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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Gewerbeanzeigen«

Daten und Fakten zum Thema »Gewerbeanzeigen«

Statistikerläuterungen

Gewerbeanzeigenstatistik

Die Gewerbeanzeigenstatistik wird wie eine Sekundärstatistik auf der Basis der in den Gemeindeverwaltungen erstellten Gewerbeanmeldungen und Abmeldungen durchgeführt. Sie informiert u. a. über das Gewerbemeldegeschehen nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen sowie nach der Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden. Auskunftspflichtig sind die Gewerbetreibenden, die dieser Pflicht durch Ausfüllen einer Gewerbeanzeige nachkommen. Die Gewerbeanzeige stellt den Fragebogen dar. Um Aufschluss über die Zahl und Art der in einer Kommune ansässigen Gewerbebetriebe zu erhalten, sind die Gewerbetreibenden gesetzlich verpflichtet, meldepflichtige Vorgänge dem zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen. Die Gewerbeämter liefern die An- und Abmeldungen zeitnah an das Statistische Landesamt. Dort werden die monatlich erhobenen Daten statistisch ausgewertet.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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