Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Gerichte, Staatsanwaltschaften«
Daten und Fakten zum Thema »Gerichte, Staatsanwaltschaften«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Justizgeschäftsstatistiken
Im Rahmen der Justizgeschäftsstatistiken werden der Geschäftsanfall, die Geschäftsentwicklung und Angaben zur Rechtsprechung bei den ordentlichen Gerichten, Fachgerichten sowie Staatsanwaltschaften über so genannte »Zählkarten«, überwiegend in elektronischer Form, erhoben und dem Statistischen Landesamt zur Aufbereitung übermittelt. Die Zählkartenerhebungen werden auf der Grundlage von Verwaltungsvorschriften der Justiz durchgeführt. Die Geschätsstatistiken werden gegenüber dem Vorjahr ohne Bestandsbereinigungen veröffentlicht.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Statistik im Gerichtswesen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de