Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Gebietsänderungen«
Daten und Fakten zum Thema »Gebietsänderungen«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Feststellung des Gebietsstandes
Die Feststellung des Gebietsstandes und die damit verbundene Abbildung der Verwaltungsgliederung ist eine wichtige Grundlage für das praktische Verwaltungshandeln und die Ergebnisdarstellungen sowie deren Interpretation, die auf den Aufbereitungen dieser Einheiten beruhen.
Jede Veränderung, die auf die Beschreibung der regionalen Gliederung (Verwaltungsstrukturen) des Landes Sachsen Auswirkungen hat (z. B. Schlüssel, Namen, verwaltungstechnische Struktur) und zu einem bestimmten Zeitpunkt wirksam wird, wird Gebietsänderung genannt.
Rechtliche Grundlage für Gebietsänderungen sind die Amtlichen Gesetzes- und Verordnungsblätter bzw. veröffentlichten Amtsblätter der Bundesländer.
Grundlage für die monatliche Erstellung eines aktuellen Gebietsstandes ist die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder abgestimmte und verbindliche interne Arbeits- und Organisationsanweisung.
NUTS - Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik
Die NUTS-Klassifikation (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) ist ein hierarchisches System zur Untergliederung der Wirtschaftsräume der EU und des Vereinigten Königreichs.
- NUTS - Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik Weiterleitung zum Internetangebot der Europäischen Kommission
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Amtlicher Gebietsstand Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de