Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Insolvenzen«
Daten und Fakten zum Thema »Insolvenzen«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Statistik über beantragte Insolvenzverfahren
Die Amtsgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig sind verpflichtet Insolvenzverfahren zu melden, sobald der Beschluss über die Eröffnung oder die Abweisung mangels Masse ergangen ist bzw. bei Annahme eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes im Falle eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Die monatlichen Meldungen der beantragten Insolvenzverfahren enthalten Angaben über die Zahl der Insolvenzverfahren von Unternehmen, Verbrauchern, ehemals selbstständig Tätigen, anderen natürlichen Personen (wie z. B. persönlich haftende Gesellschafter größerer Unternehmen), Nachlässen und Gesamtgütern sowie über die Höhe der voraussichtlichen Forderungen.
Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung
An Stelle der Amtsgerichte sind Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder verpflichtet, Meldungen zu beendeten Insolvenzverfahren und über die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung zu übermitteln. Die Statistik liefert Informationen über die Anzahl der beendeten Insolvenzverfahren, die Summe der befriedigten Absonderungsrechte, die Summe der quotenberechtigten Insolvenzforderungen, den zur Verteilung an Insolvenzgläubiger verfügbaren Betrag und die Abschlagszahlungen. In den Ergebnissen werden außerdem Deckungsquoten und Verluste veröffentlicht. Bei natürlichen Personen werden Angaben zur Ankündigung der Restschuldbefreiung nachgewiesen.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Statistik über beantragte Insolvenzverfahren Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Insolvenzstatistikgesetz (InsStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de