Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)«
Daten und Fakten zum Thema »Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
Die Statistik zu dieser 2003 eingeführten Leistung wurde bis 2014 als Bestandserhebung zum Stichtag 31. Dezember dezentral in den Statistischen Landesämtern durchgeführt. Ab Berichtsjahr 2015 erfolgt eine zentrale Durchführung im Statistischen Bundesamt als Quartalsstatistik mit Monatsergebnissen. Auskunftspflichtig sind die Sozialhilfeträger.
Gemäß § 128h SGB XII erhalten die Statistischen Landesämter die zur weiteren Datennutzung benötigten Einzeldaten für ihr Bundesland. Veröffentlicht wird i. d. R. der Bestand der Leistungsempfänger im Dezember. Daten stehen für alle Empfänger mit sächsischem Leistungsträger und seit 2018 rückwirkend bis 2015 für alle Empfänger mit Wohnort in Sachsen unabhängig von ihrem Träger zur Verfügung. Eine Regionalisierung kann nach Sitz des Trägers oder nach dem Wohnsitz bis auf Gemeindeebene erfolgen.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) werden bei dieser Statistik nicht getrennt, sondern seit 2015 als Bestandteil des Merkmalskatalogs dieser Statistik erhoben. Die Empfängerzahlen entsprechender Leistungen im Rahmen dieser Statistik sind sehr gering, da ein Großteil der BuT-Leistungen nur für Minderjährige bzw. Schüler vorgesehen sind.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de