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Gewerbeanzeigen

Eckdaten für Sachsen

2023
Gewerbeanmeldungen Anzahl Veränderung zum Vorjahr
 in Prozent
Insgesamt 26.445 1,1
Im Wirtschaftsbereich Handel; einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 6.046 6,9
Im Wirtschaftsbereich Baugewerbe 2.868 -12,2

 

Gewerbeabmeldungen Anzahl Veränderung zum Vorjahr
 in Prozent
Insgesamt 25.291 4,7
Im Wirtschaftsbereich Handel; einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 5.805 2,4
Im Wirtschaftsbereich Baugewerbe 3.624 1,0

Datenquelle:  Gewerbeanzeigenstatistik

 Letzte Aktualisierung: 27.02.2024

 

Unterjährige Ergebnisse

Aktuelle Quartalsdaten

Aktueller Berichtsstand: 3. Quartal 2024
Nächster Berichtsstand: 4. Quartal 2024, voraussichtlich verfügbar: Februar 2025

Aktuelle Halbjahresdaten

Aktueller Berichtsstand: 1. Halbjahr 2024
Nächster Berichtsstand: Jahr 2024, voraussichtlich verfügbar: Februar 2025

Monatsdaten für 2023 und 2024

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen (D I 1)

Aktueller Berichtsstand: 2023
Nächster Berichtsstand: 2024, voraussichtlich verfügbar: November 2024

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistikerläuterungen

Gewerbeanzeigenstatistik

Die Gewerbeanzeigenstatistik wird wie eine Sekundärstatistik auf der Basis der in den Gemeindeverwaltungen erstellten Gewerbeanmeldungen und Abmeldungen durchgeführt. Sie informiert u. a. über das Gewerbemeldegeschehen nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen sowie nach der Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden. Auskunftspflichtig sind die Gewerbetreibenden, die dieser Pflicht durch Ausfüllen einer Gewerbeanzeige nachkommen. Die Gewerbeanzeige stellt den Fragebogen dar. Um Aufschluss über die Zahl und Art der in einer Kommune ansässigen Gewerbebetriebe zu erhalten, sind die Gewerbetreibenden gesetzlich verpflichtet, meldepflichtige Vorgänge dem zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen. Die Gewerbeämter liefern die An- und Abmeldungen zeitnah an das Statistische Landesamt. Dort werden die monatlich erhobenen Daten statistisch ausgewertet.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Aufgabe eines Gewerbebetriebes

Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes setzt sich aus der vollständigen Aufgabe und der Schließung des Betriebes nach dem Umwandlungsgesetz zusammen.

Betriebsaufgabe/Aufgabe von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung

Die vollständige Aufgabe eines Betriebes (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle), der von einer natürlichen Person oder einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) geführt wurde. Bei einer natürlichen Person ist Voraussetzung, dass sie ins Handelsregister eingetragen war oder zuletzt mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt hat.

Betriebsgründung/Gründung von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung

Darunter versteht man die Gründung eines Betriebes (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) durch eine juristische Person, eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) oder eine natürliche Person. Bei einer natürlichen Person, die eine Hauptniederlassung anmeldet, ist Voraussetzung, dass sie entweder in das Handelsregister eingetragen ist oder aber eine Handwerkskarte besitzt oder mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.

Fortzug

Ein bestehender Betrieb wird aufgrund von Fortzug in einen anderen Gewerbeamtsbereich verlegt oder geschlossen.

Hauptniederlassung

Eine Hauptniederlassung ist der Mittelpunkt des Geschäftsverkehrs eines Betriebes, der sich bei Personengesellschaften und juristischen Personen am Sitz des Unternehmens befindet. Er kann aber auch in der Wohnung des Gewerbetreibenden liegen.

Neuerrichtung

Die Neuerrichtung von Gewerbebetrieben beinhaltet die Neugründung eines Betriebes und die Gründung nach dem Umwandlungsgesetz.

Sie ist der Mittelpunkt des Geschäftsverkehrs eines Betriebes, der sich bei Personenhandelsgesellschaften (KG, OHG) und juristischen Personen am Sitz des Unternehmens befindet. Er kann auch in der Wohnung eines Gewerbetreibenden liegen.

Sonstige Abmeldung

Die sonstige Abmeldung umfasst den Verkauf oder Verpachtung eines Unternehmens, den Antritt der Erbfolge, Rechtsformänderungen (bisheriger Rechtsträger bleibt bestehen) sowie Gesellschafteraustritte.

Sonstige Anmeldung

Die sonstige Anmeldung umfasst den Kauf oder Pacht eines Unternehmens, den Eintritt der Erbfolge, Rechtsformänderungen (bisheriger Rechtsträger bleibt bestehen) sowie Gesellschaftereintritte.

Sonstige Neugründung

Zu den sonstigen Neugründungen gehören Kleinunternehmen und Nebenerwerbsbetriebe. Beim Kleinunternehmen gründet ein Nicht-Kaufmann/-frau eine Hauptniederlassung. Das Kleinunternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen, besitzt keine Handwerkskarte und beschäftigt keine Arbeitnehmer.

Sonstige Stilllegung

Zu den sonstigen Stilllegungen gehören Kleinunternehmen und Nebenerwerbsbetriebe. Beim Kleinunternehmen gibt ein Nicht-Kaufmann/-frau eine Hauptniederlassung vollständig auf. Das Kleinunternehmen war nicht im Handelsregister eingetragen und beschäftigte keine Arbeitnehmer.

Umwandlung

Die Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz umfasst die Verschmelzung mehrerer Unternehmen zu einem Unternehmen (der übertragende Rechtsträger erlischt), die Aufspaltung eines Unternehmens in mehrere Unternehmen (Umkehrung der Verschmelzung) sowie die Aufspaltung oder Ausgliederung von Unternehmensteilen mit dem Ziel der Neugründung (der abspaltende Rechtsträger bleibt bestehen). Nicht zu den Umwandlungen zählen Rechtsformwechsel, bei denen der neue und alte Rechtsträger identisch ist.

Unselbstständige Zweigstelle

Es handelt sich um feste örtliche Anlagen oder Einrichtungen, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dienen (z. B. ein Auslieferungslager), jedoch nicht die Bedingungen einer Zweigniederlassung erfüllen.

Zuzug

Ein bestehender Betrieb wird aufgrund von Zuzug aus einem anderem Gewerbeamtsbereich wieder eröffnet oder verlegt.

Zweigniederlassung

Dabei handelt es sich um einen Betrieb mit selbstständiger Organisation, selbstständigen Betriebsmitteln und gesonderter Buchführung, dessen Leiter Geschäfte selbstständig abzuschließen und durchzuführen befugt ist.

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