Unternehmensregister
Eckdaten für Sachsen
| Merkmal | Anzahl | Abhängig Beschäftigte (Jahresdurchschnittsangabe) |
Umsatz in Mio. EUR |
|---|---|---|---|
| Rechtliche Einheiten insgesamt | 155.124 | 1.450.392 | 244.843 |
| Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe (B - E) | 13.681 | 312.764 | 112.247 |
| Baugewerbe (F) | 23.013 | 104.204 | 18.160 |
| Handel, Verkehr und Gastgewerbe (G - I) | 37.688 | 319.410 | 61.673 |
| Weitere Dienstleistungen (J - N, P - S) | 80.742 | 714.014 | 52.761 |
| Merkmal | Anzahl | Abhängig Beschäftigte (Jahresdurchschnittsangabe) |
|---|---|---|
| Niederlassungen insgesamt | 172.752 | 1.780.967 |
| Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe (B -E) | 14.894 | 364.111 |
| Baugewerbe (F) | 23.481 | 113.263 |
| Handel, Verkehr und Gastgewerbe (G - I) | 44.624 | 439.925 |
| Weitere Dienstleistungen (J - N, P - S) | 89.753 | 863.667 |
Letzte Aktualisierung: 16.12.2025
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.
Jahresergebnisse
- Rechtliche Einheiten nach Beschäftigtengrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten (*.xlsx, 0,19 MB) Letzte Aktualisierung: 16.12.2025
- Rechtliche Einheiten nach zusammengefassten Rechtsformen und Wirtschaftsabschnitten (*.xlsx, 0,19 MB) Letzte Aktualisierung: 16.12.2025
- Niederlassungen nach Beschäftigtengrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten (*.xlsx, 0,19 MB) Letzte Aktualisierung: 16.12.2025
Auswertungen aus dem sächsischen Unternehmensregister (D II 1)
Aktueller Berichtsstand: 30. September 2025
Nächster Berichtsstand: 30. September 2026, voraussichtlich verfügbar: Dezember 2026
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
Statistikerläuterungen
Unternehmensregister
Das statistische Unternehmensregister ist eine regelmäßig aktualisierte Datenbank mit Informationen zu Niederlassungen, Rechtlichen Einheiten, Unternehmen und Unternehmensgruppen aus allen Wirtschaftsbereichen und deren Beziehungen zueinander.
Quellen zur Pflege des Unternehmensregisters sind zum einen Dateien aus Verwaltungs- und Statistikbereichen, wie z.B. Umsatzsteuervoranmeldungsdaten der Finanzbehörden oder Daten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, und zum anderen Aktualisierungsinformationen aus statistischen Erhebungen, die das Unternehmensregister als Auswahlgrundlage nutzen, sowie Daten eines kommerziellen Datenbankanbieters. Zudem werden Angaben aus allgemein zugänglichen Quellen verwendet.
Das Unternehmensregister wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder geführt und aktualisiert. Das Unternehmensregister dient als wichtiges Instrument zur rationellen Unterstützung statistischer Erhebungen und ermöglicht eigenständige Auswertungen. Es trägt dadurch zur Entlastung der Wirtschaft von Erhebungen bei.
Zeitliche Vergleichbarkeit
Seit dem Berichtsjahr 2004 werden Daten aus dem Unternehmensregister veröffentlicht.
Durch die Umstellung der Klassifikation der Wirtschaftszweige auf die Ausgabe WZ 2008 im Berichtsjahr 2006 ist eine Vergleichbarkeit der Daten mit Vorjahren nicht mehr ohne weiteres möglich: Bis einschließlich Berichtsjahr 2006 werden die Einheiten des Unternehmensregisters nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) verschlüsselt. Ab Berichtsjahr 2006 werden die Einheiten nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) verschlüsselt. Für das Berichtsjahr 2006 liegt eine Aufbereitung beider Ausgaben der Klassifikation der Wirtschaftszweige vor.
