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Unternehmen nach EU-Definition - Bereichsübergreifende Unternehmensstatistik

Neues Datenangebot ab Berichtsjahr 2018

Statistikergebnisse nach dem EU-Unternehmensbegriff werden für Unternehmen ausgewiesen, die sich in einfache und komplexe Unternehmen unterscheiden. Komplexe Unternehmen sind ein Kombination mehrerer Rechtlicher Einheiten.
Statistikergebnisse nach dem EU-Unternehmensbegriff werden für Unternehmen ausgewiesen. Unternehmen sind entweder einfache oder komplexe Unternehmen. Ein einfaches Unternehmen umfasst eine rechtliche Einheit, die den bisherigen Darstellungseinheiten entspricht (= Unternehmen bis Berichtsjahr 2017). Komplexe Unternehmen umfassen eine Kombinationen von Rechtlichen Einheiten. 

In der amtlichen Statistik der Bundesrepublik Deutschland wurde bis einschließlich Berichtsjahr 2017 als »Unternehmen« die kleinste rechtlich selbständige Einheit verstanden, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen eigene Bücher führt und gesondert Jahresabschlüsse aufstellen muss. 

Ab dem Berichtsjahr 2018 wird die EU-Einheitenverordnung bei der Abgrenzung des »Unternehmens« angewendet. Demnach wird jetzt als »Unternehmen (EU)« die kleinste Kombination rechtlicher Einheiten erfasst, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt.

Daten für Sachsen werden zu gegebener Zeit bereitgestellt.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Weiterführende Informationen

 

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