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Unternehmensregister

Eckdaten für Sachsen

Rechtliche Einheiten nach Wirtschaftsbereichen 2024
Merkmal Anzahl Abhängig Beschäftigte
(Jahresdurchschnittsangabe)
Umsatz in Mio. EUR
Rechtliche Einheiten insgesamt 155.124 1.450.392 244.843
  Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe (B - E) 13.681 312.764 112.247
  Baugewerbe (F) 23.013 104.204 18.160
  Handel, Verkehr und Gastgewerbe (G - I) 37.688 319.410 61.673
  Weitere Dienstleistungen (J - N, P - S) 80.742 714.014 52.761
Niederlassungen nach Wirtschaftsbereichen 2024
Merkmal Anzahl Abhängig Beschäftigte
(Jahresdurchschnittsangabe)
Niederlassungen insgesamt  172.752 1.780.967
  Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe (B -E) 14.894  364.111
  Baugewerbe (F) 23.481 113.263
  Handel, Verkehr und Gastgewerbe (G - I) 44.624 439.925
  Weitere Dienstleistungen (J - N, P - S) 89.753 863.667

 Letzte Aktualisierung: 16.12.2025

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Jahresergebnisse

Auswertungen aus dem sächsischen Unternehmensregister (D II 1)

Aktueller Berichtsstand: 30. September 2025
Nächster Berichtsstand: 30. September 2026, voraussichtlich verfügbar: Dezember 2026

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistikerläuterungen

Unternehmensregister

Das statistische Unternehmensregister ist eine regelmäßig aktualisierte Datenbank mit Informationen zu Niederlassungen, Rechtlichen Einheiten, Unternehmen und Unternehmensgruppen aus allen Wirtschaftsbereichen und deren Beziehungen zueinander.

Quellen zur Pflege des Unternehmensregisters sind zum einen Dateien aus Verwaltungs- und Statistikbereichen, wie z.B. Umsatzsteuervoranmeldungsdaten der Finanzbehörden oder Daten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, und zum anderen Aktualisierungsinformationen aus statistischen Erhebungen, die das Unternehmensregister als Auswahlgrundlage nutzen, sowie Daten eines kommerziellen Datenbankanbieters. Zudem werden Angaben aus allgemein zugänglichen Quellen verwendet.

Das Unternehmensregister wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder geführt und aktualisiert. Das Unternehmensregister dient als wichtiges Instrument zur rationellen Unterstützung statistischer Erhebungen und ermöglicht eigenständige Auswertungen. Es trägt dadurch zur Entlastung der Wirtschaft von Erhebungen bei.

Zeitliche Vergleichbarkeit

Seit dem Berichtsjahr 2004 werden Daten aus dem Unternehmensregister veröffentlicht.

Durch die Umstellung der Klassifikation der Wirtschaftszweige auf die Ausgabe WZ 2008 im Berichtsjahr 2006 ist eine Vergleichbarkeit der Daten mit Vorjahren nicht mehr ohne weiteres möglich: Bis einschließlich Berichtsjahr 2006 werden die Einheiten des Unternehmensregisters nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) verschlüsselt. Ab Berichtsjahr 2006 werden die Einheiten nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) verschlüsselt. Für das Berichtsjahr 2006 liegt eine Aufbereitung beider Ausgaben der Klassifikation der Wirtschaftszweige vor.

Die Bundesagentur für Arbeit hat im Jahr 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik durchgeführt. Mit dieser Revision sind unter anderem die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten neu abgegrenzt worden. Das Unternehmensregister weist ab dem Berichtsjahr 2014 die Beschäftigten nach den revidierten Konzepten aus. Die Zahlen für die davorliegenden Berichtsjahre basieren hingegen auf den Abgrenzungen, die vor der Revision zur Anwendung kamen. Dies ist bei einem Vergleich der Beschäftigtenangaben des Unternehmensregisters mit anderen Statistiken, die ebenfalls die Daten der Bundesagentur für Arbeit nutzen, zu beachten.

Ab Berichtsjahr 2015 werden erstmals Einheiten der Privatvermietung (im Sinne privater Vermögensverwaltung) im WZ-Abschnitt »L« (Gebäude- und Wohnungswesen) nicht mehr nachgewiesen.

Beginnend mit dem Berichtsjahr 2018 wurden bei den Auswertungen aus dem Unternehmensregister geringfügige Anpassungen vorgenommen: »Unternehmen« wurden als »Rechtliche Einheiten« bezeichnet, »Betriebe«​​​​​​​ wurden in »Niederlassungen« umbenannt. Hintergrund ist die Umsetzung der EUUnternehmensdefinition. Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als »kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt«. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen. Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition müssen diese Einheiten und Begriffe seit dem Berichtsjahr 2018 klar voneinander unterschieden werden. Aus dem Unternehmensregister werden Tabellen zu »Rechtlichen Einheiten«, »​​​​​​​Niederlassungen«​​​​​​​ und beginnend mit Berichtsjahr 2018 - in geringerer Gliederungstiefe - auch Tabellen zu »Unternehmen« veröffentlicht.

