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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen«

Statistikerläuterungen

Unfälle beim Umgang und Beförderung von wassergefährdenden Stoffen

Die Erhebungen nach § 9 Abs. 1 und 2 UStatG zu Unfällen beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen werden jährlich bei den nach Landesrecht für die Entgegennahme der Anzeigen über die Unfälle zuständigen Behörden durchgeführt. Sie dienen dem regelmäßigen Überblick über das Gefahrenpotential und die sich aus den Unfällen ergebenden Umweltbelastungen im Hinblick auf den Gewässerschutz. Erfasst werden Anzahl der Unfälle, freigesetzte und wiedergewonnene Menge der wassergefährdenden Stoffe, Unfallgebiet, Unfallursachen sowie Unfallfolgen, getroffene Sofort- und Folgemaßnahmen.

Erhebung der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Bis 2009 wurde die Erhebung der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 9 Abs. 4 UStatG aller fünf Jahre bei den nach Landesrecht für den wasserrechtlichen Vollzug zuständigen Behörden durchgeführt. Mit der Änderung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) wird diese Erhebung nunmehr jährlich und zentral durch das Statistische Bundesamt (DESTATIS) durchgeführt. Die statistischen Angaben werden aus den Prüfberichten der Sachverständigenorganisationen genutzt und nicht mehr von den Statistischen Landesämtern erhoben. Statistische Ergebnisse liegen ausschließlich beim Statistischen Bundesamt vor.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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