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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Tourismuswirtschaft«

Daten und Fakten zum Thema »Tourismuswirtschaft«

Statistikerläuterungen

Abgrenzung der Tourismuswirtschaft

Der Tourismus ist ein typischer Querschnittsbereich der Wirtschaft mit nennenswerter Bedeutung. Von ihm profitieren jedoch nicht nur das klassische Beherbergungsgewerbe, sondern insbesondere durch den Tagestourismus auch Teile der Gastronomie, des Einzelhandels, des Verkehrsbereichs sowie zahlreiche weitere Dienstleistungsanbieter. Für viele Menschen werden Arbeitsplätze und Einkommen gesichert.

Eine weitestgehend trennscharfe Abgrenzung des Querschnittsbereichs Tourismus innerhalb der Gesamtwirtschaft erfolgt anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige. Dabei werden die einzelnen, tourismusrelevanten Aktivitäten einem konkreten Wirtschaftszweig zugeordnet. Bis zum Jahr 2008 war hierfür die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) maßgebend. Gegenüber ihrer Vorgängerversion, der WZ 93, unterschied sie sich in den den Tourismus betreffenden Punkten nur marginal.

Seit dem Berichtsjahr 2009 kommt die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) zur Anwendung, die im Vergleich zur WZ 2003 sowohl in struktureller als auch in begrifflicher Hinsicht zum Teil erhebliche Veränderungen aufweist. In besonderem Maße betroffen sind davon die Dienstleistungsbereiche, also auch die Tourismuswirtschaft, differenziert nach Hauptwirtschaftszweigen und Verbundenen Aktivitäten.

Durch die beträchtlichen Umstellungen beim Übergang von der WZ 2003 auf die WZ 2008 kommt es innerhalb der Zeitreihen zwischen 2008 und 2009 zu einem gewissen »methodischen Bruch«, der sich in entsprechenden Niveauunterschieden ausdrückt und eine eingeschränkte Vergleichbarkeit der Daten nach sich zieht. Die einzelnen Hauptwirtschaftszweige des Tourismus sowie die mit ihm Verbundenen Aktivitäten sind davon in unterschiedlich starkem Maße betroffen. Ursächlich sind einerseits Änderungen in der WZ-Systematik als solcher, beispielsweise durch abweichende Zuordnungsvorschriften für wirtschaftliche Einheiten, und andererseits Verschiebungen der tourismusrelevanten Wirtschaftszweige untereinander. Dies gilt es bei Entwicklungs- und Strukturvergleichen in der Zeitreihe zu berücksichtigen.

(Bereinigte) Zahl an Erwerbstätigen

Zur Ermittlung der (bereinigten) Zahl an Erwerbstätigen in der Tourismuswirtschaft kommt ein im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen entwickeltes Rechenverfahren zur Anwendung. Ausgehend von den unbereinigten Originalangaben zu den Erwerbstätigen, differenziert nach den verschiedenen Stellungen im Beruf – Arbeiter/Angestellte ohne marginal Beschäftigte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige sowie marginal Beschäftigte (Beamte bleiben hier unberücksichtigt) –, erfolgt eine tourismuszweigspezifische Bereinigung um all jene Personen, die mit dem Tourismus nur sehr wenig oder überhaupt nicht in Verbindung stehen und an den von ihm ausgehenden Aktivitäten lediglich in einem geringen Maße partizipieren. Dazu kommen Schlüsselindikatoren aus nichtamtlichen Drittquellen zum Einsatz, beispielsweise das Besucherverhältnis von Einheimischen zu Ortsfremden (Touristen) auf Basis einer Postleitzahlenanalyse.

(Bereinigte) Zahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

Zur Ermittlung der (bereinigten) Zahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Tourismuswirtschaft kommt ein im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen entwickeltes und kontinuierlich weiterentwickeltes Rechenverfahren zur Anwendung. Ausgehend von den unbereinigten Originalangaben zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgt eine tourismuszweigspezifische Bereinigung um all jene Personen, die mit dem Tourismus nur sehr wenig oder überhaupt nicht in Verbindung stehen und an den von ihm ausgehenden Aktivitäten lediglich in einem geringen Maße partizipieren. Dazu kommen Schlüsselindikatoren aus nichtamtlichen Drittquellen zum Einsatz, beispielsweise das Besucherverhältnis von Einheimischen zu Ortsfremden (Touristen) auf Basis einer Postleitzahlenanalyse.

Seit Ende September 2017 veröffentlicht das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen auch regionalisierte Angaben zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Tourismuswirtschaft für die insgesamt neun Reisegebiete sowie die drei Kreisfreien Städte und zehn Landkreise in Sachsen. Damit wird dem gestiegenen Bedarf an tiefer gegliederten Daten unterhalb der Landesebene Rechnung getragen, der sich in den letzten Jahren zusehends stärker herausgebildet hat.

Tourismusrelevante Umsätze aus Lieferungen und Leistungen sowie betriebswirtschaftliche Bruttowertschöpfung

Zur Ermittlung der tourismusrelevanten Umsätze aus Lieferungen und Leistungen sowie daraus abgeleitet der betriebswirtschaftlichen Bruttowertschöpfung der Tourismuswirtschaft kommt ein im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen entwickeltes Rechenverfahren zur Anwendung. Ausgehend von den unbereinigten Originalwerten zum steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen aus den Umsatzsteuerstatistik-Voranmeldungen von Unternehmen mit mehr als 17 500 Euro Jahresumsatz erfolgt zunächst eine tourismuszweigspezifische Bereinigung um alle tourismusfremden Umsätze. Dazu kommen Schlüsselindikatoren aus nichtamtlichen Drittquellen zum Einsatz, beispiels­weise das Umsatzverhältnis der touristischen Konsumausgaben am kompletten Einzelhandelsabsatz. Von den so bereinigten, tourismusrelevanten Umsätzen werden in einem zweiten Schritt noch die in ihnen enthaltene Handelsware sowie die Vorleistungen (über nationale Quoten) abgezogen, woraus sich schließlich die betriebswirtschaftliche Bruttowertschöpfung ergibt.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Es gibt noch keinen Qualitätsbericht zu diesem Thema.

Rechtsgrundlagen

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