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Gastgewerbe

Eckdaten für Sachsen

2021 - Ergebnisse für rechtliche Einheiten mit Sitz in Sachsen1)
Merkmal Mengeneinheit Wert Veränderung zum Vorjahr in %
Umsatz in den jeweiligen Preisen      
Umsatz im Gastgewerbe insgesamt Mio. EUR 2.420 11,0
Umsatz im Beherbergungsgewerbe Mio. EUR 590 2,8
Umsatz in der Gastronomie Mio. EUR 1.830 13,9
Beschäftigte im Gastgewerbe insgesamt Anzahl 75.348 6,1
Beschäftigte im Gastgewerbe insgesamt teilzeitbeschäftigt1) Anzahl 24.076 nicht sinnvoll
Beschäftigte im Beherbergungsgewerbe Anzahl 16.382 18,6
Beschäftigte in der Gastronomie Anzahl 58.966 3,1
Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten Gastgewerbe insgesamt Mio. EUR 1.517 31,1

      
1) ab 2021 inklusive geringfügig Beschäftigte - bei Einheiten mit einem Jahresumsatz von 300 Tausend Euro und mehr
Umsatz = Umsatz in den jeweiligen Preisen

Letzte Aktualisierung: 09.01.2024

Unterjährige Ergebnisse

Aktuelle Monatsdaten

Aktueller Berichtsstand: Januar 2024
Nächster Berichtsstand: Februar 2024, voraussichtlich verfügbar: April 2024

Monatsdaten für 2022 und 2023

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Gastgewerbe (G IV 3)

Aktueller Berichtsstand: 2023
Nächster Berichtsstand: 2024, voraussichtlich verfügbar: August 2025

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Gastgewerbestatistiken

Der Erhebungsbereich der monatlichen und jährlichen Gastgewerbestatistik ist die Gesamtheit aller Unternehmen, die schwerpunktmäßig Gastgewerbetätigkeiten ausüben. Diese sind im Abschnitt I der Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 zusammengefasst.

Die Erhebungen im Gastgewerbe sind Stichprobenerhebungen, bei denen die auskunftspflichtigen Unternehmen durch eine geschichtete Zufallsauswahl aus der im Unternehmensregister vorhandenen Grundgesamtheit gezogen werden.

Monatliche Konjunkturerhebung

Für die monatliche Konjunkturerhebung beträgt der Stichprobenumfang lt. Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz maximal 45 Prozent der Gastgewerbeunternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 165 Tausend Euro. Jährlich findet eine Rotation dieser Stichprobe statt, ein Teil wird entlastet und dafür aus den bisher nicht berichtspflichtigen Einheiten einschließlich der Neuzugänge in die Grundgesamtheit ein neuer Teil in die Berichtspflicht einbezogen. Diese Stichprobenrotation dient der gleichmäßigen Belastung der Unternehmen.

Zum Erhebungsprogramm gehören die Erfassung des Monatsumsatzes sowie die Anzahl der tätigen Personen am Monatsende. Einheiten mit Arbeitsstätten in mehreren Bundesländern gliedern den Umsatz monatlich auf die Bundesländer auf, die Zahl der tätigen Personen nur im Januar. So können diese Ergebnisse dem jeweiligen Bundesland der Niederlassung zugerechnet werden. Damit verfügt auch Sachsen über bereinigte Landesergebnisse, die alle in Sachsen erbrachten Leistungen unabhängig vom Sitz des Unternehmens nachweisen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 250 Millionen Euro und mit mindestens zwei unterschiedlichen Geschäftsfeldern teilen die Merkmale zusätzlich auf die Geschäftsfelder auf. Das dient der genaueren Ermittlung der Leistungen in den jeweiligen Wirtschaftsbereichen.

Wirtschaftlich tief gegliederte vorläufige Ergebnisse stehen rund 45 Tage nach Ende des Berichtsmonats zur Verfügung – hier werden Messzahlen und Veränderungsraten, aber keine absoluten Werte nachgewiesen. Die realen, preisbereinigten Messzahlen werden auf der Basis der Preise des Jahres 2015 berechnet.

Jährliche Strukturerhebung

Mit Inkrafttreten des Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetzes im Jahr 2021 wurde für die jährliche Strukturerhebung eine eigene, von der Konjunkturerhebung unabhängige Stichprobe ermittelt, deren Umfang maximal zehn Prozent der Grundgesamtheit beträgt. Diese Statistik erhebt zahlreiche Merkmale, die über die Struktur, die Rentabilität sowie die Produktivität im Gastgewerbe informieren. Ein Austausch der Daten für Mehrländerunternehmen findet nur für die Merkmale Umsatz, tätige Personen, Bruttolöhne/-gehälter und Investitionen statt, alle anderen Merkmale beinhalten in den Ergebnissen die Daten der Unternehmen mit Sitz in Sachsen einschließlich deren Niederlassungen.

Die Gastgewerbestatistik unterliegt nicht zuletzt wegen der vielen Veränderungen innerhalb des Berichtsfirmenkreises einer gewissen Dynamik. Abweichungen in den Ergebnissen der monatlichen Erhebungen und der Jahreserhebungen hinsichtlich der Höhe des getätigten Umsatzes in einem Jahr und damit auch dessen Veränderung zum Vorjahr sowie hinsichtlich des Beschäftigtenstandes und dessen Veränderung sind durch die unterschiedlichen Erhebungskonzepte bedingt. So ermittelt die Jahreserhebung Daten aus dem Jahresabschluss, während die Monatserhebung kurzfristige Konjunkturdaten erfasst. Auch die fehlende Abschneidegrenze bei der Jahreserhebung ist eine Erklärung.

