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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII«

Statistikerläuterungen

Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII

Die Erhebung über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr als Vollerhebung durchgeführt. Erfasst werden alle im Laufe des Berichtsjahres gewährten Hilfen sowie ihr Bestand am Jahresende. Auskunftspflichtig sind die Sozialhilfeträger. Eine Regionalisierung kann nach Sitz des Trägers oder nach dem Wohnsitz bis auf Gemeindeebene erfolgen.

Hinweis für eine Übererfassung

Durch die Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SächsAGSGB), welche zum 1. Januar 2018 wirksam wurde, kam es im Laufe des Jahres 2018 zur Überführung von Leistungsempfängern in geänderte Zuständigkeiten.

Laut Mitteilung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen wurden 1 610 Empfänger von Eingliederungshilfe (6. Kapitel SGB XII) im Alter ab 65 Jahren im Laufe des Jahres 2018 von örtlichen Sozialhilfeträgern in die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers überführt. Das betraf 1 135 Leistungsempfänger in Einrichtungen und 475 im ambulant betreuten Wohnen. Der Wechsel vom überörtlichen an örtliche Träger erfolgte für 547 Empfänger im ambulant betreuten Wohnen mit Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII, 8. Kapitel).

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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