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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Öffentliche Abfallentsorgung, Haushaltsabfälle«

Statistikerläuterungen

Erhebung zu den in Haushalten eingesammelten Haushaltabfällen

Auf Grundlage § 3 (2) Umweltstatistikgesetz (UStatG) werden jährlich bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (oder beauftragten Dritten) Daten erhoben zu den in Haushalten eingesammelten Abfällen (regionale Herkunft, Art, Menge sowie Verbleib). Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. Als Grundlage dienen die bei den zuständigen Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Die Ergebnisse sind ein wesentlicher Baustein zur Erstellung der Siedlungsabfallbilanz des Bundes und zur Erfüllung der EU-Berichterstattung. Ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder werden dazu bundesweit zusammengefasst und als Zeitreihe bereitgestellt. 

Im Freistaat Sachsen werden die Daten durch die für die Erstellung der jährlichen Siedlungsabfallbilanz zuständige Umweltbehörde (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - LfULG) erhoben. Von der amtlichen Statistik erfolgt eine sekundärstatistische Auswertung der Primärdaten. Darüber hinaus wird das jährliche Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltabfällen berechnet. Diese Angabe ist ein wichtiger Indikator zur Bewertung des Siedlungsabfallaufkommens in Sachsen.

Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Das EAV – Europäisches Abfallverzeichnis (nach der Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) ist ein Verzeichnis von Abfällen, das eine Bezugsnomenklatur darstellt, mit der eine gemeinsame Terminologie für die Europäische Union festgelegt wird. Das Europäische Abfallverzeichnis gliedert die Abfallarten in 20 Gruppen nach ihrer Herkunft aus bestimmten Wirtschaftszweigen oder Anfallbereichen. Diese Struktur bedingt, dass bestimmte Abfallarten im Verzeichnis mehrfach genannt werden. Die Umstellung auf das EAV erfolgte bis zum 1. Januar 2002. Nach der Einführung des EAV sind Vergleiche der Ergebnisse mit denen aus Erhebungen der Jahre davor nur bedingt möglich. Mit Einführung des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) wurde europäisches Recht in deutsches Recht umgesetzt.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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