Gastgewerbe
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Einheit | Wert | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
Umsatz im Gastgewerbe insgesamt | Mio. EUR | 4.000 | 65,3 |
Umsatz im Beherbergungsgewerbe | Mio. EUR | 1.095 | 85,6 |
Umsatz in der Gastronomie | Mio. EUR | 2.905 | 58,7 |
Beschäftigte im Gastgewerbe insgesamt | Anzahl | 75.869 | 0,7 |
Beschäftigte im Gastgewerbe insgesamt teilzeitbeschäftigt1) | Anzahl | 25.860 | 7,4 |
Beschäftigte im Beherbergungsgewerbe | Anzahl | 17.934 | 9,5 |
Beschäftigte in der Gastronomie | Anzahl | 57.935 | -1,7 |
Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten Gastgewerbe insgesamt | Mio. EUR | 2.120 | 45 |
1) ab 2021 inklusive geringfügig Beschäftigte - bei Einheiten mit einem Jahresumsatz von 300 Tausend Euro und mehr
Umsatz = Umsatz in den jeweiligen Preisen
Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
Unterjährige Ergebnisse
Aktuelle Monatsdaten
Aktueller Berichtsstand: Februar 2025
Nächster Berichtsstand: März 2025, voraussichtlich verfügbar: Mai 2025
- Gastgewerbe (*.xlsx, 33,51 KB) Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
Monatsdaten für 2024 und 2025
- Gastgewerbe (*.xlsx, 14,34 KB) Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.
- Beschäftigte, Umsätze in jeweiligen Preisen, Umsätze im Handel und Gastgewerbe (Messzahlen zur Basis 2015)
- Beschäftigte, Umsätze in jeweiligen Preisen, Umsätze im Handel und Gastgewerbe (Messzahlen zur Basis 2010)
- Handels- und Gaststättenzählung zum 30. April 1993
- Strukturerhebung Handel/Dienstleistungen - Gastgewerbe - ab 2021
Jahresergebnisse
- Ausgewählte Grundzahlen - Rechtliche Einheiten, Gesamtumsatz, Subventionen, tätige Personen, Aufwand, Investitionen (*.xlsx, 14,71 KB) Letzte Aktualisierung: 21.08.2024
- Ausgewählte Kennzahlen - Umsatz, Bruttoentgelt, Bruttowertschöpfung, Bruttobetriebsüberschuss (*.xlsx, 14,04 KB) Letzte Aktualisierung: 19.08.2024
- Rechtliche Einheiten, Umsatz und tätige Personen im Gastgewerbe - Veränderung zum Vorjahr (*.xlsx, 15,06 KB) Letzte Aktualisierung: 19.08.2024
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Gastgewerbe und Tourismus Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Gastgewerbestatistiken
Der Erhebungsbereich der monatlichen und jährlichen Gastgewerbestatistik ist die Gesamtheit aller Unternehmen, die schwerpunktmäßig Gastgewerbetätigkeiten ausüben. Diese sind im Abschnitt I der Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 zusammengefasst.
Die Erhebungen im Gastgewerbe sind Stichprobenerhebungen, bei denen die auskunftspflichtigen Unternehmen durch eine geschichtete Zufallsauswahl aus der im Unternehmensregister vorhandenen Grundgesamtheit gezogen werden.
Monatliche Konjunkturerhebung
Für die monatliche Konjunkturerhebung beträgt der Stichprobenumfang lt. Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz maximal 45 Prozent der Gastgewerbeunternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 165 Tausend Euro. Jährlich findet eine Rotation dieser Stichprobe statt, ein Teil wird entlastet und dafür aus den bisher nicht berichtspflichtigen Einheiten einschließlich der Neuzugänge in die Grundgesamtheit ein neuer Teil in die Berichtspflicht einbezogen. Diese Stichprobenrotation dient der gleichmäßigen Belastung der Unternehmen.
Zum Erhebungsprogramm gehören die Erfassung des Monatsumsatzes sowie die Anzahl der tätigen Personen am Monatsende. Einheiten mit Arbeitsstätten in mehreren Bundesländern gliedern den Umsatz monatlich auf die Bundesländer auf, die Zahl der tätigen Personen nur im Januar. So können diese Ergebnisse dem jeweiligen Bundesland der Niederlassung zugerechnet werden. Damit verfügt auch Sachsen über bereinigte Landesergebnisse, die alle in Sachsen erbrachten Leistungen unabhängig vom Sitz des Unternehmens nachweisen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 250 Millionen Euro und mit mindestens zwei unterschiedlichen Geschäftsfeldern teilen die Merkmale zusätzlich auf die Geschäftsfelder auf. Das dient der genaueren Ermittlung der Leistungen in den jeweiligen Wirtschaftsbereichen.