Bis einschließlich Berichtsjahr 2018 wurde ausschließlich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten veröffentlicht. Für die Berichtsjahre 2019 bis 2023 wurde die Anzahl der abhängig Beschäftigten untergliedert nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und geringfügig entlohnt Beschäftigten veröffentlicht. Seit dem Berichtsjahr 2024 wird die Anzahl der abhängig Beschäftigten untergliedert nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und geringfügig Beschäftigten gemäß dem Jobkonzept veröffentlicht.

Die Anzahl der Beschäftigten wird seit dem Berichtsjahr 2019 nicht mehr als Stichtagswert für den Monat Dezember (Zahl der Beschäftigten am 31.12. eines Berichtsjahres) abgebildet, sondern als Durchschnittswert: Es wird der Mittelwert der zwölf Monatsstichtagswerte eines Jahres gebildet und veröffentlicht (Summe der Stichtagswerte 31.01. bis 31.12. eines Berichtsjahres, dividiert durch zwölf). Auch die Beschäftigtengrößenklassen werden seit dem Berichtsjahr 2019 nach dem Durchschnittswert der abhängig Beschäftigten abgegrenzt.

Es zeigt einen Zeitverlauf für die Methodischen Änderungen im Unternehmensregister
© Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Die Infografik dienst der Erläuterung zum Einbezug von Einheiten in Bundeslandsauswertung bei Rechtlichen Einheiten mit mehreren Niederlassungen

Wirtschaftssystematische Zuordnung

Die branchenbezogene Einordnung von Unternehmen, Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen des Unternehmensregisters basiert auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen

Niederlassung

Eine Niederlassung ist eine örtlich abgegrenzte Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Sie ist rechtlich unselbstständig. In den Statistiken des Produzierenden Gewerbes wird der Begriff »Betrieb« anstelle von »Niederlassung« verwendet.

Rechtliche Einheit

Die Infografik dienst der Erläuterung zum Einbezug von Einheiten in Bundeslandsauswertung bei Rechtlichen Einheiten mit mehreren Niederlassungen

Eine Rechtliche Einheit im statistischen Unternehmensregister ist eine natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung. Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und das Halten von Beteiligungen an anderen Rechtlichen Einheiten. Betrachtet werden also beispielsweise eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder Einzelunternehmer.

Unternehmen

Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination Rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Ein Unternehmen kann einer einzigen Rechtlichen Einheit entsprechen oder aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen.

Unternehmensgruppe

Eine Unternehmensgruppe ist ein Zusammenschluss von Rechtlichen Einheiten, die über Kontrollbeziehungen verbunden sind. Das Gruppenoberhaupt der Unternehmensgruppe fungiert als das höchste Kontrollorgan in der Gruppe und wird von keiner anderen Einheit kontrolliert. Das Gruppenoberhaupt einer Unternehmensgruppe kann auch eine natürliche Person sein; in diesem Fall müssen mindestens zwei weitere juristische Personen von dieser natürlichen Person kontrolliert werden. Unternehmensgruppen können global in mehreren Staaten angesiedelt sein; das deutsche statistische Unternehmensregister enthält davon die deutschen Teile.

Umsatz

Die Hauptquelle für den Umsatz im statistischen Unternehmensregister sind die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen aus den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß VwDVG von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden (steuerbare und nicht steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen). Umsätze für Organkreismitglieder werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt.  In bestimmten Fällen erfolgt das auch außerhalb von Organkreisen, bspw. bei Banken, Versicherungen und Krankenhäusern. Die so im statistischen Unternehmensregister enthaltenen Umsätze stellen einen guten Näherungswert zur Umsatzdefinition gemäß den europäischen Rechtsgrundlagen dar (Durchführungsverordnung 2020/1197, ANHANG IV: Definitionen der Konzepte und der Variablen).

Abhängig Beschäftigte

Die abhängig Beschäftigten umfassen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die geringfügig Beschäftigten. Abhängig Beschäftigte mit mehr als einem Beschäftigungsverhältnis werden mit jedem Beschäftigungsverhältnis nachgewiesen. Die Anzahl der Beschäftigten wird als Jahresdurchschnittswert dargestellt. Abweichungen in den Summen ergeben sich durch Runden der Zahlen.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden.

Geringfügig Beschäftigte

Die geringfügig Beschäftigten umfassen die geringfügig entlohnt Beschäftigten sowie die kurzfristig Beschäftigten. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Auch geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) sind bei Auswertungen aus dem Unternehmensregister beginnend mit dem Berichtsjahr 2024 enthalten. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.

Details siehe  Gesamtglossar

Die Beschäftigtenzahlen des Unternehmensregisters folgen beginnend mit dem Berichtsjahr 2024 dem sogenannten Jobkonzept. Dies bedeutet, dass Beschäftigte mit mehr als einem Beschäftigungsverhältnis mit jedem Beschäftigungsverhältnis nachgewiesen werden. Das bis einschließlich Berichtsjahr 2023 geltende Personenkonzept berücksichtigte jede abhängig beschäftigte Person nur einmal (in ihrer Haupttätigkeit).

 

Wirtschaftssystematische Zuordnung

Die branchenbezogene Einordnung von Niederlassungen, Rechtlichen Einheiten und Unternehmen des statistischen Unternehmensregisters basiert auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

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