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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Personal im Öffentlichen Dienst«

Daten und Fakten zum Thema »Personal im Öffentlichen Dienst«

Statistikerläuterungen

Nach den gesetzlichen Bestimmungen erfassen die Dienststellen/Einrichtungen in den einzelnen Beschäftigungsbereichen des öffentlichen Dienstes jährlich den Personalstand am 30. Juni. Dazu zählen alle Beschäftigten, die am Stichtag in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Dienststelle/Einrichtung stehen und in der Regel Gehalt oder Entgelt aus Haushaltsmitteln dieser Stelle beziehen oder aus Drittmitteln finanziert werden. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung und die Beschäftigten mit Zeitvertrag (einschließlich Beschäftigte in einem öffentlich geförderten Arbeitsvertragsverhältnis).

Personalstandstatistik

Die Ergebnisse der Personalstandstatistik sind Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs-, Tarif- und Versorgungsrechts. Sie bilden eine Datengrundlage für das öffentlich- rechtliche Alterssicherungssystem und sind eine wichtige Basis für Vorausberechnungen über die Höhe der zukünftigen Versorgungsausgaben. Die Ergebnisse der Personalstandstatistik dienen ferner der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und der Länder, sie sind Grundlage für Personalstruktur- und Organisationsuntersuchungen, die Aufstellung von Gleichstellungskonzepten sowie Benchmarking insbesondere im kommunalen Bereich und werden von Ländern und Gemeinden genutzt, um Rationalisierungspotenzial aufzudecken.

Sie ist eine Bundesstatistik und wird seit 1991 jährlich von den Dienststellen/Einrichtungen des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen durchgeführt. Das Personal des Bundesbereiches, das sich im Freistaat Sachsen befindet, gehört zum Erhebungskreis des Statistischen Bundesamtes und ist in den Ergebnissen der Veröffentlichungen nicht enthalten.

Besonderheiten der Personalstandstatistik

Bezieherinnen und Bezieher von Amtsgehalt (z. B. Ministerpräsident, Ministerin/Minister) sowie Wahlbeamtinnen und -beamte (z. B. Landrätin/-rat, Bürgermeisterin/-meister und Beigeordnete) werden den Beamten zugeordnet.

Darüber hinaus werden nachrichtlich ohne Bezüge beurlaubte Beschäftigte sowie geringfügig Beschäftigte, bei denen es sich um die einzige Erwerbsquelle handelt, gemeldet. Diese Beschäftigten gehören jedoch nicht zum Personal-Ist-Bestand der Personalstandstatistik.

Nicht zu melden sind kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse, Personen, die »Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung« (Ein-Euro-Jobs) wahrnehmen, da bei dieser öffentlichen Förderung kein Arbeitsvertragsverhältnis vorliegt und Personen, die Freiwilligendienste ableisten (sind nur in der Erhebung 2011 enthalten).

Versorgungsempfängerstatistik

Die Versorgungsempfängerstatistik liefert Daten über die Leistungsberechtigten des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems. Hierzu gehören Versorgungsempfänger und -empfängerinnen nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht sowie nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen.

In den Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes werden nur die Ergebnisse der Versorgungsempfänger und –empfängerinnen nach Beamtenversorgungsrecht dargestellt, also Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter nach ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben sowie ihre Hinterbliebenen.

Die Daten der Versorgungsempfängerstatistik dienen zusammen mit den Personalstanddaten der aktiven Beamten und Richter als Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen auf dem Gebiet des Beamten- und Versorgungsrechts. Außerdem werden die Ergebnisse für Berechnungen über die zukünftige Entwicklung der Versorgungsberechtigten und die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte verwendet.

Sie ist eine Bundesstatistik und wird seit 1991 jährlich von den dafür zuständigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen durchgeführt.

Sächsische Frauenförderungsstatistik

Die Basis für die Analyse der Situation der weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen bildet der in der Personalstandstatistik erhobene Personalstand. Nach den gesetzlichen Bestimmungen liefert die Sächsische Frauenförderungsstatistik darüber hinaus weitere Daten zum Personalstand - z. B. nach Funktionen, Funktionsebenen und öffentlichen Bereichen sowie Angaben zu Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren, beruflichem Aufstieg (Beförderungen/ Höhergruppierungen) und Fortbildung.

Die Ergebnisse bilden die Grundlage zur Förderung von Frauen durch Maßnahmen, um ihre Unterrepräsentanz in den Führungspositionen der einzelnen Bereiche des öffentlichen Dienstes zu verbessern und dienen den Dienststellen/ Einrichtungen als Basis für die Erstellung, Aktualisierung und Überprüfung der Frauenförderpläne.

Sie ist eine Landesstatistik und wird seit 1996 jährlich von den Dienststellen/Einrichtungen des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen erhoben. Auftraggeber ist die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

Besonderheiten der Sächsischen Frauenförderungsstatistik

Ohne Bezüge beurlaubte Beschäftigte zählen - im Gegensatz zur Personalstandstatistik - zum Personalstand der Sächsischen Frauenförderungsstatistik.

Kurzfristig und geringfügig Beschäftigte, Personen, die »Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung« (Ein-Euro-Jobs) wahrnehmen, Personen, die Freiwilligendienste ableisten, Bezieherinnen und Bezieher von Amtsgehalt sowie Beamtinnen und Beamte auf Zeit, bei denen die Verleihung des Amtes auf einer Wahl beruht (Wahlbeamte) sind nicht zu melden und gehören somit nicht zum Personalstand.

Darüber hinaus liefert die Sächsische Frauenförderungsstatistik Angaben zum Personalstand – wie z. B. nach Funktionen und Funktionsebenen, Angaben zu Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren, beruflichem Aufstieg (Beförderungen/Höhergruppierungen) und Fortbildung, die im Rahmen der Personalstandstatistik nicht erhoben werden.

Des Weiteren ist in beiden Statistiken die Abgrenzung des Erhebungskreises der rechtlich selbstständigen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen unter Aufsicht des Landes (ohne Sozialversicherungsträger) unterschiedlich geregelt.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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