Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Straßenverkehrsunfälle«
Daten und Fakten zum Thema »Straßenverkehrsunfälle«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Das Statistische Landesamt erhält die Daten der aufgenommenen Unfälle auf elektronischem Wege von den Polizeidienstellen. Die Ergebnisse der Statistik werden monatlich erarbeitet und veröffentlicht. Etwa 45 Tage nach Monatsende liegen die Ergebnisse eines Monats vor. Diese Ergebnisse im Laufe eines Jahres sind immer vorläufige Ergebnisse, die sich durch Nachmeldungen und Korrekturen noch verändern können. Das endgültige Jahresergebnis ist Ende März des Folgejahres fertig.
Für die Unfälle mit Personenschaden und schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden stehen umfangreiche Auswertungsprogramme zur Verfügung. Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung (sog. Bagatellunfälle) werden nur summarisch auf Kreisebene ausgewiesen.
In den Veröffentlichungen werden aufgrund der Bedeutung der Unfälle mit Personenschaden im Wesentlichen Auswertungen für diese Unfallkategorie vorgenommen. Weitere Auswertungen sind auf Anfrage möglich.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Statistik der Straßenverkehrsunfälle Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz (StVUnfStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de