Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Feld- und Forstwirtschaft«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Bodennutzungshaupterhebung
Die Bodennutzungshaupterhebung wird immer im Frühjahr des aktuellen Jahres durchgeführt. Die Ergebnisse der Bodennutzungshaupterhebung liefern aktuelle Angaben über die Betriebsgrößenstruktur landwirtschaftlicher Betriebe sowie über den Umfang und die Struktur der Bodennutzung nach Kultur- und Fruchtarten. Zudem dienen Informationen über die Bodennutzung in Verbindung mit der Ernteberichterstattung und der Besonderen Ernteermittlung zur Berechnung von Erntemengen.
Ernte- und Betriebsberichterstattungen
In den Monaten April bis Dezember werden die Ernte- und Betriebsberichterstattungen durchgeführt. Sie umfassen Schätzungen der voraussichtlichen und endgültigen Erträge für Feldfrüchte sowie das Grünland, Gemüse, Obst und Wein. Ergänzend werden Merkmale zum Wachstumsstand und wachstumsbeeinflussenden Faktoren (Witterungsverhältnisse, Pflanzenkrankheiten, Schädlinge) erfragt.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Landwirtschaftliche Bodennutzung und Ernte, Weinanbau und Weinerzeugung, Forstwirtschaft Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Besonderen Ernteermittlung (BEE-Durchführungs-VwV) Weiterleitung zum externen Internetangebot www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de
- Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) Weiterleitung zum externen Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de