Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Pendler«
Daten und Fakten zum Thema »Pendler«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Beschäftigungsstatistik
Die Beschäftigungsstatistik beruht auf einer Totalauszählung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum jeweiligen Stichtag. Sie basiert auf einem integrierten und automatischen Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern, Krankenkassen, Rentenversicherungen und der Bundesagentur für Arbeit. Dabei werden von den auskunftspflichtigen Arbeitgebern Angaben über alle Arbeitnehmer/-innen, einschließlich der Auszubildenden, die kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem SGB III sind bzw. für die Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen entrichtet werden, übermittelt.
Die Aufbereitung der Daten und Veröffentlichung von Ergebnissen nach Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus werden vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern Auswertungen nach Ländern, Kreisfreien Städten, Landkreisen sowie Gemeinden vorgenommen.
Daten zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
Nach § 281 SGB III ist die Bundesagentur für Arbeit damit beauftragt, aus den in ihrem Geschäftsbereich anfallenden Daten Statistiken zu erstellen. Dabei werden insbesondere Informationen über Beschäftigung und Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmer und über Leistungen der Arbeitsförderung betrachtet.
Für Auswertungs- und Veröffentlichungszwecke stellt die Bundesagentur für Arbeit entsprechend der Verwaltungsvereinbarung vom März 2007 dem Statistischen Bundesamt sowie den Statistischen Landesämtern Daten zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zur Verfügung (§ 282a Abs. 2 SGB III).
Berufsgliederung
Die Berufsgliederung (in Berufsbereichen und Berufshauptgruppen) wird nach der »Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010)« verschlüsselt. Sie stellt im Ergebnis eine fundierte Neusystematisierung von Berufen dar. Entwickelt wurde sie federführend von der Bundesagentur für Arbeit und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung unter Beteiligung des Statistischen Bundesamtes und den betroffenen Bundesministerien sowie Experten der berufskundlichen und empirischen Forschung. Bei der Entwicklung der »Klassifikation der Berufe 2010« wurden hauptsächlich zwei Ziele verfolgt:
- Die neue Klassifikation sollte den Besonderheiten des deutschen Arbeitsmarktes mit seiner ausgeprägten berufs-spezifischen Strukturierung gerecht werden und
- zugleich eine möglichst hohe Kompatibilität und Zuordnungsfähigkeit zur internationalen Berufsklassifikation in der Fassung von 2008 (ISCO-08) aufweisen.
Maßgebend für die Verschlüsslung nach KldB 2010 ist allein die derzeit ausgeübte Tätigkeit, unabhängig von dem erlernten oder früher ausgeübten Beruf.
- Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Wirtschaftliche Gliederung
Die Wirtschaftsgliederung (in Wirtschaftsbereiche, -abschnitte und ‑unterabschnitte) wird nach der »Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)« verschlüsselt.
Grundsätzlich sind die wirtschaftsfachlichen Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik mit anderen deutschen und europäischen Wirtschaftsstatistiken vergleichbar.
Die Zuordnung der Beschäftigten erfolgt nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebes (örtliche Einheit), in dem der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig ist.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten - vierteljährliche Beschäftigtenstatistik Weiterleitung zum Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de