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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Eheschließungen, Ehescheidungen«

Statistikerläuterungen

Statistik der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen

Nach § 2 Abs. 2 BevStatG werden bei Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen als Merkmale der Tag der Eheschließung und das Standesamt, das die Eheschließung registriert hat sowie Staatsangehörigkeit, Wohnort, Tag der Geburt, bisheriger Familienstand und Zahl der gemeinsamen Kinder der Ehegatten erfasst.  

Die Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen werden grundsätzlich nach dem Ereignisort (Registrierort) der Gemeinde des beurkundenden Standesbeamten zugerechnet.

Die Statistik der Eheschließungen zeigt die Entwicklung der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen in der Vergangenheit bis zum aktuellen Berichtsjahr. Sie liefert damit die demografischen Basisinformationen zum Eheschließungsverhalten und somit zu einem wesentlichen Aspekt der Lebensverhältnisse. Darüber hinaus liefert die Statistik der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen Angaben zur Berechnung der Fortschreibung des Bevölkerungsbestandes nach dem Familienstand sowie für demografische Analysen.

Seit dem 1. Oktober 2017 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts werden keine Lebenspartnerschaften mehr sondern Ehen geschlossen. Die gleichgeschlechtlichen Eheschließungen vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember 2017 wurden erst im Jahr 2018 rückwirkend in der Eheschließungsstatistik erfasst. Damit ist die Zahl der Personen mit Familienstand »verheiratet« im Jahr 2017 in Bezug auf die fehlende Berücksichtigung gleichgeschlechtlicher Ehen unterschätzt.

Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Ehesachen und Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften

Nach § 3 Nummer 1 BevStatG werden bei gerichtlichen Entscheidungen über Ehesachen verschiedene Merkmale wie Staatsangehörigkeit und Tag der Geburt der Ehegatten, den Tag der Eheschließung, die Zahl der lebenden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder erhoben.

Die Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen zeigt die Entwicklung der Ehescheidungen in der Vergangenheit bis zum aktuellen Berichtsjahr auf, sie liefert die Grunddaten über die Zahl der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen bei rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen über Ehescheidungs- oder Aufhebungsklagen und die demographischen Merkmale der Ehegatten. Sie dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit und als Grundlage für familien- und sozialpolitische Untersuchungen und Entscheidungen.
Für die Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften werden nach § 3 Nummer 2 BevStatG bei gerichtlichen Entscheidungen über Ehesachen verschiedene Merkmale wie Staatsangehörigkeit, Tag der Geburt und Geschlecht der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft, Zahl der lebenden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder bereitgestellt.

Systematik der Verschlüsselung von Staaten, Staatsangehörigkeiten und Gebieten (Staats- und Gebietssystematik)

Die Bevölkerungsstatistiken beinhalten Angaben zu Staatsangehörigkeiten, Staaten und deren Staatsgebiet. Die Verschlüsselung erfolgt anhand der aktuellen Staats- und Gebietssystematik. Diese wird in unregelmäßiger Folge aktualisiert.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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