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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Lebenserwartung, Sterbefälle«

Daten und Fakten zum Thema »Lebenserwartung, Sterbefälle«

Statistikerläuterungen

Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung

Im Rahmen der natürlichen Bevölkerungsbewegung werden die Statistiken der Geburten und der Sterbefälle, der Eheschließungen sowie die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen und der Aufhebungen von Lebenspartnerschaften aufbereitet.

Statistik der Sterbefälle

Die Erhebungseinheit ist der einzelne Sterbefall (Personenstandsfall).  Die Daten stammen aus einer Vollerhebung bei den Standesämtern. Die regionale Zuordnung der Ergebnisse erfolgt nach der letzten Wohngemeinde der Verstorbenen.

Es werden Merkmale des/der Verstorbenen nach § 2 Abs. 5 BevStatG erhoben. Dazu zählen Sterbetag und Standesamt, das den Sterbefall registriert hat, Geburtstag, Geschlecht, Familienstand und Wohnort des Verstorbenen.

Der Berichtszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres.

Die Statistik der Sterbefälle liefert demografische Basisinformationen zur Beurteilung der Sterblichkeitsverhältnisse der Bevölkerung. Ergebnisse der Statistik der Sterbefälle fließen in die Fortschreibung des Bevölkerungsbestandes und in die Berechnung von Sterbetafeln ein. Die Statistik der Sterbefälle ist kohärent mit der Zahl der in der Todesursachenstatistik nachgewiesenen Fälle.

Systematik der Verschlüsselung von Staaten, Staatsangehörigkeiten und Gebieten (Staats- und Gebietssystematik)

Die Bevölkerungsstatistiken beinhalten Angaben zu Staatsangehörigkeiten, Staaten und deren Staatsgebiet. Die Verschlüsselung erfolgt anhand der aktuellen Staats- und Gebietssystematik. Diese wird in unregelmäßiger Folge aktualisiert.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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