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Unternehmen nach EU-Definition - Bereichsübergreifende Unternehmensstatistik

Neues Datenangebot ab Berichtsjahr 2018

Statistikergebnisse nach dem EU-Unternehmensbegriff werden für Unternehmen ausgewiesen, die sich in einfache und komplexe Unternehmen unterscheiden. Komplexe Unternehmen sind ein Kombination mehrerer Rechtlicher Einheiten.
Statistikergebnisse nach dem EU-Unternehmensbegriff werden für Unternehmen ausgewiesen. Unternehmen sind entweder einfache oder komplexe Unternehmen. Ein einfaches Unternehmen umfasst eine rechtliche Einheit, die den bisherigen Darstellungseinheiten entspricht (= Unternehmen bis Berichtsjahr 2017). Komplexe Unternehmen umfassen eine Kombinationen von Rechtlichen Einheiten. 

In der amtlichen Statistik der Bundesrepublik Deutschland wurde bis einschließlich Berichtsjahr 2017 als »Unternehmen« die kleinste rechtlich selbständige Einheit verstanden, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen eigene Bücher führt und gesondert Jahresabschlüsse aufstellen muss. 

Ab dem Berichtsjahr 2018 wird die EU-Einheitenverordnung bei der Abgrenzung des »Unternehmens« angewendet. Demnach wird jetzt als »Unternehmen (EU)« die kleinste Kombination rechtlicher Einheiten erfasst, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt.

Daten für Sachsen werden zu gegebener Zeit bereitgestellt.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Der EU-Unternehmensbegriff

Zur Beobachtung und Analyse der Wirtschaft über nationale Ländergrenzen hinweg sind zuverlässige und vergleichbare Statistikdaten unerlässlich. Wichtig ist dies insbesondere für die Beurteilung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Um international vergleichbare Daten zu erhalten, müssen gemeinsame Definitionen angewendet werden.

Die EU-Einheitenverordnung gibt hierzu eine Unternehmensdefinition EU-weit vor, die von der bisher verwendeten Definition des Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland abweicht.

Umsetzung des EU-Unternehmensbegriff in den Strukturstatistiken ab Berichtsjahr 2018

Ergebnisse für »Unternehmen (EU)« werden erstmals ab dem Berichtsjahr 2018 entsprechend der EU-Unternehmensdefinition bereichsübergreifend aufbereitet.

Betroffen sind die Ergebnisse der Unternehmensstrukturstatistiken. Hierzu gehören:

  • Kostenstrukturerhebung im Verarbeitenden Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden,
  • Investitionserhebung im Verarbeitenden Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden,
  • Strukturerhebung für kleine Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden,
  • Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe,
  • Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe,
  • Kostenstrukturerhebung in der Energie- und Wasserversorgung,
  • Investitionserhebung in der Energie- und Wasserversorgung,
  • Kostenstrukturerhebung im Baugewerbe,
  • Jahreserhebung einschließlich Investitionserhebung im Bauhauptgewerbe,
  • Jahreserhebung einschließlich Investitionserhebung im Ausbaugewerbe,
  • Strukturerhebung für kleine Unternehmen im Baugewerbe,
  • Jahreserhebung im Handel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern,
  • Jahreserhebung im Gastgewerbe,
  • Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich. 

Parallel dazu werden auch Ergebnisse nach Wirtschaftsbereichen für die bis zum Berichtsjahr 2017 ausschließlich verwendete Darstellungseinheit veröffentlicht, die in der Vergangenheit als »Unternehmen« bezeichnet wurde, bei der es sich im Sinne der EU-Einheitenverordnung um »Rechtliche Einheiten« handelt.

Damit kommt es zu textlichen Anpassungen in den Veröffentlichungen: Angaben zu »Unternehmen« (bis Berichtsjahr 2017) werden künftig als Angaben zu »Rechtlichen Einheiten« (ab Berichtsjahr 2018) bezeichnet.

