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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Pendler«

Daten und Fakten zum Thema »Pendler«

Statistikerläuterungen

Beschäftigungsstatistik

Die Beschäftigungsstatistik beruht auf einer Totalaus­zäh­lung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum jeweiligen Stichtag. Sie basiert auf einem integrierten und automatischen Meldeverfahren zwischen Arbeitge­bern, Krankenkassen, Rentenversicherungen und der Bundes­agentur für Arbeit. Dabei werden von den aus­kunftspflich­tigen Arbeitgebern Angaben über alle Arbeit­nehmer/-innen, ein­schließlich der Auszubildenden, die kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig oder beitrags­pflichtig nach dem SGB III sind bzw. für die Beitragsan­teile zu den ge­setzlichen Rentenversicherungen entrichtet werden, übermittelt.

Die Aufbereitung der Daten und Veröffentli­chung von Ergebnissen nach Regionaldirekti­onen und Agenturen für Arbeit erfolgt durch die Bundes­agentur für Arbeit. Darüber hinaus werden vom Statisti­schen Bun­desamt und den Statistischen Landesämtern Auswertun­gen nach Ländern, Kreisfreien Städten, Land­kreisen so­wie Gemeinden vorgenommen.

Daten zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

Nach § 281 SGB III ist die Bundesagentur für Arbeit damit beauftragt, aus den in ihrem Geschäftsbereich anfallenden Daten Statistiken zu erstellen. Dabei wer­den insbesondere Informationen über Beschäfti­gung und Arbeitslosigkeit der Arbeit­nehmer und über Leis­tungen der Arbeitsförderung be­trachtet.

Für Auswertungs- und Veröffentlichungszwecke stellt die Bundesagentur für Arbeit entsprechend der Ver­waltungsvereinbarung vom März 2007 dem Statisti­schen Bun­desamt sowie den Statistischen Landes­äm­tern Daten zu sozialversicherungspflichtig Beschäf­tig­ten zur Verfügung (§ 282a Abs. 2 SGB III).

Berufsgliederung

Die Berufsgliederung (in Berufsbereichen und Berufs­hauptgruppen) wird nach der »Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010)« verschlüsselt. Sie stellt im Ergebnis eine fundierte Neusystematisierung von Berufen dar. Ent­wickelt wurde sie federführend von der Bunde­sagentur für Arbeit und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsfor­schung unter Beteiligung des Statistischen Bun­desamtes und den betroffenen Bundesministerien sowie Experten der berufskundlichen und empirischen Forschung. Bei der Entwicklung der »Klassifikation der Berufe 2010« wurden hauptsächlich zwei Ziele verfolgt:

  • Die neue Klassifikation sollte den Besonderheiten des deutschen Arbeitsmarktes mit seiner ausgeprägten be­rufs-spezifischen Strukturierung gerecht werden und
  • zu­gleich eine möglichst hohe Kompatibilität und Zuord­nungsfähig­keit zur internationalen Berufsklassifikation in der Fassung von 2008 (ISCO-08) aufweisen.

Maßgebend für die Verschlüsslung nach KldB 2010 ist allein die derzeit ausgeübte Tätigkeit, unabhängig von dem erlernten oder früher ausgeübten Beruf.

Wirtschaftliche Gliederung

Die Wirtschaftsgliederung (in Wirtschaftsbereiche, -abschnitte und ‑unterabschnitte) wird nach der »Klassifi­kation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)« verschlüsselt.

Grundsätzlich sind die wirtschaftsfachlichen Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik mit anderen deutschen und europäischen Wirtschaftsstatistiken vergleichbar.

Die Zuordnung der Beschäftigten erfolgt nach dem wirt­schaftlichen Schwerpunkt des Betriebes (örtliche Einheit), in dem der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig ist.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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