Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Sozialversicherungen«
Daten und Fakten zum Thema »Sozialversicherungen«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Statistiken zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Diese Statistiken liegen in Verantwortung der gesetzlichen Krankenversicherer, da die gesetzlichen Krankenkassen sowohl für die gesetzliche Kranken- als auch Pflegeversicherung ihrer Mitglieder zuständig sind. Die Statistik beinhaltet Mitglieder, Krankenstand, Beitragssätze, Einnahmen, Ausgaben und Leistungsfälle und wird in monatlicher, vierteljährlicher und jährlicher Periodizität erbracht.
Daten zu sächsischen Kranken- und ihren Pflegekassen werden dem Statistischen Landesamt vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellt.
Statistik zur gesetzlichen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung Bund erstellt Statistiken zu:
- Aktiv Versicherten
- Leistungen zur Rehabilitation
- Rentenbestand und Rentenzugang
Dem Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen werden Daten von der Deutschen Rentenversicherung zum Rentenbezug in Sachsen zur Verfügung gestellt.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
Da die hier vorgestellten Informationen nicht durch Bundesstatistiken bzw. koordinierte Länderstatistiken erstellt werden, liegt kein Qualitätsbericht des Statistischen Bundesamtes vor.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV) Weiterleitung zum Internetangebot www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de