Gebietsänderungen
Eckdaten für Sachsen
Stichtag | Landkreise | Gemeinden | Darunter Kreisfreie Städte |
Darunter Große Kreisstädte |
---|---|---|---|---|
01.01.2024 | 10 | 418 | 3 | 53 |
01.01.2023 | 10 | 418 | 3 | 53 |
01.01.2022 | 10 | 419 | 3 | 53 |
01.01.2021 | 10 | 419 | 3 | 53 |
01.01.2020 | 10 | 419 | 3 | 52 |
01.01.2019 | 10 | 419 | 3 | 50 |
01.01.2018 | 10 | 421 | 3 | 50 |
01.01.2017 | 10 | 423 | 3 | 50 |
01.01.2016 | 10 | 426 | 3 | 50 |
01.01.2015 | 10 | 430 | 3 | 50 |
01.01.2010 | 10 | 485 | 3 | 50 |
01.01.2005 | 22 | 515 | 7 | 33 |
01.01.2000 | 22 | 544 | 7 | 31 |
01.01.1995 | 28 | 955 | 6 | 7 |
03.10.1990 | 48 | 1.626 | 6 | 0 |
Letzte Änderung: 03.01.2024
Aktuelle Gebietsänderungen einschließlich Änderungen bei Gemeindeteilen
- Gebietsänderungen ab 2. Juli 2024 bis 1. September 2024, Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 18,02 KB) Letze Aktualisierung: 30.08.2024
- Gebietsänderungen ab 2. Juli 2024 bis 1. September 2024 (*.xlsx, 18,68 KB) Letzte Aktualisierung: 30.08.2024
- Gebietsänderungen ab 2. Mai 2024 bis 1. Juni 2024, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 19,88 KB) Letzte Aktualisierung: 30.08.2024
Hinweis zu Gebietsänderungen
Alle aufgeführten Gebietsänderungen wurden nach ihrem juristischen Wirkungsdatum aufgeführt, da dieses einzig und allein für deren Rechtswirksamkeit entscheidend ist. Infolge der verspäteten Bekanntgabe einzelner Gebietsänderungen, konnten diese Änderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Statistikproduktion berücksichtigt werden.
- Gebietsänderungen ab 1. Januar 2020 (*.xlsx, 17,53 KB) Letzte Aktualisierung: 30.08.2024
- Gebietsänderungen ab 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2019, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 90,45 KB) Letzte Aktualisierung: 04.01.2021
- Gebietsänderungen ab 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2009, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 40,97 KB) Letzte Aktualisierung: 04.01.2021
- Gebietsänderungen ab 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 1999, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 49,07 KB) Letzte Aktualisierung: 04.01.2021
- Gebietsänderungen ab 1. Januar 1996 bis 31. Dezember 1998, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 38,27 KB) Letzte Aktualisierung: 15.12.2022
- Gebietsänderungen ab 1. Januar 1995 bis 31. Dezember 1995, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 20,82 KB) Letzte Aktualisierung: 04.01.2021
- Gebietsänderungen ab 1. Januar 1994 bis 31. Dezember 1994, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 71,87 KB) Letzte Aktualisierung: 04.01.2021
- Gebietsänderungen ab 3. Oktober 1990 bis 31. Dezember 1993, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 28,29 KB) Letzte Aktualisierung: 04.01.2021
- Kreisübergreifende Gebietsänderungen ab 2. Januar 1996, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 28,48 KB) Letzte Aktualisierung: 05.10.2023
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Gemeindeverzeichnis der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder - Informationssystem GV-ISys Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Feststellung des Gebietsstandes
Die Feststellung des Gebietsstandes und die damit verbundene Abbildung der Verwaltungsgliederung ist eine wichtige Grundlage für das praktische Verwaltungshandeln und die Ergebnisdarstellungen sowie deren Interpretation, die auf den Aufbereitungen dieser Einheiten beruhen.
Jede Veränderung, die auf die Beschreibung der regionalen Gliederung (Verwaltungsstrukturen) des Landes Sachsen Auswirkungen hat (z. B. Schlüssel, Namen, verwaltungstechnische Struktur) und zu einem bestimmten Zeitpunkt wirksam wird, wird Gebietsänderung genannt.
Rechtliche Grundlage für Gebietsänderungen sind die Amtlichen Gesetzes- und Verordnungsblätter bzw. veröffentlichten Amtsblätter der Bundesländer.
Grundlage für die monatliche Erstellung eines aktuellen Gebietsstandes ist die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder abgestimmte und verbindliche interne Arbeits- und Organisationsanweisung.
NUTS - Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik
Die NUTS-Klassifikation (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) ist ein hierarchisches System zur Untergliederung der Wirtschaftsräume der EU und des Vereinigten Königreichs.
