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Gebietsänderungen

Eckdaten für Sachsen

Landkreise und Gemeinden des Freistaates Sachsen zu ausgewählten Stichtagen
Stichtag Landkreise Gemeinden Darunter
Kreisfreie Städte
Darunter
Große Kreisstädte
01.01.2024 10 418 3 53
01.01.2023 10 418 3 53
01.01.2022 10 419 3 53
01.01.2021 10 419 3 53
01.01.2020 10 419 3 52
01.01.2019 10 419 3 50
01.01.2018 10 421 3 50
01.01.2017 10 423 3 50
01.01.2016 10 426 3 50
01.01.2015 10 430 3 50
01.01.2010 10 485 3 50
01.01.2005 22 515 7 33
01.01.2000 22 544 7 31
01.01.1995 28 955 6 7
03.10.1990 48 1.626 6 0

Letzte Änderung: 03.01.2024

Aktuelle Gebietsänderungen einschließlich Änderungen bei Gemeindeteilen

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Hinweis zu Gebietsänderungen

Alle aufgeführten Gebietsänderungen wurden nach ihrem juristischen Wirkungsdatum aufgeführt, da dieses einzig und allein für deren Rechtswirksamkeit entscheidend ist. Infolge der verspäteten Bekanntgabe einzelner Gebietsänderungen, konnten diese Änderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Statistikproduktion berücksichtigt werden.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Feststellung des Gebietsstandes

Die Feststellung des Gebietsstandes und die damit verbundene Abbildung der Verwaltungsgliederung ist eine wichtige Grundlage für das praktische Verwaltungshandeln und die Ergebnisdarstellungen sowie deren Interpretation, die auf den Aufbereitungen dieser Einheiten beruhen.

Jede Veränderung, die auf die Beschreibung der regionalen Gliederung (Verwaltungsstrukturen) des Landes Sachsen Auswirkungen hat (z. B. Schlüssel, Namen, verwaltungstechnische Struktur) und zu einem bestimmten Zeitpunkt wirksam wird, wird Gebietsänderung genannt.

Rechtliche Grundlage für Gebietsänderungen sind die Amtlichen Gesetzes- und Verordnungsblätter bzw. veröffentlichten Amtsblätter der Bundesländer.

Grundlage für die monatliche Erstellung eines aktuellen Gebietsstandes ist die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder abgestimmte und verbindliche interne Arbeits- und Organisationsanweisung.

NUTS - Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik

Die NUTS-Klassifikation (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) ist ein hierarchisches System zur Untergliederung der Wirtschaftsräume der EU und des Vereinigten Königreichs.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Administrative Gebietsänderungen

Administrative Gebietsänderungen sind alle Änderungen von Regionaleinheiten, die Auswirkungen auf die Beschreibung der regionalen Gliederung (Fläche, Namen, verwaltungstechnische Struktur) haben und zu einem bestimmten Zeitpunkt wirksam werden. Dazu gehören Eingliederungen, Zusammenschlüsse, Neubildungen, Teilum- und -ausgliederungen von Gebietseinheiten, reine Flächenumgliederungen und Namensänderungen. Jede administrative Gebietsänderung bedarf der Genehmigung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde und der öffentlichen Bekanntmachung. Bei Gebietsänderungen, die die Veränderung der Landesgrenzen des Freistaates Sachsen zur Folge haben, ist ein Staatsvertrag mit dem betreffenden Bundesland erforderlich. Die Neustrukturierung des gesamten Landesgebietes erfordert ein Gesetz (z. B. Kreisgebietsreformgesetz). Bei Veränderungen des Gebietes der Landkreise und Kreisfreien Städte ist die Genehmigung der zuständigen Landesdirektion notwendig. Bei Veränderungen innerhalb eines Landkreises wird die Genehmigung durch das Kommunalamt des zuständigen Landratsamtes erteilt. wurden, wenn die Kreisfreien Städte diese im Rahmen des Systems der kleinräumigen Gliederung nach den Empfehlungen des Deutschen Städtetags selbst führen.

Eingliederung

Bei Gemeindeeingliederungen werden eine oder mehrere Gemeinden in eine bereits bestehende Gemeinde eingegliedert. Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) und Name der aufnehmenden Gemeinde bleiben erhalten. AGS und Name der sich auflösenden Gemeinde werden gestrichen. Die Gemeindeteile der sich auflösenden Gemeinde werden wenn nichts anderes festgelegt wurde Gemeindeteile der aufnehmenden Gemeinde.

