Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Wert in Prozent | Veränderung zu Berichtsjahr 2020 in Prozentpunkten |
---|---|---|
Unternehmen mit Internetzugang | 99 | 2 |
Unternehmen mit ortsfester Internetverbindung | 93 | 6 |
Tätige Personen im Unternehmen mit Internetzugang | 59 | 5 |
Tätige Personen im Unternehmen mit mobilem Internetzugang über ein tragbares Gerät | 27 | 5 |
Unternehmen mit Beschäftigung eigener IT-Fachkräfte, in % (ohne Unternehmen mit 1 bis 9 Beschäftigten) | 21 | 3 |
Unternehmen mit Angebot von IT-Fortbildungsmaßnahmen, in % (ohne Unternehmen mit 1 bis 9 Beschäftigten) | 27 | 2 |
Letzte Aktualisierung: 16.01.2023
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für die Bundesrepublick Deutschland. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.
Jahresergebnisse
- Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in sächsischen Unternehmen (*.xlsx, 14,15 KB) Letzte Aktualisierung: 16.01.2023
Statistikerläuterungen
Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen jährlich in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) eine Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Unternehmen durch, um Informationen über die Bedeutung und den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in der deutschen Wirtschaft und die Auswirkungen des Einsatzes dieser Technologien auf die Geschäftsabläufe zu gewinnen. Bis einschließlich 2021 wurde die Erhebung dezentral von den Statistischen Landesämtern durchgeführt, ab 2022 zentral durch das Statistische Bundesamt.
Die Erhebungsgesamtheit umfasst alle Rechtlichen Einheiten mit Sitz in Deutschland, deren hauptsächlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit in den Abschnitten C bis J, L bis M sowie die Gruppe 95.1 »Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten« der WZ 2008. Auch die Erhebungsergebnisse beziehen sich auf Rechtliche Einheiten. Ursache dafür ist, dass noch an einer EU-einheitlichen Vorgehensweise zur Konsolidierung der qualitativen Merkmale von Rechtlichen Einheiten zu Angaben für Unternehmen im Sinne der EU-Einheitenverordnung gearbeitet wird.
Den Schwerpunkt der Befragungen bilden Verbreitung, Art und Umfang der Nutzung von Computern und Internet in Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen darüber hinaus Fragen zu E-Commerce. Aufgrund der Vielzahl an IKT-Indikatoren ist ein Teil des Frageprogramms von Jahr zu Jahr variabel: Neben den jährlich festen Kernindikatoren werden bestimmte Merkmale nur zwei- oder mehrjährig erhoben. Aufgrund der Dynamik von IKT werden jedes Jahr neue Entwicklungen im Rahmen von Sondermodulen behandelt, z. B. IT-Sicherheit, Social Media oder Cloud Computing. Daher sind nicht alle Merkmale über alle Jahre verfügbar.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Unternehmen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 2 G vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S.1751) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik zur Informationsgesellschaft (Informationsgesellschaftsstatistikgesetz - InfoGesStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
Bis 2020
- • Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
- • Verordnung (EG) Nr. 1006/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
Für das Berichtsjahr 2020
- • Verordnung (EU) 2019/1910 der Kommission vom 7. November 2019 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft für das Bezugsjahr 2020 Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
Ab 2021
- Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
Für das Berichtsjahr 2021
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/1030 der Kommission vom 15. Juli 2020 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema »IKT-Nutzung und E-Commerce« für das Bezugsjahr 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
Für das Berichtsjahr 2022
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/1190 der Kommission vom 15. Juli 2021 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema ,,IKT-Nutzung und E-Commerce“ für das Bezugsjahr 2022 gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
Apps
Eine mobile App (auch mobile Applikation) ist eine für einen bestimmten Zweck (z.B. Unterhaltung, Einkauf) entwickelte Anwendungssoftware, die je nach Betriebssystem auf tragbare Geräte wie Tablet, Smartphone etc. heruntergeladen und auf dem Computer genutzt werden kann.
Business-to-Business
Business-to-Business bezeichnet Geschäftsbeziehungen und Transaktionen zwischen Unternehmen.
Business-to-Consumer
Business-to-Consumer bezeichnet Geschäftsbeziehungen und Transaktionen zwischen Unternehmen und Privatkunden.
Business-to-Government
Business-to-Government bezeichnet Geschäftsbeziehungen und Transaktionen zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung.
