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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Klimawirksame Stoffe«

Daten und Fakten zum Thema »Klimawirksame Stoffe«

Statistikerläuterungen

Erhebungen zur Luftverunreinigung durch bestimmte klimawirksame Stoffe

Eine nachhaltige Sicherstellung guter Luftqualität, also eine möglichst schadstoffarme Luft, ist das Ziel der Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Diese sollen der Luftverschmutzung entgegenwirken oder sie erst gar nicht entstehen lassen. Maßnahmen zur Luftreinhaltung können unterschieden werden in gesetzliche Vorgaben (z. B. Festlegung von Interventions- und Grenzwerten für Schadstoffe) und technische Maßnahmen (z. B. Einbau von Filteranlagen an potentiellen Schadstoffquellen). Nach dem Umweltstatistikgesetz von 1994 wurden bis zum Jahr 2004 neben den klimawirksamen Stoffen auch ozonschichtschädigende Stoffe (FCKW, H-FCKW und FCKW-haltige Blends) erfasst. Das Ziel, die Verwendung von ozonschichtschädigenden Stoffen einzustellen, ist nahezu erreicht. Die auf internationaler Ebene geregelten Ausstiegsfristen aus Produktion und Verbrauch Ozon abbauender Stoffe werden in Deutschland eingehalten. Aus diesem Grund wurde im aktuellen Umweltstatistikgesetz ab dem Berichtsjahr 2005 auf die Erhebung der ozonschichtschädigenden Stoffe verzichtet. Im Gegenzug wurde die Erhebung der klimawirksamen Stoffe erweitert. Hier ist aufgrund der aktuellen Klimaproblematik und der Kyoto-Reduktionsverpflichtung eine statistische Erfassung von Daten weiterhin notwendig.

Die amtliche Statistik liefert jährlich Informationen zur Luftverunreinigung durch bestimmte klimawirksame Stoffe. Die Erhebung nach § 10 UStatG gliedert sich dabei in zwei Teile und zwar die Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe und die Erhebung des Stoffes Schwefelhexafluorid (SF6). Diese Erhebung wird zentral vom Statistischen Bundesamt durchgeführt.

Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe

Die Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe nach § 10 UStatG umfasst Unternehmen, die eine Menge von mehr als 20 kg bestimmte klimawirksame Stoffe zur Instandhaltung, Wartung oder Reinigung von Erzeugnissen verwenden. Jährlich werden Informationen über Herstellung, Ein- und Ausfuhr sowie Verwendung dieser Stoffe erhoben. Die Ergebnisse werden zur Darstellung des Emissionspotentials dieser Stoffe benötigt.

Klimawirksame Stoffe werden aufgrund ihrer Eigenschaften eingesetzt als Kältemittel (z. B. in Haushaltskühlgeräten, gewerblichen Kälteanlagen, Fahrzeugklimaanlagen, Gebäude- und Raumklimaanlagen), als Treibmittel bei der Herstellung von Aerosolerzeugnissen, Kunst- und Schaumstoffen, bei der Herstellung, Instandhaltung oder Reinigung von Erzeugnissen, zum Beispiel als Lösungsmittel oder als Löschmittel in Feuerlöschgeräten/-anlagen.

Die Verwendung der Stoffe wird sowohl in metrischen Tonnen als auch in GWP-gewichteten Tonnen gemessen und in CO2-Äquivalenten (CO2eq) dargestellt. Der GWP-Wert stellt die klimaschädigende Wirkung der Stoffe dar. Als Vergleichsgröße dient dabei die Klimawirksamkeit von Kohlenstoffdioxid (CO2) mit einem GWP-Wert = 1. Das Treibhauspotenzial der einzelnen Stoffe in CO2eq zeigt an, um wie viel stärker oder schwächer die Klimawirksamkeit einer bestimmten Menge Treibhausgas im Verhältnis zur gleichen Menge CO2 ist. 

Um die Vergleichbarkeit der CO2-Äquivalente (GWP-Wert) darzustellen sind die Werte für die Berichtsjahre 2009 bis 2012 rückwirkend an den Stand der CO2-Äquivalente nach IPCC – 2007 - verbindlich gültig ab Berichtsjahr 2013 - angepasst worden.

Blends sind Gemische bzw. Zubereitungen aus zwei und mehr Stoffen, die mindestens einen klimawirksamen Stoff enthalten. Sie werden als Ersatzstoffe für die verbotenen FCKW und vorwiegend als Kältemittel eingesetzt. Die GWP-Werte/CO2-Äquivalente der Blends werden mittels der GWP-Werte/CO2-Äquivalente der in ihnen enthaltenen Stoffe ermittelt und fallen daher unterschiedlich aus.

Erhebung des Stoffes Schwefelhexafluorid

Die Erhebung des Stoffes Schwefelhexafluorid (SF6) und die Veröffentlichung der Ergebnisse obliegt seit dem Berichtsjahr 2006 dem Statistischen Bundesamt. Sie wird bei Unternehmen durchgeführt, die Schwefelhexafluorid (SF6) herstellen, einführen oder ausführen oder in Mengen von mehr als 200 kg pro Jahr im Inland abgeben. Die Ergebnisse werden zur Ermittlung der Verwendungsmengen und der Verwendungsart sowie der treibhauswirksamen Emissionen des Stoffes benötigt.
Schwefelhexafluorid (SF6) gehört zu den stärksten bekannten Treibhausgasen. Seine klimaschädigende Wirkung ist bei einer Freisetzung 23 900 mal stärker im Vergleich zur gleichen Menge Kohlenstoffdioxid (CO2).

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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