Gerichte, Staatsanwaltschaften
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Anzahl | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|
Geschäftsanfall bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften | 345.560 | -4,0 |
darunter | ||
Erledigte Verfahren bei Staatsanwaltschaften | 216.672 | -4,1 |
Erledigte Verfahren in Familiensachen bei Amtsgerichten | 23.204 | -10,3 |
Geschäftsanfall bei den Fachgerichtsbarkeiten | 62.651 | 0,3 |
darunter | ||
Erledigte Klageverfahren vor Sozialgerichten | 26.390 | 4,3 |
Erledigte Urteilsverfahren vor Arbeitsgerichten | 12.165 | -9,9 |
Zeitreihen
- Geschäftsanfall der Amtsgerichte, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 11,41 KB)
- Geschäftsanfall der Fachgerichte, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 11,99 KB)
- Geschäftsanfall der Landgerichte, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 10,68 KB)
- Geschäftsanfall der Staatsanwaltschaften, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 10,07 KB)
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Justiz und Rechtspflege Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Justizgeschäftsstatistiken
Im Rahmen der Justizgeschäftsstatistiken werden der Geschäftsanfall, die Geschäftsentwicklung und Angaben zur Rechtsprechung bei den ordentlichen Gerichten, Fachgerichten sowie Staatsanwaltschaften über so genannte »Zählkarten«, überwiegend in elektronischer Form, erhoben und dem Statistischen Landesamt zur Aufbereitung übermittelt. Die Zählkartenerhebungen werden auf der Grundlage von Verwaltungsvorschriften der Justiz durchgeführt. Die Geschätsstatistiken werden gegenüber dem Vorjahr ohne Bestandsbereinigungen veröffentlicht.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Statistik im Gerichtswesen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Gerichte
Das Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung. Die staatlichen Gerichte sind nach den Gerichtsbarkeiten aufgeteilt (Verfassungs-, Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit).
Staatsanwaltschaften
Der Staatsanwaltschaft obliegt als Strafverfolgungsbehörde die Leitung des Ermittlungsverfahrens, die Erhebung und Vertretung der Anklage und die Strafvollstreckung. Bei Anwendung des Jugendstrafrechts ist nicht die Staatsanwaltschaft, sondern der Jugendrichter die Vollstreckungsbehörde.