Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Kaufwerte für Bauland und landwirtschaftlichen Grundbesitz«
Daten und Fakten zum Thema »Kaufwerte für Bauland und landwirtschaftlichen Grundbesitz«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Statistik der Kaufwerte für Bauland
Erfasst werden durch Kauf erworbene unbebaute Grundstücke mit einer Fläche von 100 und mehr Quadratmetern, die in den Baugebieten der Gemeinden liegen und Baulandeigenschaften besitzen. Erhoben werden Angaben zur:
- Lage und Art des Grundstücks,
- zum Baugebietstyp,
- zur Rechtsform des Veräußerers und Erwerbers sowie
- der Preis und die Größe des verkauften Baulandes.
Der Verkaufspreis beinhaltet keine Grunderwerbsnebenkosten, jedoch Beträge für Aufwuchs, Zäune, den Kapitalwert für Leibrenten sowie Erschließungskosten.
Statistik der Kaufwerte für landwirtschaftlichen Grundbesitz
Erfasst werden veräußerte Flächen von mindestens 0,1 Hektar, die den Rechtsvorschriften der Einheitsbewertung der landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen (Acker- und Grünland). Des Weiteren sollten sie zu mindestens 90 Prozent landwirtschaftlich genutzt werden. Unbeachtet bleiben Eigentumsübergänge aufgrund von Flurbereinigungen, Enteignungen und Zwangsversteigerungen sowie Grundstückserwerbe infolge Todes, durch Schenkung, Nachlassteilung oder durch Änderung des ehelichen Güterstandes von Verwandten in gerader Linie. Die Ermittlung der durchschnittlichen Kaufwerte basiert auf dem für jeden einzelnen Kauffall erfassten:
- Preis und
- Grundstücksmerkmale, wie Fläche, Lage, Art und Ertragsmesszahl des Grundstücks sowie die Rechtsform des Veräußerers und Erwerbers.
Der Kaufpreis beinhaltet dabei den in Euro ausgedrückten Wert aller vom Käufer zugunsten des Verkäufers vertraglich aufzubringenden grundstücksbezogenen Leistungen (Restwert von übernommenen, noch nicht getilgten Hypotheken/Wert eines etwaigen Tauschgrundstückes).
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Statistik der Kaufwerte für Bauland Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Preisstatistik (PreisStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de