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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Sozialversicherungen«

Daten und Fakten zum Thema »Sozialversicherungen«

Statistikerläuterungen

Statistiken zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Diese Statistiken liegen in Verantwortung der gesetzlichen Krankenversicherer, da die gesetzlichen Krankenkassen sowohl für die gesetzliche Kranken- als auch Pflegeversicherung ihrer Mitglieder zuständig sind. Die Statistik beinhaltet Mitglieder, Krankenstand, Beitragssätze, Einnahmen, Ausgaben und Leistungsfälle und wird in monatlicher, vierteljährlicher und jährlicher Periodizität erbracht.
Daten zu sächsischen Kranken- und ihren Pflegekassen werden dem Statistischen Landesamt vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellt.

Statistik zur gesetzlichen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund erstellt Statistiken zu:

  • Aktiv Versicherten
  • Leistungen zur Rehabilitation
  • Rentenbestand und Rentenzugang

Dem Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen werden Daten von der Deutschen Rentenversicherung zum Rentenbezug in Sachsen zur Verfügung gestellt.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Da die hier vorgestellten Informationen nicht durch Bundesstatistiken bzw. koordinierte Länderstatistiken erstellt werden, liegt kein Qualitätsbericht des Statistischen Bundesamtes vor.

Rechtsgrundlagen

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