Übernachtungen durch die Bettentage geteilt wird.

Berechnung: (Übernachtungen/angebotene Bettentage) x 100.

Gästeankünfte

Es handelt sich hierbei um die Zahl der Gäste, die während des Betrachtungszeitraumes in Beherbergungsbetrieben ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt eine Schlafgelegenheit belegten.

Gästebetten

Die Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten entspricht der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Angebotene Gästebetten sind solche, die für die Unterbringung der Gäste in den tatsächlich geöffneten Beherbergungsstätten (ohne Camping) zur Verfügung stehen. Es zählen Doppelbetten als zwei Schlafgelegenheiten. Klappbetten (Schlafcouch), die regulär als Schlafgelegenheit angeboten werden, gehören auch dazu. Aufbettungen, also behelfsmäßige Schlafgelegenheiten (z. B. Zustellbetten, Kinderbetten), werden nicht berücksichtigt. Das Angebot an Gästebetten bezieht sich, sofern nicht anders angegeben, auf die Beherbergungsmöglichkeiten nach dem Stand von Ende Juli.

Gästeübernachtungen

Es handelt sich hierbei um die Zahl der Übernachtungen von Personen, die während des Betrachtungszeitraumes in Beherbergungsbetrieben übernachteten, d. h. zum vorübergehenden Aufenthalt eine Schlafgelegenheit belegten.

Unternehmen (Statistisches Unternehmen)

Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere hinsichtlich der Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Es kann einer einzigen rechtlichen Einheit entsprechen.

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Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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