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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)«

Statistikerläuterungen

Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII

Die Statistik zu dieser 2003 eingeführten Leistung wurde bis 2014 als Bestandserhebung zum Stichtag 31. Dezember dezentral in den Statistischen Landesämtern durchgeführt. Ab Berichtsjahr 2015 erfolgt eine zentrale Durchführung im Statistischen Bundesamt als Quartalsstatistik mit Monatsergebnissen. Auskunftspflichtig sind die Sozialhilfeträger.
Gemäß § 128h SGB XII erhalten die Statistischen Landesämter die zur weiteren Datennutzung benötigten Einzeldaten für ihr Bundesland. Veröffentlicht wird i. d. R. der Bestand der Leistungsempfänger im Dezember. Daten stehen für alle Empfänger mit sächsischem Leistungsträger und seit 2018 rückwirkend bis 2015 für alle Empfänger mit Wohnort in Sachsen unabhängig von ihrem Träger zur Verfügung. Eine Regionalisierung kann nach Sitz des Trägers oder nach dem Wohnsitz bis auf Gemeindeebene erfolgen.

Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) werden bei dieser Statistik nicht getrennt, sondern seit 2015 als Bestandteil des Merkmalskatalogs dieser Statistik erhoben. Die Empfängerzahlen entsprechender Leistungen im Rahmen dieser Statistik sind sehr gering, da ein Großteil der BuT-Leistungen nur für Minderjährige bzw. Schüler vorgesehen sind.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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