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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen«

Statistikerläuterungen

Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen jährlich in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) eine Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Unternehmen durch, um Informationen über die Bedeutung und den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in der deutschen Wirtschaft und die Auswirkungen des Einsatzes dieser Technologien auf die Geschäftsabläufe zu gewinnen. Bis einschließlich 2021 wurde die Erhebung dezentral von den Statistischen Landesämtern durchgeführt, ab 2022 zentral durch das Statistische Bundesamt.

Die Erhebungsgesamtheit umfasst alle Rechtlichen Einheiten mit Sitz in Deutschland, deren hauptsächlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit in den Abschnitten C bis J, L bis M sowie die Gruppe 95.1 »Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten« der WZ 2008. Auch die Erhebungsergebnisse beziehen sich auf Rechtliche Einheiten. Ursache dafür ist, dass noch an einer EU-einheitlichen Vorgehensweise zur Konsolidierung der qualitativen Merkmale von Rechtlichen Einheiten zu Angaben für Unternehmen im Sinne der EU-Einheitenverordnung gearbeitet wird.

Den Schwerpunkt der Befragungen bilden Verbreitung, Art und Umfang der Nutzung von Computern und Internet in Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen darüber hinaus Fragen zu E-Commerce. Aufgrund der Vielzahl an IKT-Indikatoren ist ein Teil des Frageprogramms von Jahr zu Jahr variabel: Neben den jährlich festen Kernindikatoren werden bestimmte Merkmale nur zwei- oder mehrjährig erhoben. Aufgrund der Dynamik von IKT werden jedes Jahr neue Entwicklungen im Rahmen von Sondermodulen behandelt, z. B. IT-Sicherheit, Social Media oder Künstliche Intelligenz. Daher sind nicht alle Merkmale über alle Jahre verfügbar.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Ab 2021

Für das Berichtsjahr 2023

Für das Berichtsjahr 2024

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