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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Kriegsopferversorgung«

Daten und Fakten zum Thema »Kriegsopferversorgung«

Statistikerläuterungen

Statistik zur Kriegsopferversorgung

Zur Kriegsopferversorgung gibt es keine amtliche Statistik.
Daten zu den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern sowie den entsprechenden Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferversorgung) einschließlich der Nebengesetze (Opferentschädigungsgesetz, Infektionsschutzgesetz u. a.), die dieses für anwendbar erklären, werden dem Statistischen Landesamt vom Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) zur Verfügung gestellt. Das dort angesiedelte Landesversorgungsamt nimmt die entsprechenden Aufgaben wahr.

Statistik der Kriegsopferfürsorge

Die Statistik zur Kriegsopferfürsorge erfasst für einen Teil der Versorgungsberechtigten gemäß der Bestimmungen nach §§ 26 bis 27d besondere Hilfen im Einzelfall. Die Statistik zur Kriegsopferfürsorge wird aufgrund gesetzlicher Änderungen seit 2000 nur alle zwei Jahre im geraden Jahr durchgeführt. Berichtspflichtig sind die Träger der Kriegsopferfürsorge. In Sachsen nimmt seit der Kommunalreform 2008 die beim Kommunalen Sozialverband angesiedelte Hauptfürsorgestelle die entsprechenden Aufgaben wahr. Sie erfasst und berichtet die Angaben zu Empfängerinnen und Empfängern von laufenden Leistungen am Jahresende sowie von einmaligen Leistungen und zu den Ausgaben der verschiedenen Fürsorgeleistungen im Berichtsjahr.
Enthalten sind neben den Hilfen an noch verbliebene Kriegsopfer und deren anspruchsberechtigte Hinterbliebene auch die besonderen Einzelfallleistungen an die entsprechenden Empfängerinnen und Empfänger der Nebengesetze.

Besonderheit bezüglich der Angaben zum Soldatenversorgungsgesetz

Seit 2015 werden Angaben zu Leistungen und Empfänger/-innen nach  Soldatenversorgungsgesetz, das ebenfalls zu den Nebengesetzen zählt, nur noch zentral im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erfasst und direkt an das Statistische Bundesamt berichtet. Diese Empfängergruppe und die entsprechenden Leistungen fehlen seitdem in den Angaben der Bundesländer.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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