Hauptinhalt

Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Insolvenzen«

Daten und Fakten zum Thema »Insolvenzen«

Statistikerläuterungen

Statistik über beantragte Insolvenzverfahren

Die Amtsgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig sind verpflichtet Insolvenzverfahren zu melden, sobald der Beschluss über die Eröffnung oder die Abweisung mangels Masse ergangen ist bzw. bei Annahme eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes im Falle eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Die monatlichen Meldungen der beantragten Insolvenzverfahren enthalten Angaben über die Zahl der Insolvenzverfahren von Unternehmen, Verbrauchern, ehemals selbstständig Tätigen, anderen natürlichen Personen (wie z. B. persönlich haftende Gesellschafter größerer Unternehmen), Nachlässen und Gesamtgütern sowie über die Höhe der voraussichtlichen Forderungen.

Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung

An Stelle der Amtsgerichte sind Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder verpflichtet, Meldungen zu beendeten Insolvenzverfahren und über die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung zu übermitteln. Die Statistik liefert Informationen über die Anzahl der beendeten Insolvenzverfahren, die Summe der befriedigten Absonderungsrechte, die Summe der quotenberechtigten Insolvenzforderungen, den zur Verteilung an Insolvenzgläubiger verfügbaren Betrag und die Abschlagszahlungen. In den Ergebnissen werden außerdem Deckungsquoten und Verluste veröffentlicht. Bei natürlichen Personen werden Angaben zur Ankündigung der Restschuldbefreiung nachgewiesen.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

zurück zum Seitenanfang