Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Personen- und Güterbeförderung«
Daten und Fakten zum Thema »Personen- und Güterbeförderung«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistik der Personenbeförderung
Die Statistik der Personenbeförderung im Schienennahverkehr und im gewerblichen Omnibusverkehr wird als vierteljährliche und als jährliche/fünfjährige Statistik durchgeführt.
In der vierteljährlichen Statistik werden Fahrgäste und Beförderungsleistungen bei Unternehmen mit mehr als 250 000 Fahrgästen pro Jahr befragt.
Jährlich wird eine Stichprobe, fünfjährig alle betreffenden Unternehmen zu Beförderungsleistungen und Strukturdaten befragt.
Der Schienenfernverkehr wird im Statistischen Bundesamt nur für das Bundesgebiet insgesamt erhoben.
Binnenschifffahrtsstatistik
Die Statistik des Güterverkehrs in der Binnenschifffahrt erfasst Ankünfte und Abgänge von Schiffen zum Zwecke der Güterbeförderung mit einer Tragfähigkeit von mindestens 50 Tonnen. Es werden alle Schiffe, die in sächsischen Häfen ankommen, durchfahren oder abgehen sowie die von ihnen transportierten, ein- und/oder ausgeladenen Güter nachgewiesen. Ergebnisse der monatlichen Statistik finden Sie in den Unterjährigen Ergebnissen und im Statistischen Jahrbuch.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Transport und Verkehr Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Verkehrsstatistikgesetz (VerkStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de