Unternehmen nach EU-Definition - Bereichsübergreifende Unternehmensstatistik
Neues Datenangebot ab Berichtsjahr 2018
In der amtlichen Statistik der Bundesrepublik Deutschland wurde bis einschließlich Berichtsjahr 2017 als »Unternehmen« die kleinste rechtlich selbständige Einheit verstanden, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen eigene Bücher führt und gesondert Jahresabschlüsse aufstellen muss.
Ab dem Berichtsjahr 2018 wird die EU-Einheitenverordnung bei der Abgrenzung des »Unternehmens« angewendet. Demnach wird jetzt als »Unternehmen (EU)« die kleinste Kombination rechtlicher Einheiten erfasst, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt.
Daten für Sachsen werden zu gegebener Zeit bereitgestellt.
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Unternehmen (EU), Tätige Personen, Umsatz und weitere betriebs- und volkswirtschaftliche Kennzahlen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Weiterführende Informationen
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