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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Soziale Mindestsicherung«

Daten und Fakten zum Thema »Soziale Mindestsicherung«

Statistikerläuterungen

Soziale Mindestsicherung

Unter dem Begriff »soziale Mindestsicherung« wird eine Reihe staatlicher Sozialleistungen (Transferleistungen) zusammengefasst, die den grundlegenden Lebensunterhalt bedürftiger Personen sichern bzw. ergänzend zu anderen Einkünften dazu beitragen. Die Statistik der sozialen Mindestsicherung basiert auf den Datenerhebungen und Statistiken der nach geltendem Mindestsicherungskonzept beteiligten Leistungssysteme.

Ein wichtiger Bestandteil ist dabei seit 2005 die Grundsicherung für Arbeitsuchende (oft als »Hartz IV« bezeichnet). Die Statistik für diese Leistung läuft in Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit. Die Statistischen Landesämter sowie das Statistische Bundesamt beziehen von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 53 Abs. 5 SGB II entsprechende Daten zum Zwecke einer umfassenden Sozialberichterstattung. Berichte bzw. auch Methodenberichte zu diesem Thema finden Sie aber nur bei der Statistik der Bundesagentur selbst. Verlinkungen zum dortigen Angebot finden Sie bei den Ländervergleichsdaten bzw. unter dem Punkt »Das könnte Sie auch interessieren«.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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