Wirtschaftlich tief gegliederte vorläufige Ergebnisse stehen rund 45 Tage nach Ende des Berichtsmonats zur Verfügung – hier werden Messzahlen und Veränderungsraten, aber keine absoluten Werte nachgewiesen. Die realen, preisbereinigten Messzahlen werden auf der Basis der Preise des Jahres 2015 berechnet.
Jährliche Strukturerhebung
Mit Inkrafttreten des Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetzes im Jahr 2021 wurde für die jährliche Strukturerhebung eine eigene, von der Konjunkturerhebung unabhängige Stichprobe ermittelt, deren Umfang maximal zehn Prozent der Grundgesamtheit beträgt. Diese Statistik erhebt zahlreiche Merkmale, die über die Struktur, die Rentabilität sowie die Produktivität im Gastgewerbe informieren. Ein Austausch der Daten für Mehrländerunternehmen findet nur für die Merkmale Umsatz, tätige Personen, Bruttolöhne/-gehälter und Investitionen statt, alle anderen Merkmale beinhalten in den Ergebnissen die Daten der Unternehmen mit Sitz in Sachsen einschließlich deren Niederlassungen.
Die Gastgewerbestatistik unterliegt nicht zuletzt wegen der vielen Veränderungen innerhalb des Berichtsfirmenkreises einer gewissen Dynamik. Abweichungen in den Ergebnissen der monatlichen Erhebungen und der Jahreserhebungen hinsichtlich der Höhe des getätigten Umsatzes in einem Jahr und damit auch dessen Veränderung zum Vorjahr sowie hinsichtlich des Beschäftigtenstandes und dessen Veränderung sind durch die unterschiedlichen Erhebungskonzepte bedingt. So ermittelt die Jahreserhebung Daten aus dem Jahresabschluss, während die Monatserhebung kurzfristige Konjunkturdaten erfasst. Auch die fehlende Abschneidegrenze bei der Jahreserhebung ist eine Erklärung.
Die aufgeführten Abweichungen haben keine Auswirkungen auf die Aussagekraft der jeweiligen Statistik, da grundsätzlich die Monatsstatistik vorwiegend der Darstellung der konjunkturellen Entwicklung im Gastgewerbe und die Jahreserhebung der Beschreibung der Struktur der Unternehmen, ihrer betriebswirtschaftlichen Situation und ihrer Ertragsentwicklung dient. Ergebnisse der Jahreserhebungen können im Statistischen Landesamt angefordert werden.
Der geringe Stichprobenumfang erlaubt keine räumliche Schichtung der Stichprobe auf eine tiefere regionale Ebene als die Bundesländer. Deshalb stehen die Ergebnisse ausschließlich für Bundesländer zur Verfügung.
- Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Gastgewerbe Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Statistiken im Handel und Dienstleistungsbereich (HdlDlStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Beherbergung
Unter Beherbergung versteht man das Anbieten von Übernachtung für eine begrenzte Zeit (auch mit Abgabe von Speisen und Getränken) gegen Entgelt, auch wenn das Betreiben der Beherbergungsstätten nicht der Erlaubnispflicht nach § 2 Gaststättengesetz unterliegt. Auch die Vermietung von Zelt- und Wohnwagenplätzen sowie von Ferienwohnungen und Ferienhäusern gehört dazu.
Beschäftigte
Beschäftigte sind tätige Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie sämtliche Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden und Praktikanten. Dazu gehören auch vorübergehend Abwesende (z. B. Kranke, Urlauber) und alle Teilzeitbeschäftigten – ohne eine Umrechnung auf Vollbeschäftigte. Bei Vollbeschäftigten entspricht die durchschnittliche Arbeitszeit der orts-, branchen- oder betriebsüblichen Wochenarbeitszeit. Bei Teilzeitbeschäftigten ist die durchschnittliche Arbeitszeit kürzer als die orts-, branchen- oder betriebsübliche Arbeitszeit; hierunter sind auch die geringfügig Beschäftigten (»450 Euro-Kräfte«, Tätigkeiten mit einer Arbeitszeit von unter 15 Stunden pro Woche) nachzuweisen.
Gastronomie
Die Gastronomie umfasst die Bewirtung mit kompletten Mahlzeiten oder mit Getränken zum sofortigen oder alsbaldigen Verzehr. Dabei ist es unerheblich, ob die Einrichtungen fest oder mobil sind und ob sie über Sitzgelegenheiten verfügen. Zur Gastronomie zählen auch Kantinen und Caterer.
Rechtliche Einheiten und Arbeitsstätten
Die Datenerhebung erfolgt bei rechtlichen Einheiten, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führen oder ähnliche Geschäftsaufzeichnungen mit dem Ziel einer jährlichen Feststellung des Vermögensbestandes und/oder des Erfolgs ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen müssen.
Eine rechtliche Einheit kann aus einer oder mehreren Arbeitsstätten bestehen.
