Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Gefährdungseinschätzung«
Daten und Fakten zum Thema »Gefährdungseinschätzung«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Statistik zu den Gefährdungseinschätzungen
Die Statistik zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII wird im Freistaat Sachsen seit 2012 durchgeführt. Die Erhebung erstreckt sich auf alle in einem Kalenderjahr abgeschlossenen Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung (Gefährdungseinschätzungen) nach § 8a Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Sie ist eine koordinierte Länderstatistik und findet jährlich statt. Zum Berichtskreis gehören alle öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendämter).
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de