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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Umweltschutzausgaben - Investitionen für den Umweltschutz«

Statistikerläuterungen

Erhebung nach § 11 UStatG zur Investitionstätigkeit für den Umweltschutz

Die jährliche Erhebung nach § 11 UStatG liefert Informationen über Umfang, Struktur und Entwicklung der Investitionstätigkeit für den Umweltschutz. Sie wird bundesweit bei höchstens 10 000 Unternehmen und Betrieben des Produzierenden Gewerbes durchgeführt. Das Baugewerbe wird nicht befragt. Erhoben werden die jährlichen Umweltschutzinvestitionen der Unternehmen und Betriebe des Produzierenden Gewerbe in den Umweltbereichen

  • Abfallwirtschaft
  • Abwasserwirtschaft
  • Lärm- und Erschütterungsschutz
  • Luftreinhaltung
  • Arten- und Landschaftsschutz
  • Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser
  • Klimaschutz.

Die Gliederung der Umweltbereiche wurde an die europaweit geltende CEPA 2000 (Classification of Environmental Protection Activities and Expenditures) angepasst. Darüber hinaus ermittelt werden der Wert von neu gemieteten oder gepachteten Sachanlagen, deren Zweck der Schutz der Umwelt vor schädlichen Einflüssen ist. Die Ergebnisse der Erhebung dienen u.a. als Grundlage für umweltökonomische Analysen und Planungen auf lokaler bzw. Landesebene sowie für die Berechnungen von Struktur- und Entwicklungsdaten. Sie werden auf Unternehmens- und Betriebsebene aufbereitet und branchenbezogen dargestellt.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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