- NUTS - Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik Weiterleitung zum Internetangebot der Europäischen Kommission
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Amtlicher Gebietsstand Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Administrative Gebietsänderungen
Administrative Gebietsänderungen sind alle Änderungen von Regionaleinheiten, die Auswirkungen auf die Beschreibung der regionalen Gliederung (Fläche, Namen, verwaltungstechnische Struktur) haben und zu einem bestimmten Zeitpunkt wirksam werden. Dazu gehören Eingliederungen, Zusammenschlüsse, Neubildungen, Teilum- und -ausgliederungen von Gebietseinheiten, reine Flächenumgliederungen und Namensänderungen. Jede administrative Gebietsänderung bedarf der Genehmigung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde und der öffentlichen Bekanntmachung. Bei Gebietsänderungen, die die Veränderung der Landesgrenzen des Freistaates Sachsen zur Folge haben, ist ein Staatsvertrag mit dem betreffenden Bundesland erforderlich. Die Neustrukturierung des gesamten Landesgebietes erfordert ein Gesetz (z. B. Kreisgebietsreformgesetz). Bei Veränderungen des Gebietes der Landkreise und Kreisfreien Städte ist die Genehmigung der zuständigen Landesdirektion notwendig. Bei Veränderungen innerhalb eines Landkreises wird die Genehmigung durch das Kommunalamt des zuständigen Landratsamtes erteilt. wurden, wenn die Kreisfreien Städte diese im Rahmen des Systems der kleinräumigen Gliederung nach den Empfehlungen des Deutschen Städtetags selbst führen.
Eingliederung
Bei Gemeindeeingliederungen werden eine oder mehrere Gemeinden in eine bereits bestehende Gemeinde eingegliedert. Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) und Name der aufnehmenden Gemeinde bleiben erhalten. AGS und Name der sich auflösenden Gemeinde werden gestrichen. Die Gemeindeteile der sich auflösenden Gemeinde werden wenn nichts anderes festgelegt wurde Gemeindeteile der aufnehmenden Gemeinde.
Gemeindeteilstrukturänderung
Gemeindeteilstrukturänderungen sind alle Änderungen in Bezug auf den Namen bzw. die Existenz der Gemeindeteile. Dazu gehören die Benennung und Löschung von Gemeindeteilen sowie die Änderung der Schreibweise des Namens.
Mittelbereiche
Mittelbereiche entstehen dadurch, dass ein oder mehrere Nahbereiche einem Mittel- oder Oberzentrum zugeordnet werden. Für die Abgrenzung der Mittelbereiche werden funktionsräumliche Verflechtungen (wie z.B. Pendlerströme) herangezogen. Dabei können sich auch Überschneidungen zwischen 2 Mittelbereichen ergeben. Damit sind ausgewählte Gemeinden 2 Mittelbereichen zugeordnet. Bei Gebietsänderungen erfolgt die Zuordnung nach den Festlegungen der Landes- und Regionalplanung
Namensänderungen
Namensänderungen von Regionaleinheiten erfolgen unabhängig von über- und untergeordneten Regionaleinheiten auf jeder Ebene. Dabei bleiben die bestehenden Schlüsselnummern (z. B. AGS, Kreisschlüssel) und alle Beziehungen zwischen den Regionaleinheiten erhalten.
Neubildung
Eine neue Gemeinde entsteht, wenn sich mehrere Gemeinden gleichberechtigt zu einer neuen Gemeinde zusammenschließen. Die neu gebildete Gemeinde erhält einen neuen Namen. Dies bewirkt, dass für die neu entstehende Gemeinde ein neuer AGS vergeben wird. Die Gemeindeteile der am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden werden Gemeindeteile der neuen Gemeinde, sofern nichts anderes festgelegt ist. Die Gemeindeteile werden neu alphabetisch sortiert und in Zehnerschritten verschlüsselt.
Teilausgliederungen
Aus einer (bestehen bleibenden) Gemeinde werden eine oder mehrere Regionaleinheiten (Gemeindeteile oder eigens zu diesem Zweck durch Teilung definierte Regionaleinheiten) ausgegliedert, die entweder in eine andere Gemeinde eingegliedert werden oder eine neue Gemeinde bilden.
Teilumgliederungen
Bei Gemeindeteilumgliederungen werden Teile einer sich auflösenden Gemeinde (Gemeindeteile oder eigens zu diesem Zweck durch Teilung definierte sachbezogene Regionaleinheiten) in verschiedene (eine oder mehrere) bereits existierende Gemeinden eingegliedert.
Umgliederung
Durch Umgliederung wird die Zuordnung einer Regionaleinheit zu ihrer übergeordneten Regionaleinheit (z. B. Umgliederung einer Gemeinde aus Landkreis A in Landkreis B) verändert. Die betreffende Regionaleinheit erhält eine neue Schlüsselnummer.
Zusammenschluss von Gemeinden
Bei einem Zusammenschluss von Gemeinden schließen sich mehrere Gemeinden gleichberechtigt zu einer neuen Gemeinde zusammen. Es gibt zwei verschiedene Arten von Zusammenschlüssen.
- Die neu gebildete Gemeinde behält den Namen einer am Zusammenschluss beteiligten Gemeinde. Der AGS dieser Gemeinde bleibt für die neu entstehende Gemeinde erhalten. Namen und AGS der anderen am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden werden gestrichen. Die Gemeindeteile der am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden werden Gemeindeteile der neuen Gemeinde, sofern nichts anderes festgelegt ist. Die Verschlüsselung der Gemeindeteile erfolgt anschließend in Zehnerschritten an die bereits bestehende Verschlüsselung der Gemeinde, deren Name erhalten blieb.
- Die neu gebildete Gemeinde erhält einen neuen Namen. Es handelt sich um eine Neubildung. Dies bewirkt, dass für die neu entstehende Gemeinde ein neuer AGS vergeben wird. Die Gemeindeteile der am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden werden Gemeindeteile der neuen Gemeinde, sofern nichts anderes festgelegt ist. Die Gemeindeteile werden neu alphabetisch sortiert und in Zehnerschritten verschlüsselt.