CRM
Customer Relationship Management (Kundenmanagement, CRM) bezeichnet eine bereichsübergreifende, IT-unterstützte Geschäftsstrategie, die individuell Kundenbedürfnisse adressiert und so auf eine Stärkung der Kundenbindung abzielt. Die CRM-Software ist eine Datenbankanwendung, die eine strukturierte und ggf. automatisierte Erfassung sämtlicher Kundenkontakte sowie eine Analyse der Daten (z. B. für Kundenbewertungen, Marktsegmentierung) ermöglicht.
E-Commerce
Ein Unternehmen betreibt E-Commerce, wenn es rechtsverbindliche Ein- oder Verkäufe über Websites, Apps oder automatisierten Datenaustausch (EDI) tätigt. Bezahlung und Auslieferung der Bestellungen müssen bei E-Commerce nicht im Bestellvorgang integriert sein. Ausgenommen sind Bestellungen über manuell erstellte E-Mails.
IT-Fachkräfte
IT-Fachkräfte sind Beschäftigte, für die IT die Haupttätigkeit darstellt. Sie sind verantwortlich für die Planung, Einrichtung, Wartung und Administration von Systemen und Netzwerken. Der Aufgabenbereich beinhaltet ebenso die Anwendungs-, Datenbank- und Softwareentwicklung wie auch Beschaffung, Installation und Anpassung von Hard- und Software.
Mobile Internetverbindung
Ein Unternehmen verfügt über eine mobile Internetverbindung, wenn es tätigen Personen für geschäftliche Zwecke tragbare Geräte (z. B. Laptop, Smartphone) zur Verfügung stellt, die eine Verbindung zum Internet über ein Mobilfunknetz herstellen (nicht über ein drahtloses lokales Netzwerk wie WLAN). Ihr Unternehmen übernimmt dabei die Nutzungsgebühren komplett oder teilweise.
Rechtliche Einheit
Eine Rechtliche Einheit im statistischen Unternehmensregister ist eine natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung. Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und das Halten von Beteiligungen an anderen Rechtlichen Einheiten. Betrachtet werden also beispielsweise eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder Einzelunternehmer.
Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen
Als Schwierigkeiten werden ausschließlich Probleme, die sich auf Unzulänglichkeiten des Arbeitsmarktes ergeben, erfasst. Darunter fallen beispielsweise keine oder zu wenige Bewerber, Bewerber sind mangelhaft qualifiziert, sie besitzen zu wenig Berufserfahrung oder deren Gehaltforderungen sind zu hoch.
Social Media
Zu dem Oberbegriff Social Media (auch: Soziale Medien) werden alle digitale Medien (Plattformen) und Technologien gezählt, die es Nutzern ermöglichen, sich untereinander auszutauschen. Einige Plattformen bieten zusätzlich die Möglichkeit, Inhalte einzeln oder in Gemeinschaft zu gestalten.
Tätige Personen
Als tätige Personen gelten tätige Inhaberinnen und Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige und abhängig Beschäftigte.
Abhängig Beschäftigte sind die voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die im Berichtszeitraum in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zum Unternehmen oder zur Einrichtung standen und auf der Grundlage eines Arbeits- bzw. vergleichbaren Dienstvertrages mit der Erhebungseinheit ein Entgelt in Form von Lohn, Gehalt, Gratifikation, Provision oder Sachbezügen erhalten haben. Hierzu zählen auch kurzzeitig abwesende Personen (z. B. bei Krankheit, bezahltem Urlaub oder Sonderurlaub, Mutterschutz und Elternzeit mit einer Dauer von insgesamt weniger als einem Jahr).
Nicht einzubeziehen sind ein Jahr und länger abwesende Personen, freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ehrenamtlich tätige Personen sowie Arbeitskräfte, die von einem anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassen wurden (Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer) oder im Auftrag anderer Unternehmen tätig waren.
Die Anzahl der tätigen Personen muss mindestens 1 betragen.
Unternehmen
Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination Rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Ein Unternehmen kann einer einzigen Rechtlichen Einheit entsprechen oder aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen.
Website
Ort im Internet, der durch eine spezielle Adresse definiert ist. Die einer Sammlung von mehreren Seiten vorangestellte Eröffnungsseite wird als Homepage bezeichnet. Eine eigene Website ist dadurch gekennzeichnet, dass das Unternehmen selbst eine Gestaltungsmöglichkeit für das Internetangebot hat. Hierbei ist es unerheblich, ob diese Website über eine unternehmenseigene oder fremde IT-Infrastruktur bereitgestellt wird.
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Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.
Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.
- Unternehmen - Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien - unter 10 Beschäftigte (kleine Unternehmen) (*.pdf, 0,79 MB)
- Unternehmen - Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien - 10 und mehr Beschäftigte (*.pdf, 1,33 MB)