Die Bundesagentur für Arbeit hat im Jahr 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik durchgeführt. Mit dieser Revision sind unter anderem die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten neu abgegrenzt worden. Das Unternehmensregister weist ab dem Berichtsjahr 2014 die Beschäftigten nach den revidierten Konzepten aus. Die Zahlen für die davorliegenden Berichtsjahre basieren hingegen auf den Abgrenzungen, die vor der Revision zur Anwendung kamen. Dies ist bei einem Vergleich der Beschäftigtenangaben des Unternehmensregisters mit anderen Statistiken, die ebenfalls die Daten der Bundesagentur für Arbeit nutzen, zu beachten.
Ab Berichtsjahr 2015 werden erstmals Einheiten der Privatvermietung (im Sinne privater Vermögensverwaltung) im WZ-Abschnitt »L« (Gebäude- und Wohnungswesen) nicht mehr nachgewiesen.
Beginnend mit dem Berichtsjahr 2018 wurden bei den Auswertungen aus dem Unternehmensregister geringfügige Anpassungen vorgenommen: »Unternehmen« wurden als »Rechtliche Einheiten« bezeichnet, »Betriebe« wurden in »Niederlassungen« umbenannt. Hintergrund ist die Umsetzung der EUUnternehmensdefinition. Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als »kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt«. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen. Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition müssen diese Einheiten und Begriffe seit dem Berichtsjahr 2018 klar voneinander unterschieden werden. Aus dem Unternehmensregister werden Tabellen zu »Rechtlichen Einheiten«, »Niederlassungen« und beginnend mit Berichtsjahr 2018 - in geringerer Gliederungstiefe - auch Tabellen zu »Unternehmen« veröffentlicht.
Bis einschließlich Berichtsjahr 2018 wurde ausschließlich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten veröffentlicht. Für die Berichtsjahre 2019 bis 2023 wurde die Anzahl der abhängig Beschäftigten untergliedert nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und geringfügig entlohnt Beschäftigten veröffentlicht. Seit dem Berichtsjahr 2024 wird die Anzahl der abhängig Beschäftigten untergliedert nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und geringfügig Beschäftigten gemäß dem Jobkonzept veröffentlicht.
Die Anzahl der Beschäftigten wird seit dem Berichtsjahr 2019 nicht mehr als Stichtagswert für den Monat Dezember (Zahl der Beschäftigten am 31.12. eines Berichtsjahres) abgebildet, sondern als Durchschnittswert: Es wird der Mittelwert der zwölf Monatsstichtagswerte eines Jahres gebildet und veröffentlicht (Summe der Stichtagswerte 31.01. bis 31.12. eines Berichtsjahres, dividiert durch zwölf). Auch die Beschäftigtengrößenklassen werden seit dem Berichtsjahr 2019 nach dem Durchschnittswert der abhängig Beschäftigten abgegrenzt.
Wirtschaftssystematische Zuordnung
Die branchenbezogene Einordnung von Unternehmen, Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen des Unternehmensregisters basiert auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
- Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Unternehmensregister- System Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
- Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken. Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 der Kommission vom 30. Juli 2020 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten nach der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates. Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
- Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) vom 04. November 2010 (BGBl. I S. 1480), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2727). Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Statistikregistergesetz (StatRegG) vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1300), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2727). Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
• Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft (ABl. L 76 vom 30.03.1993, S. 1).
• Verordnung (EG) Nr. 192/2009 der Kommission vom 11. März 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke im Hinblick auf den Austausch vertraulicher Daten zwischen der Kommission (Eurostat) und den Mitgliedstaaten (ABl. L 67 vom 12.3.2009, S. 14).
• Verordnung (EU) Nr. 1097/2010 der Kommission vom 26. November 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr.177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke im Hinblick auf den Austausch vertraulicher Daten zwischen der Kommission (Eurostat) und den Zentralbanken. (ABl. L 312 vom 27.11.2010, S. 1).