Die aufgeführten Abweichungen haben keine Auswirkungen auf die Aussagekraft der jeweiligen Statistik, da grundsätzlich die Monatsstatistik vorwiegend der Darstellung der konjunkturellen Entwicklung im Gastgewerbe und die Jahreserhebung der Beschreibung der Struktur der Unternehmen, ihrer betriebswirtschaftlichen Situation und ihrer Ertragsentwicklung dient. Ergebnisse der Jahreserhebungen können im Statistischen Landesamt angefordert werden.

Der geringe Stichprobenumfang erlaubt keine räumliche Schichtung der Stichprobe auf eine tiefere regionale Ebene als die Bundesländer. Deshalb stehen die Ergebnisse ausschließlich für Bundesländer zur Verfügung.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Beherbergung

Unter Beherbergung versteht man das Anbieten von Übernachtung für eine begrenzte Zeit (auch mit Abgabe von Speisen und Getränken) gegen Entgelt, auch wenn das Betreiben der Beherbergungsstätten nicht der Erlaubnispflicht nach § 2 Gaststättengesetz unterliegt. Auch die Vermietung von Zelt- und Wohnwagenplätzen sowie von Ferienwohnungen und Ferienhäusern gehört dazu.

Beschäftigte

Beschäftigte sind tätige Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie sämtliche Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden und Praktikanten. Dazu gehören auch  vorübergehend Abwesende (z. B. Kranke, Urlauber) und alle Teilzeitbeschäftigten – ohne eine Umrechnung auf Vollbeschäftigte. Bei Vollbeschäftigten entspricht die durchschnittliche Arbeitszeit der orts-, branchen- oder betriebsüblichen Wochenarbeitszeit. Bei Teilzeitbeschäftigten ist die durchschnittliche Arbeitszeit kürzer als die orts-, branchen- oder betriebsübliche  Arbeitszeit; hierunter sind auch die geringfügig Beschäftigten (»450 Euro-Kräfte«, Tätigkeiten mit einer Arbeitszeit von unter 15 Stunden pro Woche) nachzuweisen.

Gastronomie

Die Gastronomie umfasst die Bewirtung mit kompletten Mahlzeiten oder mit Getränken zum sofortigen oder alsbaldigen Verzehr. Dabei ist es unerheblich, ob die Einrichtungen fest oder mobil sind und ob sie über Sitzgelegenheiten verfügen. Zur Gastronomie zählen auch Kantinen und Caterer.

Rechtliche Einheiten und Arbeitsstätten

Die Datenerhebung erfolgt bei rechtlichen Einheiten, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führen oder ähnliche Geschäftsaufzeichnungen mit dem Ziel einer jährlichen Feststellung des Vermögensbestandes und/oder des Erfolgs ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen müssen.

Eine rechtliche Einheit kann aus einer oder mehreren Arbeitsstätten bestehen.

Eine Arbeitsstätte (örtliche Einheit) ist ein an einem räumlich festgelegten Ort gelegene rechtliche Einheit oder Teil einer rechtlichen Einheit (Kantine, Verkaufsladen, Büro, Lagerhaus), wo üblicherweise eine oder mehrere Personen (unter Umständen auch zeitweise) im Auftrag ein und derselben rechtlichen Einheit arbeiten.

Sondersummen

Sondersummen werden aufgrund bestehender Lieferverpflichtungen an Hauptnutzer bzw. wegen des besonderen öffentlichen Interesses ausgewiesen. Sie entsprechen nur Teilen von Wirtschaftsgruppen oder sind wirtschaftsgruppenübergreifend. Nachfolgend wird der Bezug zur Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008) hergestellt und die einfließenden Wirtschaftsunterklassen benannt:
561-01 beinhaltet das Gaststättengewerbe (Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafes, Eissalons u. Ä.); Ausschank von Getränken.

Umsatz ohne Umsatzsteuer

Der Umsatz im Gastgewerbe ist der Gesamtbetrag der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen (ohne Umsatzsteuer) einschließlich Eigenverbrauch, Verkäufe an Betriebsangehörige sowie gesondert in Rechnung gestellter Kosten für Fracht, Porto, Verpackung usw. ohne Rücksicht auf den Zahlungseingang und die Steuerpflicht. Zum Umsatz zählen auch Getränke-, Sekt- und Vergnügungssteuer, Verkaufserlöse aus gewerblichen Nebenbetrieben, Umsätze aus sonstigen Dienstleistungen, Handelsumsätze und Provisionen aus Vermittlungs- und Kommissionsgeschäften sowie in Rechnung gestellte Nebenkosten, wie z. B. Spesen, Reise-, Fracht-, Porto- oder Verpackungskosten. Außerdem zählen zum Umsatz die Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Leasing betrieblicher Grundstücke, Anlagen und Einrichtungen, Erträge aus Lizenzen und Patenten sowie der umsatzsteuerfreie Umsatz. Nicht zum Umsatz gehören außerordentliche Erträge (z. B. aus dem Verkauf von Anlagevermögen)  sowie Zinserträge aus nicht betriebsnotwendigem Kapital oder Erträge aus Beteiligungen. Bei Zugehörigkeit zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft sind sowohl der auf die rechtliche Einheit entfallende Umsatz mit Dritten als auch die mit den übrigen Tochtergesellschaften bzw. der Muttergesellschaft getätigten Innenumsätze anzugeben.

Unternehmen (Statistisches Unternehmen)

Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere hinsichtlich der Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Es kann einer einzigen rechtlichen Einheit entsprechen.

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Gastgewerbestatistiken

 

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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