Das Umsetzungskonzept sieht weiterhin die Rechtliche Einheit als Auswahl-, Befra­gungs- und Beobachtungseinheit vor. In einer späteren Aufbereitungsphase werden zusätzliche Ergebnisse für das »Statistische Unternehmen« gemäß EU-Unternehmensbegriff abgeleitet.

Bereichsübergreifende Unternehmensstatistik

Die bereichsübergreifende Unternehmensstatistik stellt Informationen über die Struktur und Tätigkeit der »Unternehmen (EU)« in Deutschland für die gesamte Volkswirtschaft dar. Das Erbringen von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen wird nicht erfasst.

Aussagen über die Bedeutung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von »Unternehmen (EU)« werden hier zu den folgenden wesentlichen Merkmalen dargestellt:

  • Anzahl der Unternehmen (EU),
  • Umsatz,
  • Tätige Personen,
  • Investitionen,
  • Bruttowertschöpfung,
  • Personalaufwendungen sowie
  • Waren- und Dienstleistungseinkäufe.

Unterschiede in den Ergebnissen beim Nachweis von »Unternehmen (EU)« und »Rechtlichen Einheiten«

Infolge des Umstiegs bei der Darstellungseinheit auf das Unternehmen gemäß EU-Definition kommt es bei der Ergebnisdarstellung zu Verschiebungen zwischen den Wirtschaftsbereichen und bei der regionalen Zuordnung.

Bei der Zusammenfassung von Rechtlichen Einheiten – auch aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen – zu einem »Unternehmen (EU)« wird im Rahmen eines manuellen Profilings bzw. eines automatisierten Verfahrens für dieses Unternehmen ein wirtschaftlicher Schwerpunkt gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) ermittelt. In der Folge gilt die WZ-Zuordnung des Gruppenoberhauptes für alle bei den Rechtlichen Einheiten des komplexen Unternehmens erhobenen Merkmale. Im Ergebnis kommt es daher zu Verschiebungen hinsichtlich der bisher veröffentlichten Strukturen beim Übergang von der »Rechtlichen Einheit« zum »Unternehmen (EU)«.

Allerdings gibt es darüber hinaus noch andere Effekte bei der Ermittlung von Ergebnissen für Unternehmen: So fallen z. B. Stichprobeneinheiten, die nicht zu dem Wirtschaftsbereich gehören, für den die Erhebung durchgeführt wird (WZ-Wechsler), aus der entsprechenden bereichsspezifischen Erhebung heraus (Beispiel: Eine als Handelsunternehmen gezogene Einheit, die in Wahrheit zum Dienstleistungssektor gehört, muss aus der Handelsstichprobe entlassen werden.). Diese Einheiten gehen damit bei den bereichsspezifischen Strukturerhebungen »verloren«, jedoch nicht bei dem bereichsübergreifenden Verfahren zur Ermittlung von Ergebnissen für Unternehmen (EU) gemäß der EU-Definition.

Zum anderen resultieren die Verschiebungen auch aus notwendigen Methodenanpassungen, die die Erstellung der Ergebnisse überhaupt erst ermöglichen. Gesamtwirtschaftlich spielt vor allem der Konsolidierungseffekt eine Rolle. Bei allen nicht-additiven Merkmalen reduziert sich das Ergebnis für die Darstellungseinheit, da hier die internen Transaktionen zwischen den Rechtlichen Einheiten Komplexer Unternehmen herausgerechnet werden. Aufgrund von Imputations- und Hochrechnungseffekten erhöht sich allerdings die Anzahl der Unternehmen im Vergleich zur Anzahl der Rechtlichen Einheiten.

Konsolidierung

In den Strukturstatistiken im Produzierenden Gewerbe, Handel und im Dienstleistungsbereich werden bei Rechtlichen Einheiten (Befragungseinheiten) Daten über Rechtliche Einheiten Beobachtungseinheiten) erhoben. Diese Informationen liegen grundsätzlich im Rechnungswesen vor (Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse). Um statistische Ergebnisse für die Darstellungseinheit Unternehmen zu gewinnen, müssen Daten für die Unternehmen, die aus mehr als einer Rechtlichen Einheit bestehen (Komplexe Unternehmen), in einem separaten Aufbereitungsschritt ermittelt werden. Dabei sind unternehmensinterne Leistungsaustausche (also zwischen den Rechtlichen Einheiten eines Komplexen Unternehmens) gegeneinander aufzurechnen.