Eine Arbeitsstätte (örtliche Einheit) ist ein an einem räumlich festgelegten Ort gelegene rechtliche Einheit oder Teil einer rechtlichen Einheit (Kantine, Verkaufsladen, Büro, Lagerhaus), wo üblicherweise eine oder mehrere Personen (unter Umständen auch zeitweise) im Auftrag ein und derselben rechtlichen Einheit arbeiten.
Sondersummen
Sondersummen werden aufgrund bestehender Lieferverpflichtungen an Hauptnutzer bzw. wegen des besonderen öffentlichen Interesses ausgewiesen. Sie entsprechen nur Teilen von Wirtschaftsgruppen oder sind wirtschaftsgruppenübergreifend. Nachfolgend wird der Bezug zur Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008) hergestellt und die einfließenden Wirtschaftsunterklassen benannt:
561-01 beinhaltet das Gaststättengewerbe (Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafes, Eissalons u. Ä.); Ausschank von Getränken.
Umsatz ohne Umsatzsteuer
Der Umsatz im Gastgewerbe ist der Gesamtbetrag der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen (ohne Umsatzsteuer) einschließlich Eigenverbrauch, Verkäufe an Betriebsangehörige sowie gesondert in Rechnung gestellter Kosten für Fracht, Porto, Verpackung usw. ohne Rücksicht auf den Zahlungseingang und die Steuerpflicht. Zum Umsatz zählen auch Getränke-, Sekt- und Vergnügungssteuer, Verkaufserlöse aus gewerblichen Nebenbetrieben, Umsätze aus sonstigen Dienstleistungen, Handelsumsätze und Provisionen aus Vermittlungs- und Kommissionsgeschäften sowie in Rechnung gestellte Nebenkosten, wie z. B. Spesen, Reise-, Fracht-, Porto- oder Verpackungskosten. Außerdem zählen zum Umsatz die Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Leasing betrieblicher Grundstücke, Anlagen und Einrichtungen, Erträge aus Lizenzen und Patenten sowie der umsatzsteuerfreie Umsatz. Nicht zum Umsatz gehören außerordentliche Erträge (z. B. aus dem Verkauf von Anlagevermögen) sowie Zinserträge aus nicht betriebsnotwendigem Kapital oder Erträge aus Beteiligungen. Bei Zugehörigkeit zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft sind sowohl der auf die rechtliche Einheit entfallende Umsatz mit Dritten als auch die mit den übrigen Tochtergesellschaften bzw. der Muttergesellschaft getätigten Innenumsätze anzugeben.
Unternehmen (Statistisches Unternehmen)
Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere hinsichtlich der Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Es kann einer einzigen rechtlichen Einheit entsprechen.
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Gastgewerbestatistiken
- Gastgewerbestatistik - Jahreserhebung Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren IDEV-Zugangsdaten
- Gastgewerbestatistik - Monatserhebung Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren IDEV-Zugangsdaten
- Gastgewerbestatistik - Monatserhebung Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren eSTATISTIK.core-Zugangsdaten
Was wird gemeldet?
Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.
Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.
- Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich - mit Geschäftsfeldern (Mustererhebungsbogen), Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 1,18 MB)
- Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich - ohne Geschäftsfelder (Mustererhebungsbogen), Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,73 MB)
- Monatsstatistik im Einzelhandel - mit Geschäftsfeldern (Mustererhebungsbogen), Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 1,18 MB)
- Monatsstatistik im Einzelhandel - ohne Geschäftsfelder (Mustererhebungsbogen), Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,69 MB)
- Monatsstatistik im Gastgewerbe - mit Geschäftsfeldern (Mustererhebungsbogen), Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 1,18 MB)
- Monatsstatistik im Gastgewerbe -ohne Geschäftsfelder (Mustererhebungsbogen), Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,68 MB)
- Monatsstatistik im Kfz-Handel einschl. Instandhaltung und Reparatur von Kfz - mit Geschäftsfeldern (Mustererhebungsbogen), Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 1,18 MB)
- Monatsstatistik im Kfz-Handel einschl. Instandhaltung und Reparatur von Kfz - ohne Geschäftsfelder (Mustererhebungsbogen), Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,68 MB)
- Unterrichtung zur Monatserhebung in bestimmten Dienstleistungsbereichen, Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,19 MB)
- Unterrichtung zur Monatserhebung im Einzelhandel, Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,16 MB)
- Unterrichtung zur Monatserhebung im Gastgewerbe, Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,16 MB)
- Unterrichtung zur Monatserhebung im KFZ - Handel, Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,16 MB)
- Handels- und Dienstleistungsbereich Grunderhebungsbogen (Mustererhebungsbogen), Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,99 MB)
- Handels- und Dienstleistungsbereich Umsatzanteile nach Tätigkeiten (Mustererhebungsbogen), Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,62 MB)
- Handels- und Dienstleistungsbereich Zusatzbogen für Mehrlandunternehmen (Mustererhebungsbogen), Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,20 MB)