Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Erwerbstätige«
Daten und Fakten zum Thema »Erwerbstätige«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR)
Dem Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR) gehören die Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag an. Der AK ETR hat unter anderem die Aufgabe, die durchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen in einem bestimmten Berichtszeitraum für die Länder sowie für die Kreisfreien Städte und Landkreise nach wirtschaftlicher Gliederung und Stellung im Beruf zu berechnen und zu veröffentlichen. Zur Erstellung einer erwerbsstatistischen Gesamtschau gehört auch die Berechnung des regionalen Arbeitsvolumens.
Die hier vorliegenden durchschnittlichen Erwerbstätigenzahlen des Freistaates Sachsen wurden nach den Vorgaben eines einheitlichen Rechenmodells des Arbeitskreises »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR) ermittelt. Außerdem werden für Zwecke der unterjährigen Beobachtung und Analyse des Arbeitsmarktes Quartalsergebnisse auf Länderebene herausgegeben, die einen vierteljährlichen regionalen Vergleich der Erwerbstätigen erlauben.
Inlandskonzept - Erwerbstätigenrechnung
Bei den hier vorgelegten Ergebnissen handelt es sich um Durchschnittsangaben am Arbeitsort (Inlandskonzept), d. h. die Angaben beziehen sich nur auf Erwerbstätige, die - unabhängig von ihrem Wohnort - ihren Arbeitsplatz in Sachsen hatten.
Hinweise zur Generalrevision 2024 in Sachsen
In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) einschließlich der Erwerbstätigenrechnung (ETR) werden die Berechnungen etwa alle fünf Jahre grundlegend überarbeitet. Mit diesen Generalrevisionen sollen neue international vereinbarte Konzepte, Definitionen und Klassifikationen eingeführt sowie methodische Verbesserungen und neue Datenquellen eingearbeitet werden. Gleichzeitig erfolgt die Überprüfung aller bisherigen Datenquellen, sämtlicher Rechenmethoden und aller bereits publizierten Ergebnisse ab dem Jahr 1991.
Im Jahr 2024 fand in Deutschland – wie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union – eine umfassende Revision der VGR einschließlich der ETR statt. Die wesentliche Änderung in der regionalen ETR war die weitere Vereinheitlichung der eingesetzten statistischen Datenquellen zur Ermittlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Konkret wurde die Verwendung des Statistischen Unternehmensregisters (URS) als Quelle für den Wirtschaftszweig und die regionale Zuordnung auch auf das Produzierende Gewerbe ausgeweitet. Bereits in der Revision 2019 wurden Teile des Dienstleistungsbereiches auf die Wirtschaftszweig- und Arbeitsortangaben des URS umgestellt. Mit der Revision 2024 erhöht sich die Einheitlichkeit in der wirtschaftsfachlichen Signierung und teilweise konnten noch bestehende Über- oder Untererfassungen reduziert werden. Weitere Verbesserungen gab es darüber hinaus bei der Erfassung von kurzfristig Beschäftigten und der Wirtschaftszweigzuordnung der Beamten.
Wirtschaftliche Gliederung
Die wirtschaftsfachliche Zuordnung erfolgt soweit möglich nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebes.
| Bereiche/Abschnitte | Bezeichnung |
|---|---|
| A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei |
| B bis F | Produzierendes Gewerbe |
| B bis E | Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe |
| C | Verarbeitendes Gewerbe |
| F | Baugewerbe |
| G bis T | Dienstleistungsbereiche |
| G bis J | Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation |
| G bis I | Handel, Verkehr, Gastgewerbe |
| J | Information und Kommunikation |
| K bis N | Grundstücks- und Wohnungswesen, Finanz- und Unternehmensdienstleistungen |
| K | Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
| L | Grundstücks- und Wohnungswesen |
| M und N | Unternehmensdienstleistungen |
| O bis T | Öffentliche und sonstige Dienstleistungen, Erziehung und Gesundheit |
| O bis Q | Öffentliche Dienstleistungen, Erziehung, Gesundheit |
| R bis T | Sonstige Dienstleistungen |
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Erwerbstätigenrechnung im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de