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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Gefährliche Abfälle, Sonderabfallbilanz«

Statistikerläuterungen

Daten aus dem abfallrechtlichen Nachweisverfahren

Als Datengrundlage dienen die (elektronischen) Begleitscheine über die durchgeführte Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Das Begleitscheinverfahren ist bei jedem Vorgang der Entsorgung von gefährlichen Abfällen durch die beteiligten Unternehmen bzw. Betriebe durchzuführen und den zuständigen Überwachungsbehörden zu übermitteln. Die elektronischen Begleitscheine beinhalten konkrete Angaben über die Herkunft (Abfallerzeuger), den Transportweg (Abfallbeförderer), den Verbleib (Abfallentsorger), die Abfallart und die erzeugte bzw. entsorgte Menge.

Daten aus der grenzüberschreitenden Abfallverbringung

Die zusammenfassenden Ergebnisse zur Sekundärstatistik über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (Abfallexporte und -importe) wurden vom Umweltbundesamt erstellt. In der deutschen Anlaufstelle zur Überwachung der grenzüberschreitenden Abfallverbringung werden die Daten aus dem Nachweisverfahren gemäß EG-Abfallverbringungsverordnung  aufbereitet und den Ländern entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Umweltstatistikgesetzes übermittelt. Für den vorliegenden Bericht wurden die Vorgänge durch das  Statistische Landesamt um die konkreten Angaben zu Herkunft und Verbleib aufbereitet.

Statistik zur Erzeugung und Entsorgung gefährlicher Abfälle

Jährlich werden in der Sekundärstatistik zur Erzeugung und Entsorgung gefährlicher Abfälle nach § 4 UStatG Informationen über Herkunft, Entsorgung und Verbleib dieser Abfälle gewonnen. Dazu werden die elektronischen Verwertungs- und Beseitigungsnachweise für gefährliche Abfälle nach Art und Menge ausgewertet und deren grenzüberschreitende Verbringung (Import/Export nach Herkunfts- und Empfängerstaat bzw. Bundesland) dargestellt.

Sonderabfallbilanz für den Freistaat Sachsen

Eine Ergebnisdarstellung erfolgt jährlich im Rahmen der Sonderabfallbilanz für den Freistaat Sachsen, die in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) erstellt wird. Die dafür genutzten Primärdaten werden im Rahmen des abfallrechtlichen Verwaltungsvollzuges durch das LfULG erhoben und über das gemeinsame Abfallüberwachungssystem der Bundesländer (ASYS) für die sekundärstatistische Auswertung bereitgestellt.

Mehrfachnennung

Hat ein Erzeuger Abfälle unterschiedlicher Abfallarten erzeugt, so wird er bei jeder Abfallart im Merkmal »Anzahl« gezählt. Die Folge davon ist, dass in den entsprechenden Tabellen keine Spaltensumme gebildet werden kann, um die Gesamtanzahl der in Sachsen tätigen Erzeuger zu ermitteln. In der Zeile »Insgesamt« ist die Gesamtanzahl der Erzeuger ausgewiesen.

Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Das EAV – Europäisches Abfallverzeichnis (nach der Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) ist ein Verzeichnis von Abfällen, das eine Bezugsnomenklatur darstellt, mit der eine gemeinsame Terminologie für die Europäische Union festgelegt wird. Das Europäische Abfallverzeichnis gliedert die Abfallarten in 20 Gruppen nach ihrer Herkunft aus bestimmten Wirtschaftszweigen oder Anfallbereichen. Diese Struktur bedingt, dass bestimmte Abfallarten im Verzeichnis mehrfach genannt werden. Die Umstellung auf das EAV erfolgte bis zum 1. Januar 2002. Nach der Einführung des EAV sind Vergleiche der Ergebnisse mit denen aus Erhebungen der Jahre davor nur bedingt möglich. Mit Einführung des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) wurde europäisches Recht in deutsches Recht umgesetzt.

Wirtschaftliche Zuordnung

Um die Herkunft der erzeugten Abfälle auf Branchenebene betrachten zu können, erfolgt im Rahmen der statistischen Auswertung eine Zuordnung der Abfallerzeuger entsprechend der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebes bzw. Unternehmens. Die Brancheneinteilung basiert seit Januar 2008 auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die verbindliche Systematik zur Ordnung der Betriebe und Unternehmen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit beinhaltet 21 Wirtschaftsabschnitte. In den Auswertungen der Erhebung erfolgt eine Gliederung nach Wirtschaftsabschnitten und Abteilungen auf der Grundlage der WZ 2008.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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