Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Fortzüge, Zuzüge (Wanderungen)«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik)
Die Statistik der Wanderungen weist die räumliche Mobilität der Bevölkerung nach. Darüber hinaus stellt die Wanderungsstatistik eine Komponente im Bilanzierungsverfahren zur Berechnung der Bevölkerungszahlen im Rahmen der Bevölkerungsfortschreibung dar.
Nach § 4 BevStatG wird in der Statistik der Wanderungen, auch als Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung bezeichnet, das Beziehen der alleinigen Wohnung/Hauptwohnung (Zuzug) bzw. der Auszug aus der alleinigen Wohnung/Hauptwohnung (Fortzug) erfasst. Umzüge innerhalb derselben Gemeinde (Ortsumzüge) bleiben unberücksichtigt.
Dabei werden von den nach Landesrecht zuständigen Stellen für das Meldewesen der Tag des Bezuges der neuen Wohnung, des Auszugs aus der alten Wohnung oder des Wechsels des Wohnungsstatus einer Nebenwohnung zur Haupt- bzw. alleinigen Wohnung gemeldet. Außerdem gehören zu den übermittelten Daten die Herkunfts- bzw. Zielgemeinde (bzw. Staat im Ausland) sowie Angaben zu Geschlecht, Alter, Familienstand, Geburtsort und Geburtsstaat der Zu- und Fortziehenden. Bei An- und Abmeldungen von Amts wegen wird ersatzweise das Datum der An- bzw. Abmeldung von Amts wegen (statt Datum des Ein- bzw. Auszugs) geliefert.
Wegen methodischer Änderungen bei der Statistik, technischer Weiterentwicklungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen sowie der Umstellung auf ein neues statistisches Aufbereitungsverfahren sind die monatlichen und jährlichen Ergebnisse ab 2016 nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar.
Die Wanderungsstatistik liefert die räumlichen Bevölkerungsbewegungen für die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Zudem fließt sie in die Berechnung der Migrationsstatistik nach europäischen Vorgaben ein.
Systematik der Verschlüsselung von Staaten, Staatsangehörigkeiten und Gebieten (Staats- und Gebietssystematik)
Die Bevölkerungsstatistiken beinhalten Angaben zu Staatsangehörigkeiten, Staaten und deren Staatsgebiet. Die Verschlüsselung erfolgt anhand der aktuellen Staats- und Gebietssystematik. Diese wird in unregelmäßiger Folge aktualisiert.
- Systematik der Verschlüsselung von Staaten, Staatsangehörigkeiten und Gebieten (Staats- und Gebietssystematik) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Wanderungen 2018 Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Wanderungen 2017 Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Wanderungen 2016 Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (BevStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de