Die Konsolidierung ist notwendig, weil Komplexe Unternehmen als Zusammenschluss von Rechtlichen Einheiten in Bezug auf die Darstellung von Aufwand und Ertrag, Beschäftigung sowie Vermögenswerten als eine gemeinsame wirtschaftlich autonom handelnde Einheit und damit als jeweils ein Unternehmen angesehen werden. Für einfache Unternehmen (Unternehmen, die einer Rechtlichen Einheit entsprechen) ist dieser Aufbereitungsschritt nicht notwendig.

Vorteile der Umsetzung des EU-Unternehmensbegriffs

Die Darstellung von Ergebnissen für Unternehmen in der Definition nach EU-Recht bringt Vorteile für die Analyse der Wirtschaft. So führt beispielweise bei einer Betrachtung auf Ebene der Rechtlichen Einheit die Ausgliederung der Beschäftigten aus einer Rechtlichen Einheit im Produzierenden Gewerbe in eine andere, eigenständige Rechtliche Einheit dazu, dass die Statistik für die ursprüngliche Rechtliche Einheit eine Produktion ohne Beschäftigte nachweist. Ergebnisse für Unternehmen nach EU-Definition sind besser geeignet, ökonomische Größen wie z. B. Arbeitseinsatz (Produktivität) oder Vorleistungsquoten realistisch darzustellen sowie die Wirtschaft bzw. den Strukturwandel abzubilden. Auch Analysen zur Unternehmenskonzentration werden auf eine bessere Grundlage gestellt.

Wirtschaftszweigklassifikation (WZ)

Wirtschaftszweigklassifikation ist die verbindliche Systematik zur Ordnung der Betriebe und Unternehmen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Unternehmen (EU), Statistisches Unternehmen

Ein Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination Rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Ein Unternehmen kann einer einzigen Rechtlichen Einheit entsprechen (»einfaches Unternehmen«) oder aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen (»komplexes Unternehmen«).

Rechtliche Einheit

Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen.

Niederlassung nach EU-Unternehmensdefinition

Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile.

Einfaches Unternehmen

Ein Unternehmen, das aus einer einzigen Rechtlichen Einheit besteht. In diesem Fall dient die Rechtliche Einheit (d. h. das einfache Unternehmen) als Auswahl-, Beobachtungs- und Befragungseinheit.

Komplexes Unternehmen

Ein Komplexes Unternehmen besteht aus zwei oder mehr Rechtlichen Einheiten, die auch in unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen tätig sein können. Das Komplexe Unternehmen wird mit Hilfe von Profilingmethoden ermittelt. Profiling beantwortet die Frage: »Welche Rechtlichen Einheiten werden zu einem Komplexen Unternehmen zusammengefasst?« Nicht alle Rechtlichen Einheiten in einem Komplexen Unternehmen werden befragt. Die fehlenden Merkmalsangaben werden in den Arbeitsschritten Imputation und Konsolidierung ermittelt.

Imputation

Mit dem Begriff Imputation werden in der Statistik Verfahren bezeichnet, mit denen in der Regel fehlende Daten (sog. Antwortausfälle) in Erhebungen vervollständigt werden. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für Komplexe Unternehmen werden Angaben zu Rechtlichen Einheiten, die nicht in der Stichprobe enthaltenen sind, imputiert. Hierfür können Informationen aus dem Statistischen Unternehmensregister, aus den Erhebungen der Strukturstatistik des aktuellen und des vorherigen Berichtsjahres sowie aus weiteren Datenquellen genutzt werden. Die Imputation wird mittels statistischer Methoden (z. B. nearest neighbour matching) durchgeführt.

Konsolidierung

Die Konsolidierung umfasst die Aufrechnung unternehmensinterner Leistungsaustausche zwischen den Rechtlichen Einheiten eines Komplexen Unternehmens.

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