Gewerbeanzeigen
Eckdaten für Sachsen
Gewerbeanmeldungen | Anzahl | Veränderung zum Vorjahr in Prozent |
---|---|---|
Insgesamt | 26.445 | 1,1 |
Im Wirtschaftsbereich Handel; einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 6.046 | 6,9 |
Im Wirtschaftsbereich Baugewerbe | 2.868 | -12,2 |
Gewerbeabmeldungen | Anzahl | Veränderung zum Vorjahr in Prozent |
---|---|---|
Insgesamt | 25.291 | 4,7 |
Im Wirtschaftsbereich Handel; einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 5.805 | 2,4 |
Im Wirtschaftsbereich Baugewerbe | 3.624 | 1,0 |
Datenquelle: Gewerbeanzeigenstatistik
Letzte Aktualisierung: 27.02.2024
Unterjährige Ergebnisse
Aktuelle Quartalsdaten
Aktueller Berichtsstand: 3. Quartal 2024
Nächster Berichtsstand: 4. Quartal 2024, voraussichtlich verfügbar: Februar 2025
- Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen (*.xlsx, 83,10 KB) Letzte Aktualisierung: 13.11.2024
Aktuelle Halbjahresdaten
Aktueller Berichtsstand: 1. Halbjahr 2024
Nächster Berichtsstand: Jahr 2024, voraussichtlich verfügbar: Februar 2025
- Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen (*.xlsx, 83,07 KB) Letzte Aktualisierung: 20.08.2024
Monatsdaten für 2023 und 2024
- Gewerbeanzeigen (*.xlsx, 13,70 KB) Letzte Aktualisierung: 15.11.2024
Jahresergebnisse
Nächste Aktualisierung voraussichtlich: März 2025
- Gewerbeanzeigen nach Art der Niederlassung, Rechtsform, Einzelunternehmen nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit (*.xlsx, 26,03 KB) Letzte Aktualisierung: 23.10.2024
- Gewerbeanzeigen nach Wirtschaftsbereichen und Grund der Meldung (*.xlsx, 23,92 KB) Letzte Aktualisierung: 23.10.2024
Zeitreihen
- Gewerbeanzeigen in den Kreisfreien Städten und Landkreisen nach Grund der Meldung (*.xlsx, 0,14 MB) Letzte Aktualisierung: 23.10.2024
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
Statistikerläuterungen
Gewerbeanzeigenstatistik
Die Gewerbeanzeigenstatistik wird wie eine Sekundärstatistik auf der Basis der in den Gemeindeverwaltungen erstellten Gewerbeanmeldungen und Abmeldungen durchgeführt. Sie informiert u. a. über das Gewerbemeldegeschehen nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen sowie nach der Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden. Auskunftspflichtig sind die Gewerbetreibenden, die dieser Pflicht durch Ausfüllen einer Gewerbeanzeige nachkommen. Die Gewerbeanzeige stellt den Fragebogen dar. Um Aufschluss über die Zahl und Art der in einer Kommune ansässigen Gewerbebetriebe zu erhalten, sind die Gewerbetreibenden gesetzlich verpflichtet, meldepflichtige Vorgänge dem zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen. Die Gewerbeämter liefern die An- und Abmeldungen zeitnah an das Statistische Landesamt. Dort werden die monatlich erhobenen Daten statistisch ausgewertet.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Gewerbeanzeigenstatistik Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Aufgabe eines Gewerbebetriebes
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes setzt sich aus der vollständigen Aufgabe und der Schließung des Betriebes nach dem Umwandlungsgesetz zusammen.
Betriebsaufgabe/Aufgabe von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung
Die vollständige Aufgabe eines Betriebes (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle), der von einer natürlichen Person oder einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) geführt wurde. Bei einer natürlichen Person ist Voraussetzung, dass sie ins Handelsregister eingetragen war oder zuletzt mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt hat.
Betriebsgründung/Gründung von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung
Darunter versteht man die Gründung eines Betriebes (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) durch eine juristische Person, eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) oder eine natürliche Person. Bei einer natürlichen Person, die eine Hauptniederlassung anmeldet, ist Voraussetzung, dass sie entweder in das Handelsregister eingetragen ist oder aber eine Handwerkskarte besitzt oder mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.
Fortzug
Ein bestehender Betrieb wird aufgrund von Fortzug in einen anderen Gewerbeamtsbereich verlegt oder geschlossen.
Hauptniederlassung
Eine Hauptniederlassung ist der Mittelpunkt des Geschäftsverkehrs eines Betriebes, der sich bei Personengesellschaften und juristischen Personen am Sitz des Unternehmens befindet. Er kann aber auch in der Wohnung des Gewerbetreibenden liegen.
Neuerrichtung
Die Neuerrichtung von Gewerbebetrieben beinhaltet die Neugründung eines Betriebes und die Gründung nach dem Umwandlungsgesetz.
Sie ist der Mittelpunkt des Geschäftsverkehrs eines Betriebes, der sich bei Personenhandelsgesellschaften (KG, OHG) und juristischen Personen am Sitz des Unternehmens befindet. Er kann auch in der Wohnung eines Gewerbetreibenden liegen.
Sonstige Abmeldung
Die sonstige Abmeldung umfasst den Verkauf oder Verpachtung eines Unternehmens, den Antritt der Erbfolge, Rechtsformänderungen (bisheriger Rechtsträger bleibt bestehen) sowie Gesellschafteraustritte.
Sonstige Anmeldung
Die sonstige Anmeldung umfasst den Kauf oder Pacht eines Unternehmens, den Eintritt der Erbfolge, Rechtsformänderungen (bisheriger Rechtsträger bleibt bestehen) sowie Gesellschaftereintritte.
Sonstige Neugründung
Zu den sonstigen Neugründungen gehören Kleinunternehmen und Nebenerwerbsbetriebe. Beim Kleinunternehmen gründet ein Nicht-Kaufmann/-frau eine Hauptniederlassung. Das Kleinunternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen, besitzt keine Handwerkskarte und beschäftigt keine Arbeitnehmer.
Sonstige Stilllegung
Zu den sonstigen Stilllegungen gehören Kleinunternehmen und Nebenerwerbsbetriebe. Beim Kleinunternehmen gibt ein Nicht-Kaufmann/-frau eine Hauptniederlassung vollständig auf. Das Kleinunternehmen war nicht im Handelsregister eingetragen und beschäftigte keine Arbeitnehmer.
Umwandlung
Die Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz umfasst die Verschmelzung mehrerer Unternehmen zu einem Unternehmen (der übertragende Rechtsträger erlischt), die Aufspaltung eines Unternehmens in mehrere Unternehmen (Umkehrung der Verschmelzung) sowie die Aufspaltung oder Ausgliederung von Unternehmensteilen mit dem Ziel der Neugründung (der abspaltende Rechtsträger bleibt bestehen). Nicht zu den Umwandlungen zählen Rechtsformwechsel, bei denen der neue und alte Rechtsträger identisch ist.
Unselbstständige Zweigstelle
Es handelt sich um feste örtliche Anlagen oder Einrichtungen, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dienen (z. B. ein Auslieferungslager), jedoch nicht die Bedingungen einer Zweigniederlassung erfüllen.
Zuzug
Ein bestehender Betrieb wird aufgrund von Zuzug aus einem anderem Gewerbeamtsbereich wieder eröffnet oder verlegt.
Zweigniederlassung
Dabei handelt es sich um einen Betrieb mit selbstständiger Organisation, selbstständigen Betriebsmitteln und gesonderter Buchführung, dessen Leiter Geschäfte selbstständig abzuschließen und durchzuführen befugt ist.