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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Schwangerschaftsabbrüche«

Daten und Fakten zum Thema »Schwangerschaftsabbrüche«

Statistikerläuterungen

Schwangerschaftsabbruchstatistik

Schwangerschaftsabbrüche sind von Ärzten herbeigeführte Eingriffe (induzierte Aborte) mit dem Ziel der vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft.

In der Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche werden nur die in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Abbrüche erfasst. Als Begründung für einen Schwangerschaftsabbruch gilt der Eingriff aufgrund Beratungsregelung oder bei Vorlage einer Indikation (medizinische, kriminologische).

Ärzte/Ärztinnen, die auf Grund des § 218a Strafgesetzbuch Eingriffe durchführen, sind gemäß §§ 15 bis 18 des Schwangeren-Konfliktgesetzes verpflichtet, dem Statistischen Bundesamt ausgewählte Angaben zur Person der Schwangeren und zum Schwangerschaftsabbruch zu melden.

Geheimhaltungsverfahren

Bis zum Berichtsjahr 2023 sind Geheimhaltungsverfahren nicht erforderlich, da nur Angaben auf Ebene der Bundesländer vorhanden sind.

Ab dem Berichtsjahr 2024 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Schwangerschaftsabbruchstatistik unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte einer Tabelle auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Beispiel: Aus dem Wert »12« wird somit »10« und »104« wird zu »105«.
Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt somit für jeden Wert höchstens Zwei. 

Bitte beachten: Der ausgewiesene Insgesamt Wert kann durch das Rundungsverfahren von der Summe der Einzelwerte abweichen.

Anteile und Veränderungsraten werden aus Geheimhaltungsgründen auf Basis der gerundeten Fallzahlen ermittelt. Ein direkter Rückschluss auf die Originalwerte wird so verhindert. Bei niedrigen Fallzahlen der betrachteten Gesamtgruppe sind somit zum Teil deutliche Abweichungen der berechneten Anteile gegenüber den Originalergebnissen möglich. 

Daher werden in Standardveröffentlichungen keine Anteile ausgewiesen, wenn die betrachtete Gesamtgruppe weniger als rund 100 Fälle aufweist. Die Anteilswerte für diese Gruppen sind durch Zeichensetzung »/« gesperrt. Der Ausweis von Veränderungsraten wird ebenfalls nur bei Basiswerten ab 100 Fällen empfohlen.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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