Gemeindeteilstrukturänderung

Gemeindeteilstrukturänderungen sind alle Änderungen in Bezug auf den Namen bzw. die Existenz der Gemeindeteile. Dazu gehören die Benennung und Löschung von Gemeindeteilen sowie die Änderung der Schreibweise des Namens.

Mittelbereiche

Mittelbereiche entstehen dadurch, dass ein oder mehrere Nahbereiche einem Mittel- oder Oberzentrum zugeordnet werden. Für die Abgrenzung der Mittelbereiche werden funktionsräumliche Verflechtungen (wie z.B. Pendlerströme) herangezogen. Dabei können sich auch Überschneidungen zwischen 2 Mittelbereichen ergeben. Damit sind ausgewählte Gemeinden 2 Mittelbereichen zugeordnet. Bei Gebietsänderungen erfolgt die Zuordnung nach den Festlegungen der Landes- und Regionalplanung

Namensänderungen

Namensänderungen von Regionaleinheiten erfolgen unabhängig von über- und untergeordneten Regionaleinheiten auf jeder Ebene. Dabei bleiben die bestehenden Schlüsselnummern (z. B. AGS, Kreisschlüssel) und alle Beziehungen zwischen den Regionaleinheiten erhalten.

Neubildung

Eine neue Gemeinde entsteht, wenn sich mehrere Gemeinden gleichberechtigt zu einer neuen Gemeinde zusammenschließen. Die neu gebildete Gemeinde erhält einen neuen Namen. Dies bewirkt, dass für die neu entstehende Gemeinde ein neuer AGS vergeben wird. Die Gemeindeteile der am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden werden Gemeindeteile der neuen Gemeinde, sofern nichts anderes festgelegt ist. Die Gemeindeteile werden neu alphabetisch sortiert und in Zehnerschritten verschlüsselt.

Teilausgliederungen

Aus einer (bestehen bleibenden) Gemeinde werden eine oder mehrere Regionaleinheiten (Gemeindeteile oder eigens zu diesem Zweck durch Teilung definierte Regionaleinheiten) ausgegliedert, die entweder in eine andere Gemeinde eingegliedert werden oder eine neue Gemeinde bilden.

Teilumgliederungen

Bei Gemeindeteilumgliederungen werden Teile einer sich auflösenden Gemeinde (Gemeindeteile oder eigens zu diesem Zweck durch Teilung definierte sachbezogene Regionaleinheiten) in verschiedene (eine oder mehrere) bereits existierende Gemeinden eingegliedert.

Umgliederung

Durch Umgliederung wird die Zuordnung einer Regionaleinheit zu ihrer übergeordneten Regionaleinheit (z. B. Umgliederung einer Gemeinde aus Landkreis A in Landkreis B) verändert. Die betreffende Regionaleinheit erhält eine neue Schlüsselnummer.

Zusammenschluss von Gemeinden

Bei einem Zusammenschluss von Gemeinden schließen sich mehrere Gemeinden gleichberechtigt zu einer neuen Gemeinde zusammen. Es gibt zwei verschiedene Arten von Zusammenschlüssen.

  1. Die neu gebildete Gemeinde behält den Namen einer am Zusammenschluss beteiligten Gemeinde. Der AGS dieser Gemeinde bleibt für die neu entstehende Gemeinde erhalten. Namen und AGS der anderen am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden werden gestrichen. Die Gemeindeteile der am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden werden Gemeindeteile der neuen Gemeinde, sofern nichts anderes festgelegt ist. Die Verschlüsselung der Gemeindeteile erfolgt anschließend in Zehnerschritten an die bereits bestehende Verschlüsselung der Gemeinde, deren Name erhalten blieb.
  2. Die neu gebildete Gemeinde erhält einen neuen Namen. Es handelt sich um eine Neubildung. Dies bewirkt, dass für die neu entstehende Gemeinde ein neuer AGS vergeben wird. Die Gemeindeteile der am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden werden Gemeindeteile der neuen Gemeinde, sofern nichts anderes festgelegt ist. Die Gemeindeteile werden neu alphabetisch sortiert und in Zehnerschritten verschlüsselt.
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