Niederlassung
Eine Niederlassung ist eine örtlich abgegrenzte Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Sie ist rechtlich unselbstständig. In den Statistiken des Produzierenden Gewerbes wird der Begriff »Betrieb« anstelle von »Niederlassung« verwendet.
Rechtliche Einheit
Eine Rechtliche Einheit im statistischen Unternehmensregister ist eine natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung. Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und das Halten von Beteiligungen an anderen Rechtlichen Einheiten. Betrachtet werden also beispielsweise eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder Einzelunternehmer.
Unternehmen
Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination Rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Ein Unternehmen kann einer einzigen Rechtlichen Einheit entsprechen oder aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen.
Unternehmensgruppe
Eine Unternehmensgruppe ist ein Zusammenschluss von Rechtlichen Einheiten, die über Kontrollbeziehungen verbunden sind. Das Gruppenoberhaupt der Unternehmensgruppe fungiert als das höchste Kontrollorgan in der Gruppe und wird von keiner anderen Einheit kontrolliert. Das Gruppenoberhaupt einer Unternehmensgruppe kann auch eine natürliche Person sein; in diesem Fall müssen mindestens zwei weitere juristische Personen von dieser natürlichen Person kontrolliert werden. Unternehmensgruppen können global in mehreren Staaten angesiedelt sein; das deutsche statistische Unternehmensregister enthält davon die deutschen Teile.
Umsatz
Die Hauptquelle für den Umsatz im statistischen Unternehmensregister sind die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen aus den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß VwDVG von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden (steuerbare und nicht steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen). Umsätze für Organkreismitglieder werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt. In bestimmten Fällen erfolgt das auch außerhalb von Organkreisen, bspw. bei Banken, Versicherungen und Krankenhäusern. Die so im statistischen Unternehmensregister enthaltenen Umsätze stellen einen guten Näherungswert zur Umsatzdefinition gemäß den europäischen Rechtsgrundlagen dar (Durchführungsverordnung 2020/1197, ANHANG IV: Definitionen der Konzepte und der Variablen).
Abhängig Beschäftigte
Die abhängig Beschäftigten umfassen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die geringfügig Beschäftigten. Abhängig Beschäftigte mit mehr als einem Beschäftigungsverhältnis werden mit jedem Beschäftigungsverhältnis nachgewiesen. Die Anzahl der Beschäftigten wird als Jahresdurchschnittswert dargestellt. Abweichungen in den Summen ergeben sich durch Runden der Zahlen.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden.
Geringfügig Beschäftigte
Die geringfügig Beschäftigten umfassen die geringfügig entlohnt Beschäftigten sowie die kurzfristig Beschäftigten. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Auch geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) sind bei Auswertungen aus dem Unternehmensregister beginnend mit dem Berichtsjahr 2024 enthalten. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.
Details siehe Gesamtglossar
Die Beschäftigtenzahlen des Unternehmensregisters folgen beginnend mit dem Berichtsjahr 2024 dem sogenannten Jobkonzept. Dies bedeutet, dass Beschäftigte mit mehr als einem Beschäftigungsverhältnis mit jedem Beschäftigungsverhältnis nachgewiesen werden. Das bis einschließlich Berichtsjahr 2023 geltende Personenkonzept berücksichtigte jede abhängig beschäftigte Person nur einmal (in ihrer Haupttätigkeit).
Wirtschaftssystematische Zuordnung
Die branchenbezogene Einordnung von Niederlassungen, Rechtlichen Einheiten und Unternehmen des statistischen Unternehmensregisters basiert auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Qualität
Das könnte Sie auch interessieren
- Weitere Tabellen, Datenbanken, Karten u.a. Weiterleitung zum gemeinsamen Angebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
- Weitere Informationen zu Unternehmen in Deutschland Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes