Hauptinhalt

Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Schulden der öffentlichen Haushalte«

Daten und Fakten zum Thema »Schulden der öffentlichen Haushalte«

Statistikerläuterungen

Berichtspflichtige nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz

Die öffentlichen Kernhaushalte gliedern sich in die vier Ebenen Bund, Land, Gemeinden/Gemeindeverbände (Kommunen) und die Sozialversicherung. Zu den Gemeinden und Gemeindeverbänden zählen neben den kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städten die Verwaltungsverbände sowie die Landkreise und der Kommunale Sozialverband Sachsen.

Als Extrahaushalte werden diejenigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bezeichnet, die nach den Richtlinien des Europäischen Systems der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010) dem Sektor Staat zuzurechnen sind. Kern- und Extrahaushalte bilden zusammen den Sektor Staat ab, dieser wird auch als öffentlicher Gesamthaushalt bezeichnet.

Die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen werden nicht dem Sektor Staat zugerechnet, sind jedoch wie die Extrahaushalte zu mehr als 50 Prozent mittelbar oder unmittelbar von öffentlichen (Bund, Land, Kommune, Sozialversicherung) Eignern oder Mitgliedern kontrolliert.

Schuldenstatistik

Die Schuldenstatistik erfasst jährlich zum 31.12. die Schuldenbewegung und den Schuldenstand der öffentlichen Kernhaushalte und deren Extrahaushalte sowie der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen.

Bei den kommunalen Kernhaushalten und den Fonds, Ein­richtungen und Unternehmen des Staatssektors  (Extrahaushalte) werden folgende Angaben erfasst:

  • Stand der Schulden nach Schuldarten (auch im Rahmen von Cash-Pooling)
  • Schuldenaufnahmen im Laufe des Jahres nach Laufzei­ten und Schuldarten,
  • Schuldentilgung im Laufe des Jahres nach Schuldarten,
  • sonstige Zu- und Abgänge im Laufe des Jahres nach Schuldarten,
  • Stand der  Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte,
  • Stand der Öffentlich-Privaten-Partnerschaftsprojekte (ÖPP)
  • Verpflichtungen aus Energie-Einspar-Contracting
  • Stand der Bürgschaften differenziert nach dem Siche­rungsnehmer
  • Schuldenübernahmen im Jahr der Erhebung sowie
  • Fälligkeiten in künftigen Zeiträumen.

Von den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Un­ter­neh­men des Nicht-Staatssektors werden die Schulden nach Schuldarten in deutlich eingeschränkter Untergliederung erhoben.

Berechnungsvorschrift der Schulden der öffentlichen Haushalte

Abkürzungsverzeichnis für die Berechnungen in der Schuldenstatistik

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

zurück zum Seitenanfang