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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Geburten«

Daten und Fakten zum Thema »Geburten«

Statistikerläuterungen

Statistik der Geburten

Die Erhebungseinheit der Statistik der Geburten ist die einzelne Geburt (Personenstandsfall). Die Daten stammen aus einer Vollerhebung bei den Standesämtern. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.

Der Berichtszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres.

Nach § 2 Abs. 4 BevStatG werden bei lebend- und bei tot geborenen Kindern verschiedene Merkmale zu den geborenen Kindern und deren Eltern erhoben. Dazu gehören Geburtsdatum, Geburtsort und Geschlecht des Kindes und demografische Merkmale der Eltern, deren Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls Angaben zur Eheschließung der Eltern. Auch Angaben zu Mehrlingsgeburten werden erhoben. Das Merkmal »Geburtenfolge in Bezug auf die Kinder der Mutter« wurde 2008 eingeführt. Ab 2009 werden diese Daten ausgewertet und veröffentlicht. Bis dahin bezogen sich die Angaben zur Geburtenfolge nur auf die Geburtenfolge innerhalb einer bestehenden Ehe.

Die Statistik der Geburten ist Grundlage für die Berechnung der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes sowie für Ermittlung von Geburtenziffern. Des Weiteren finden die Daten für demografische Analysen und Vorausberechnungen Verwendung.

Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung

Im Rahmen der natürlichen Bevölkerungsbewegung werden die Statistiken der Geburten und der Sterbefälle, der Eheschließungen sowie die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen und der Aufhebungen von Lebenspartnerschaften aufbereitet.

Systematik der Verschlüsselung von Staaten, Staatsangehörigkeiten und Gebieten (Staats- und Gebietssystematik)

Die Bevölkerungsstatistiken beinhalten Angaben zu Staatsangehörigkeiten, Staaten und deren Staatsgebiet. Die Verschlüsselung erfolgt anhand der aktuellen Staats- und Gebietssystematik. Diese wird in unregelmäßiger Folge aktualisiert.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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