Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Geld, Kredit«
Daten und Fakten zum Thema »Geld, Kredit«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Kredite an Nichtbanken/Einlagen von Nichtbanken
Im Allgemeinen dürfte es sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und öffentliche Haushalte sinnvoll sein, zur Werterhaltung und Vermehrung des finanziellen Vermögens bei monetären Finanzinstituten (MFI) – also bei Kreditbanken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften oder sonstigen Banken wie Landesbanken oder auch Bausparkassen – bestimmte Einlagen zu tätigen, die sich grundsätzlich nach ihrer Art und Befristung sowie nach Gläubigergruppen differenzieren lassen. Auf der anderen Seite kann im privaten wie beruflichen Umfeld die Aufnahme eines Kredites notwendig werden, um die eigene Zahlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten oder zusätzliche Liquidität für größere Investitionsprojekte zu schaffen. Diese Kredite lassen sich prinzipiell nach ihren Schuldnergruppen und Befristungen, aber auch nach ausgewählten Wirtschaftszweigen unterscheiden.
Die zugrundeliegenden Daten zum Kredit- und Einlagengeschäft der monetären Finanzinstitute mit Kunden werden durch die Deutsche Bundesbank – basierend auf den monatlich zur Bilanzstatistik sowie vierteljährlich zur Kreditnehmerstatistik erhobenen Daten der Regionalstatistik – quartalsweise auch für die einzelnen Bundesländer aufbereitet und als Quartals-/Jahresendbestände veröffentlicht. Für den Freistaat Sachsen ist dafür die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank mit Sitz in Leipzig zuständig.
Regionale Zuordnung bankstatistischer Daten
Die regionale Zuordnung der bankstatistischen Daten erfolgt grundsätzlich nach dem Sitz des monetären Finanzinstituts bzw. der Bankniederlassungen (Zweigstellen) und nicht nach dem Sitz der Kunden. Eine Ausnahme hiervon bildete von 2005 bis 2017 die Deutsche Postbank AG, deren Kundenbeziehungen nach den Postleitzahlen den einzelnen Bundesländern zugeordnet wurden. Daher sind die hier dargestellten Ergebnisse nicht identisch mit den Krediten an bzw. Einlagen von Bankkunden in Sachsen. Insbesondere gilt dies für bundesweit tätige Kreditinstitute ohne Filialnetz, wie z. B. die überwiegend in den Regionalbanken und sonstigen Kreditbanken enthaltenen Direktbanken, deren gesamtes Kundengeschäft dem jeweiligen Firmensitz-Bundesland zugeordnet wird. Zur Minimierung derartiger Verzerrungen sind die folgenden überregional tätigen Institute mit zentralen Aufgaben im gesamten Bundesgebiet in den regionalstatistischen Auswertungen des jeweiligen Firmensitz-Bundeslandes von vorneherein nicht mit enthalten:
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),
- KfW IPEX-Bank GmbH,
- AKA Ausfuhrkredit-GmbH,
- Landwirtschaftliche Rentenbank,
- Liquiditäts-Konsortialbank GmbH,
- DekaBank Deutsche Girozentrale,
- DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,
- IKB Deutsche Industriebank AG.
Den bankstatistischen Regionalergebnissen für den Freistaat Sachsen liegen somit die Angaben aller – einer Berichtspflicht unterliegenden – monetären Finanzinstitute mit Sitz in Sachsen, die Gesamtzahl ihrer hier befindlichen Zweigstellen sowie alle sächsischen Niederlassungen von Banken mit Sitz in anderen Bundesländern zugrunde. In die Auswertungen nicht mit eingeschlossen sind Kapitalanlagegesellschaften, Wertpapiersammelbanken, Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung und Kreditinstitute, die nur Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 KWG (Garantiegeschäfte) betreiben. Wie das obige Organigramm veranschaulicht, werden passend zu dieser Abgrenzung auch die einzelnen Kundengruppen ausschließlich von der inländischen Seite her betrachtet.
Ab Berichtsmonat Dezember 2008 werden die bankstatistischen Regionaldaten bei den auskunftspflichtigen monetären Finanzinstituten auf der Grundlage der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) erhoben, nachdem zuvor die WZ 2003 maßgebend war (vgl. Rundschreiben Nr. 17/2008 der Deutschen Bundesbank vom 20. Juni 2008). Demnach war auch der Jahresendbestand an Krediten an (inländische) Unternehmen sowie wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen 2008 erstmals nach WZ 2008 auszuweisen. Da der Übergang von der »alten« zur »neuen« Klassifikation sowohl in struktureller als auch in begrifflicher Hinsicht eine Vielzahl von Veränderungen – insbesondere im Dienstleistungsbereich – mit sich gebracht hat, sind die Ergebnisse ab 2008 mit denen der vorangegangenen Jahre nur noch eingeschränkt vergleichbar. Dazu kommen vereinzelte »Niveausprünge« auch in den Jahren nach 2008, die maßgeblich auf die in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich schnell umgesetzten Anpassungen bei Software und Erhebungsformularen sowie die Neugestaltung bzw. Neuprüfung der regionalen Zuordnungsbeziehungen in Folge des WZ-Wechsels zurückzuführen sind. Eine exakte Auflistung der unter die in den betreffenden Tabellen und Grafiken dargestellten Wirtschaftszweige ab dem Jahr 2008 fallenden WZ-Positionen findet sich in den Richtlinien der Deutschen Bundesbank zur Kreditnehmerstatistik.
Richtlinien der Deutschen Bundesbank zur Kreditnehmerstatistik
In der Regel haben derartige »Niveausprünge« sowohl eine methodische als auch eine konjunkturelle Komponente. Beispielhaft angeführt sei hier der Bereich »Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung (einschließlich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden)«, der auf Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) noch vollständig ohne den Entsorgungssektor abgebildet worden war. Zugleich erhöhen sich seit geraumer Zeit die an diesen Bereich gewährten Kreditbestände, was jedoch nicht ausschließlich konjunkturell bedingt sein muss, sondern seinen Ursprung auch in technischen Verbesserungen des Erhebungssystems (z. B. bei der Software) bei den auskunftspflichtigen Bankstellen haben dürfte. Dadurch lassen sich die Kreditzahlungen nun prinzipiell präziser auf die einzelnen Bundesländer aufteilen, nachdem nicht zuordenbare Kredite zuvor vollständig im Sitzland des betreffenden monetären Finanzinstituts verbucht worden waren.
- Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
Es gibt noch keinen Qualitätsbericht zu diesem Thema.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 der Europäischen Zentralbank vom 24. September 2013 über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de