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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Gefährdungseinschätzung«

Daten und Fakten zum Thema »Gefährdungseinschätzung«

Statistikerläuterungen

Statistik zu den Gefährdungseinschätzungen

Die Statistik zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII wird im Freistaat Sachsen seit 2012 durchgeführt. Die Erhebung erstreckt sich auf alle in einem Kalenderjahr abgeschlossenen Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung (Gefährdungseinschätzungen) nach § 8a Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Sie ist eine koordinierte Länderstatistik und findet jährlich statt. Zum Berichtskreis gehören alle öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendämter).

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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